LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3579 17.07.2013 Datum des Originals: 16.07.2013/Ausgegeben: 22.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1313 vom 5. Juni 2013 der Abgeordneten Kai Abruszat und Susanne Schneider FDP Drucksache 16/3188 Diskussion um kommunale Krematorien: Welche Auffassung vertritt die Landesregierung? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 1313 mit Schreiben vom 16. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bestattungskultur in Nordrhein-Westfalen wandelt sich. Erdbestattungen gehen zurück, Feuerbestattungen nehmen zu. Die Durchführung von Bestattungen jedweder Art erfordert ein Höchstmaß an Sensibilität. An dieser Sensibilität hat es offensichtlich in der Vergangenheit bei kommunalen Krematorien gemangelt. So berichtete die Bild-Zeitung in ihrer Ausgabe vom 01.06.2013 unter der Überschrift „Verdienen Revierstädte an den Toten?“ davon, dass – wie das Zwischenergebnis einer Anfrage des FDP-Ratsherren Heiko Fröhlich aus Bochum ergeben hat – über Jahre hinweg Zahngold und Metalle von Toten aus dem städtischen Krematorium verkauft worden seien. Dabei sollen rund 100.000 Euro pro Jahr aus dem Erlös der Metalle zusammengekommen sein. Auch in der Stadt Dortmund soll es ausweislich der Bild-Zeitung Debatten in ähnlicher Form geben. Im Jahr 2012 soll ein Betrag in Höhe von 30.000 Euro durch den Verkauf von Überresten eingeäscherter Verstorbener in Rede stehen. Auch der WDR hat unter anderem am 24.05.2013 in der Aktuellen Stunde berichtet („Städte verwerten Zahngold aus Krematorien“). 1. Wie viele Krematorien gibt es in Nordrhein-Westfalen (bitte nach kommunaler und privater Trägerschaft differenziert auflisten)? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Zahl der Krematorien in NordrheinWestfalen vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3579 2 2. Welche Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen in Krematorien in Nordrhein-Westfalen eine wirtschaftliche Verwertung der Überreste von eingeäscherten Verstorbenen vorgekommen ist? Der Landesregierung ist das Problem lediglich aus den Medien bekannt. Informationen über konkrete Fälle liegen ihr nicht vor. Beschwerden von betroffenen Angehörigen sind nicht an sie herangetragen worden. 3. Erwägt die Landesregierung im Rahmen des derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahrens (Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes), die in der Vorbemerkung zu dieser Kleinen Anfrage geschilderten Problemstellungen zum Anlass zu nehmen, den vorliegenden Gesetzentwurf zu verändern? Die Landesregierung hat auf den Ablauf des jetzigen Gesetzgebungsverfahrens und die inhaltliche Gestaltung des Gesetzes keinen Einfluss mehr. 4. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, damit in der Zukunft die in der Vorbemerkung zu dieser Kleinen Anfrage skizzierten Handlungsweisen in Krematorien unterbleiben? Wem das Eigentum an Überresten eingeäscherter Verstorbener zusteht, ist eine zivilrechtliche Frage. Wegen weiterer Einzelheiten hierzu wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 123 verwiesen. Die Landesregierung beabsichtigt keine Maßnahmen.