LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3606 19.07.2013 Datum des Originals: 18.07.2013/Ausgegeben: 24.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1352 vom 20. Juni 2013 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/3341 Verkehrssicherungsmaßnahmen im Bereich der L780 auf dem Gebiete der Stadt Porta Westfalica Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1352 mit Schreiben vom 18. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Kaiser-Wilhelm-Denkmal an der Porta Westfalica ist das besondere Wahrzeichen im nördlichen Ostwestfalen. Erschlossen wird diese kulturtouristische Attraktion verkehrlich über die L780 („Kaiserstraße“). Eigentümer des Denkmals ist der Landschaftsverband WestfalenLippe . Dieser plant erhebliche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Denkmals und des dazugehörigen Umfeldes. Vor diesem Hintergrund ist mit einer erheblichen Zunahme des Verkehrs zu rechnen. Bereits jetzt ist das Denkmal nach Angaben des Kreises MindenLübbecke ein bekanntes und beliebtes Ausflugsziel mit weit über 100.000 Besuchern pro Jahr. In der Vergangenheit und aktuell haben sich in dem von einigen gefährlichen Kurvenbereichen und Höhenunterschieden geprägten Fahrbahnverlauf Unfälle ereignet. Besonders betroffen sind neben den Verkehrsteilnehmern anliegende Wohnhäuser. Aktuell ereignete sich am 24. Mai 2013 erneut ein Verkehrsunfall. Vorbemerkungen der Landesregierung Die „Kaiserstraße“ in Porta Westfalica-Barkhausen ist eine Teilstrecke der L 780 ab der L 876 (Portastraße) und endet als Stichstraße mit dem Parkplatz am Kaiser-WilhelmDenkmal . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3606 2 Die Kaiserstraße ist auf dem angesprochenen 2.176 m langen, weit-gehend außerorts gelegenen und anbaufreien Streckenabschnitt mit montags bis sonntags durchschnittlich rund 800 Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden und mit sonntags rund 1.750 Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden – entnommen der bundesweiten Straßenverkehrszählung aus dem Jahre 2010 – nur sehr gering belastet. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Verkehrsbelastung für Landesstraßen liegt bei rund 5.000 Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden. Allein aus dem Verkehrsaufkommen lässt sich somit keine besondere Gefährdungslage ableiten. Dies gilt im Übrigen auch für den Motorradanteil, der im Ausflugsverkehr sonntags lediglich bei durchschnittlich rund 200 Fahrzeugen pro Tag liegt. Außerdem bieten die von der Stadt Porta Westfalica im Zeitraum vom 15.08. bis 20.08.2011 durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen, nach denen rund 85% aller Verkehrsteilnehmer die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h einhalten, keinen Anhalt für eine besondere Gefährdungslage. 1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Anzahl von Verkehrsunfällen im Bereich der L 780 vor? Aus verkehrspolizeilicher Sicht ist die gesamte Strecke der Kaiserstraße als unauffällig anzusehen. Nach der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik haben sich im Zeitraum von nahezu 5½ Jahren, d. h. vom 01. Januar 2008 bis einschließlich Mai 2013 nur elf Verkehrsunfälle ereignet. Dennoch bleibt im Rahmen der landesweiten „Fachstrategie Verkehrsunfallbekämpfung“ zur Reduzierung von Verkehrsunfällen mit schwerwiegenden Folgen die genannte Strecke im Fokus der Polizei der Kreispolizeibehörde MindenLübbecke . 2. Besteht die Möglichkeit, im Interesse der Verkehrsteilnehmer, insbesondere aber im Interesse der Anwohner, den kurvigen Streckenverlauf durch geeignete bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel „Berliner Kissen“ zu entschärfen? Auf Grund der geringen Verkehrsbelastung und insgesamt günstigen Unfallsituation besteht keine verkehrliche Notwendigkeit für bauliche Eingriffe oder zusätzliche bauliche Maßnahmen. 3. Wenn die Frage zu 2 ablehnend beantwortet wird: Rechnet die Landesregierung aufgrund der kulturtouristischen Belebung im Bereich des Kaiser-WilhelmDenkmals mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der L 780, welches dann geeignete bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel „Berliner Kissen“ rechtfertigen würde? Prognosen über ein zukünftig erhöhtes Verkehrsaufkommen liegen nicht vor. Da die L 780 als Stichstraße zum Kaiser-Wilhelm-Denkmal fungiert und hier somit nur eine eingeschränkte überregionale Verbindungsfunktion erfüllt, ist auch keine nennenswerte verkehrliche Mehrbelastung zu erwarten. Dies spiegelt sich im Übrigen auch in den Verkehrsentwicklungszahlen seit dem Jahr 2000 wider, die tendenziell eher rückläufig sind.