LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3576 16.07.2013 Datum des Originals: 16.07.2013/Ausgegeben: 19.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1310 vom 4. Juni 2013 des Abgeordneten Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/3185 Vorschläge der EU-Luftsicherheitsagentur EASA für neue Flug- und Ruhezeitregeln bei Piloten und Flugbegleitern Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1301 mit Schreiben vom 16. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach einem Entwurf der European Aviation Safety Agency (EASA) kann es möglich werden, dass der Pilot bei Nachtflügen bis zu 11 Stunden und bei Tagflügen bis zu 14 Stunden fliegen muss. Dieses ist zwar eine Reduzierung, zumindest im Nachtflugbereich, aber nur um 45 Min. Zudem besteht die Befürchtung, dass auch bei Nachtflügen Ausnahmen von 12- 13 Stunden eintreten können. Nach Angaben aus der Wissenschaft ergibt sich eine Höchstgrenze von 10 Stunden, um die Leistungsfähigkeit der Piloten nicht zu sehr zu beeinträchtigen. Nunmehr hat das European Transport Safety Council (ETSC) die EASA-Vorschläge durch sieben europäische Wissenschaftler überprüfen lassen. Der ETSC lobt den Versuch die Sicherheit im Allgemeinen durch einheitliche Regelungen zu erhöhen. Im Speziellen verbleibe es bei Problematiken, die es zu beheben gelte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3576 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die angesprochene Thematik der Dienst-, Flugdienst- und Ruhezeiten fällt in den alleinigen Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA), einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Bundesländer haben keine originären Verwaltungs- bzw. Aufsichtsaufgaben. Ebenso wenig verfügen die Bundesländer über eine luftrechtliche Regelungskompetenz. 1. Wie stellt sich die Landesregierung zur möglichen Änderung, insbesondere in Bezug zum Arbeits- und Verbraucherschutz? Die Wahrnehmung der öffentlichen Interessen gegenüber der EU in diesem speziellen Luftfahrtbereich , insbesondere der Flugsicherheitsinteressen, ist alleinige Aufgabe des Bundes. Die Landesregierung begrüßt es, dass sich – wie Presseberichten zu entnehmen ist – das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in den Beratungen zum Entwurf der European Aviation Safety Agency (EASA) zur Neuregelung der Flugdienstzeiten für die Belange der Piloten und der Flugsicherheit einsetzen möchte. 2. Kann die Landesregierung sich vorstellen, Landungen rechtssicher unterbinden zu lassen, wenn feststeht, dass die Piloten länger als 10 Stunden geflogen sind? Nein. 3. Wie erfolgt zurzeit die Überprüfung der Angaben der Flugzeiten der einzelnen Piloten? Die nationalen Aufsichtsbehörden überprüfen die bei ihnen zugelassenen Luftfahrtunternehmen . Bei den deutschen Luftfahrtunternehmen lässt sich z. B. das LBA eine stichprobenartige oder komplette Übersicht des fliegenden Personals aushändigen. Die Flugbetriebsprüfer des LBA überprüfen die Angaben auch vor Ort in den Unternehmen. 4. Wie oft gab es Ausnahmen bzgl. des Kommandantenbefehls? (Anordnung der Ausnahmeregelung zur Arbeitszeitverlängerung des betreffenden Piloten) Bitte eine gestaffelte Aufführung nach Fluggesellschaften. Auf Anfrage teilte das LBA dazu Folgendes mit: „Bezüglich der Kommandantenentscheide liegt dem Luftfahrt-Bundesamt eine Auswertung des Zeitraums 01.01.2010 – 30.06.2011 vor. Die Auswertung der elf größten deutschen Luftfahrtunternehmen ergab für diesen Zeitraum folgende Werte: Gesamtzahl der meldepflichtigen Kommandantenentscheide: 1139 Gesamtzahl der durchgeführten Flüge: 1.514500 Der durchschnittliche Anteil der gem. OPS 1.1120 meldepflichtigen Kommandantenentscheide beträgt bei den ausgewerteten Unternehmen 0,075 % der Flüge. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen die Aufteilung nach einzelnen Luftfahrtunternehmen nicht mitteilen können. Alle Unternehmen liegen aber grundsätzlich unter 1%. Damit auch weit unter dem Wert, nach dem laut OPS 1.1105 Änderungen vorgenommen werden müssten.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3576 3 OPS beschreibt hier die Betriebsvorschriften des operativen Luftverkehrs. 5. Was tun Sie bisher, um die bestehenden Arbeitszeitregelungen zu gewährleis- ten? Siehe Vorbemerkung.