LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3566 12.07.2013 Datum des Originals: 12.07.2013/Ausgegeben: 17.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1321 vom 7. Juni 2013 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/3231 Möglicher Börsengang der Urananreicherungsfirma Urenco Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 1321 mit Schreiben vom 12. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin, dem Finanzminister, der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 3. Mai kündigte E.ON-Chef Johannes Teyssen vor der Aktionsversammlung von E.ON in Essen ein „offenes Bieterverfahren“ für den Verkauf der Urenco-Anteile an. Am 23. Mai konkretisierte der niederländische Finanzminister Jeroen Dijsselbloem in einem Brief an das niederländische Parlament, dass die Regierungen in Berlin, Den Haag und London neben einem Direktverkauf auch einen Börsengang zur Veräußerung der Urenco-Anteile vorbereiten, um einen „maximalen“ Verkaufspreis zu erzielen. Am 29. Mai schließlich gab Michael Geßner aus dem NRW-Wirtschaftsministerium im Deutschland-Radio bei einem Interview für die Landesregierung zu Protokoll, dass nicht auszuschließen sei, dass auch Hedgefonds und Pensionsfonds Urenco-Anteile erwerben könnten. Die Frage, wie die Firma Urenco und damit die auch unter militärischen Gesichtspunkten höchst gefährliche Urananreicherung, in Zukunft zuverlässig kontrolliert und beaufsichtigt werden kann, wenn es bei oder nach einem Börsengang keinerlei Einflussmöglichkeiten mehr auf die Zusammensetzung der Anteilseigner gibt, bleibt unbeantwortet. Im Prinzip kann sich bei einem Börsengang jede Privatperson ein Stückchen Urananreicherung kaufen. Große Anteile könnten aber auch über Tarnfirmen an völlig unbekannte und womöglich politisch brisante Eigentümer gehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3566 2 Vom 26. Mai bis 2. Juni besuchte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft Kanada und die USA. Aus Kanada stammen zwei der wichtigsten – bisher bekannten – Bewerber für den Kauf von Urenco-Anteilen: Das Uran-Unternehmen Cameco und der staatliche Pensionsfonds. 1. Wie bewertet die Landesregierung einen möglichen Börsengang der Urenco, insbesondere vor dem Hintergrund der strikten Nicht-Weiterverbreitung von Atomwaffentechnologie? Die Landesregierung hat in Übereinstimmung mit der Bundesregierung stets betont, dass einer möglichen Änderung der Anteilsstrukturen von Urenco nur zugestimmt werden kann, wenn weiterhin die nukleare Nichtverbreitung, die Sicherung der Technologie und die wirtschaftliche Solidität bei Urenco sichergestellt sind. Die diesbezüglichen Kontrollverpflichtungen aus den völkerrechtlichen Verträgen von Almelo, Washington und Cardiff obliegen der Bundesregierung. 2. Wie bewertet die Landesregierung die mögliche Beteiligung von Hedgefonds und Pensionsfonds am Urananreicherer Urenco? Die Landesregierung achtet auf die Einhaltung der ihr gegenüber von RWE/EON und Urenco Ltd. abgegebenen Verpflichtungserklärungen. Urenco wird wegen seines Geschäftsmodells auch zukünftig kein gewöhnliches Unternehmen sein und einer intensiven staatlichen Kontrolle unterliegen. 3. Welche Bedenken beim Veräußerungsverfahren von Urenco-Anteilen hat die Landesregierung bisher gegenüber den bisherigen Anteilseignern bzw. der Bundesregierung vorgebracht? Die Landesregierung steht dazu mit RWE und EON sowie der Bundesregierung in intensivem Kontakt. Sie hat auf die im Hinblick auf die Entsorgungsvorsorge der Urananreicherungsanlage Gronau bestehenden und zusätzlich durch Patronatserklärungen abgesicherten Verpflichtungen, die bei Veräußerungen zu berücksichtigen sind, hingewiesen und wird sicherstellen, dass diese Verpflichtungen eingehalten werden. 4. Inwieweit wird die Landesregierung von der Bundesregierung, bzw. von E.ON und RWE in die Verkaufsvorbereitungen für die Urenco-Anteile eingebunden? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Mit welchen Gesprächspartnern hat Ministerpräsidentin Hannelore Kraft bzw. ein anderes Mitglied ihrer Delegation auf der Reise durch Kanada und die USA über das Thema Urenco, bzw. Anteilserwerb bei Urenco gesprochen? Auf der Reise der Ministerpräsidentin durch Kanada und USA waren Urenco, bzw. der Anteilserwerb bei Urenco kein Thema.