LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3567 12.07.2013 Datum des Originals: 12.07.2013/Ausgegeben: 17.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1343 vom 18. Juni 2013 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking und Josef Wirtz CDU Drucksache 16/3312 Prämie zur Teilnahme NRW-Schulmilchprogramm NRW Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1343 mit Schreiben vom 12. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales sowie der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Um den Absatz von Schulmilch anzukurbeln hat das zuständige Ressort der Landesregierung am 24. Mai per Pressemitteilung eine Teilnahmeprämie ausgelobt. Sie beträgt für Kindergärten 250 Euro und für Schulen 500 Euro. Damit soll das nach Eigendarstellung „erfolgreiche NRW-Schulmilchprogramm“ gestärkt werden, „um Schulmilch als Beitrag zu einer ausgewogenen Ernährung im Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler zu verankern“. Ausweislich der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 849 (Drs. 16/2087) betrug die Menge der im Schuljahr 2002/2003 bezogenen Schulmilch 19.070.036 kg. Die Beteiligungsquote der Schülerinnen und Schüler betrug 10,22 %. Im Schuljahr 2011/2010 betrug der Absatz 11.885.897 kg, die Beteiligungsquote betrug 6.85 %. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3567 2 1. Inwieweit ist die Prämie aus Sicht der Landesregierung geeignet, die wissenschaftlich belegten Einflussfaktoren auf die gesunkene Nachfrage von Schulmilch positiv zu verändern? 2. Inwieweit ist die Prämie Reaktion auf die in Drs. 16/2087 gemachte Aussage, dass die Schulmilchförderung „an neue Erkenntnisse und Erfordernisse angepasst wird“? Frage 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Die Einflussfaktoren auf den Verbrauch von Schulmilch wurden im Modellvorhaben „Schulmilch im Fokus“ und der Begleitforschung untersucht. Aus den Ergebnissen haben die Wissenschaftler Empfehlungen zur Ausgestaltung des Schulmilchprogramms entwickelt, die die Landesregierung analysiert und Handlungsbedarf abgeleitet hat. Eine weitere Erkenntnisquelle zur Verbesserung der Förderung sind die Erfahrungen und Rückmeldungen von den an der Schulmilchförderung Beteiligten (u.a. Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e.V., Landfrauenverbände und Schulmilchmolkereien), zu denen die Landesregierung im regelmäßigen Austausch steht. Im Ergebnis ist festzustellen, dass in NRW zahlreiche der wissenschaftlichen Empfehlungen umgesetzt werden, sich aber auch weitere Verbesserungen vornehmen lassen. Hierzu hat die Landeregierung bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen umgesetzt, wie in Drs. 16/2087 beschrieben. In diesem Kontext ist die Prämie ein neues Element, mit dem eine Empfehlung aus „Schulmilch im Fokus“ umgesetzt wird. Danach kamen die Wissenschaftler zu dem Schluss, dass der Akquise neuer Schulen eine besondere Bedeutung zukommt und eine Erhöhung des Beteiligungsgrades der Schulen die offensichtlichste Maßnahme darstellt, einer größeren Anzahl an Schülerinnen und Schülern das Schulmilchtrinken zu ermöglichen. Dazu würde die Schaffung monetärer Anreize oder Sachleistungen eine Möglichkeit darstellen. Die Untersuchung hatte auch gezeigt, dass Schulen sehr sensibel auf entsprechende Anreize reagieren und dort, wo eine breite Produktpalette angeboten wird, eine signifikant höhere Nachfrage bestand. 3. Welche weiteren Maßnahmen zur Steigerung des Schulmilchabsatzes gedenkt die Landesregierung zu unternehmen? Zu den in jüngster Zeit bereits umgesetzten Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 3 der Drs. 16/2087 verwiesen. Als weitere Projekte sind ein Modellvorhaben zur Vereinfachung des Bezahlvorgangs sowie die besondere Ansprache von Mädchen und Kindern mit Migrationshintergrund geplant (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 5). 4. Wie kommt die Landesregierung angesichts der dargestellten Zahlen über die gesunkene Menge an Schulmilch und die stetig geschrumpfte Teilnahmequote zu der Bewertung, dass es sich bei dem Schulmilchprogramm um ein „erfolgreiches“ Programm handelt? Mit dem Schulmilchprogramm verfolgt die Landesregierung das Ziel, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen an Kindergärten und Schulen Milch als Bestandteil eines ausgewogenen Frühstücks anzubieten. Eng mit dem Programm verbunden ist auch die Absicht, Kindern, Eltern und Lehrkräften Wissen über den gesundheitlichen Wert von Milch und Milchprodukten zu vermitteln und zu einer gesunden Ernährung über die Schulpause hinaus anzuregen. Gemessen an dieser Zielsetzung ist die Menge und Teilnahmequote nur ein Teilaspekt zur Beurteilung des Programmerfolgs. Bei langjähriger Betrachtung ist der Rückgang des Schulmilchverbrauchs in NRW im Vergleich zu allen anderen Bundesländern LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3567 3 deutlich geringer. Der Erfolg des Programms im Sinne von zielführend fand auch Bestätigung in der angesprochenen wissenschaftlichen Untersuchung, die eine Reihe von Maßnahmen der NRW-Schulmilchförderung zur bundesweiten Einführung empfiehlt. Darüber hinaus sprechen viele Rückmeldungen zu Schulmilchmaßnahmen, wie z.B. regelmäßig durchgeführte Beurteilung der Landfraueneinsätze durch die Schulen, für die positiven Wirkungen des Programms. 5. Welche konkreten Schritte hat die Landesregierung unternommen, um wie angekündigt, verstärkt Migrantinnen und Migranten zur Teilnahme am Schulmilchprogramm zu bewegen? Die Entwicklung einer spezifischen Maßnahme zur Ansprache von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ist weit fortgeschritten. In Absprache mit der Landesregierung hat die Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e.V. als Projektnehmer einen Konzeptrahmen entwickelt und eine Ausschreibung durchgeführt. Nach positivem Abschluss des Vergabeverfahrens kann das Projekt voraussichtlich nach den Sommerferien in der ersten Hälfte des neuen Schuljahres beginnen.