LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3605 19.07.2013 Datum des Originals: 18.07.2013/Ausgegeben: 24.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1344 vom 12. Juni 2013 des Abgeordneten Christian Haardt CDU Drucksache 16/3313 Problematik rund um das PPP-Projekt Westdeutsche Protonentherapiezentrum (WPE) Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 1344 mit Schreiben vom 18. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das in den Jahren 2003/2004 durch das Wissenschaftsministerium gestartete PPP- Projekt zum Bau des westdeutschen Therapiezentrums sollte durch eine Tochter Strabag, namentlich Striba, für rund 140 Millionen Euro gebaut und durch das Universitätsklinikum für rund 21 Millionen Euro jährlich gemietet werden. Nach Baubeginn im Jahr 2006 und der geplanten Fertigstellung im Jahr 2010 ist bis heute kein regulärer Betrieb im WPE aufgenommen worden. Der aktuellen Presse ist zu entnehmen, dass der ärztliche Direktor der Universitätsklinik Essen einen Kauf des WPE plant. Die Kosten dafür werden auf bis zu 100 Millionen Euro geschätzt, welches das Universitätsklinikum in diesem Fall selbst zu tragen hätte, ohne dass es dafür eine wirtschaftliche Grundlage gibt. Klinikintern wird befürchtet, dass dies zu erheblichen negativen Auswirkungen auf andere Bereiche führen könnte. Nach offener Kritik daran durch die kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums, die mittlerweile ohne fundierte Begründung suspendiert ist, und einiger Chefärzte stellen sich folgende Fragen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3605 2 Vorbemerkung der Landesregierung Mit dem WPE soll eine der innovativsten und für die Menschen besonders schonende Tumorbehandlungsform zur Verfügung gestellt werden. Anders als an einigen anderen Standorten ist es am Universitätsklinikum Essen letztlich doch gelungen, unter Wahrung höchster Ansprüche an die technische Ausgestaltung, mit entsprechenden Projektpartnern ein solches Zentrum zu realisieren. 1. Was sind die Gründe dafür, dass sich die Inbetriebnahme des WPE bis heute um rund drei Jahre verzögert hat und der endgültige Zeitpunkt für die Inbetriebnahme immer noch nicht absehbar ist? Am 31.05.2013 wurde der erste von insgesamt vier Behandlungsplätzen am WPE in Betrieb genommen. Die Patientenbehandlung im Rahmen von klinischen Studien hat somit begonnen. Die Verzögerung ist auf Probleme bei der Erfüllung der besonderen Anforderungen an die Gebäudetechnik und auf technische Probleme bei der Einrichtung der Protonen- und Medizintechnik zurückzuführen. 2. Wie bzw. durch wen wurde im Wissenschaftsministerium bzw. durch die damalige Landesregierung (bis 2005) die Entstehung des WPE gefördert und die Planung begleitet? Die Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen sind seit dem Jahr 2001 rechtlich selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts und werden durch den Vorstand geleitet. Nach § 31a Abs. 4 Nr. 1 des Hochschulgesetzes (HG) ist das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung im Aufsichtsrat vertreten; dieser berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Alle Landesregierungen haben die Planungen des UK Essen seit dem ersten Beschluss unterstützt. 3. Wer trägt die Schuld für das Scheitern des PPP-Projektes? Das WPE ist im Rahmen eines PPP-Projektes fast komplett fertiggestellt worden. Von einem Scheitern des Projektes kann daher nicht gesprochen werden. Die Änderung des Betriebsund Finanzierungskonzepts ist auf unternehmerische Entscheidungen der Projektpartner zurückzuführen. 4. Ist für den Erwerb des WPE durch das Universitätsklinikum (Kosten bis zu 100 Mio. Euro) eine Landesförderung erforderlich oder kann das Universitätsklinikum diese Kosten ohne Qualitätseinschränkungen für andere Bereiche selbst tragen? Für den Erwerb des WPE ist keine Landesförderung erforderlich. Die Landesregierung hat sich lediglich bereit erklärt, vorbehaltlich der Letztentscheidung über eine Zuschusserhöhung durch den Haushaltsgesetzgeber im Zusammenhang mit dem Betrieb des WPE anfallende Forschungs- und Entwicklungsleistungen mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Mio. EUR zu unterstützen. Finanzielle Einschränkungen für andere Bereiche des UKE werden nicht erwartet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3605 3 5. Was tut das Ministerium dafür, dass die fachlich begründeten Einwände der Chefärzte entkräftet werden? Es obliegt den Entscheidungsträgern und Wissenschaftlern vor Ort, die notwendige fachliche Diskussion zu führen und Entscheidungen zu treffen. Das Wissenschaftsministerium wird diesen Prozess nicht beeinflussen.