LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3610 19.07.2013 Datum des Originals: 17.07.2013/Ausgegeben: 24.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1227 vom 8. Mai 2013 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/2925 Dienstliche Auslandsreisen von Mitgliedern der Landesregierung – Welche Kosten entstehen dem nordrhein-westfälischen Steuerzahler für fachlichen Austausch und die politische Repräsentation im Ausland? Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien hat die Kleine Anfrage 1227 mit Schreiben vom 17. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen weiteren Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ohne Zweifel gehört es zu den Aufgaben einer Ministerpräsidentin sowie ihrer Regierungsmitglieder, bei gegebenen Anlässen dienstliche Reisen auch ins Ausland zu unternehmen, um dort die Interessen Nordrhein-Westfalens zu vertreten. Diese häufig mehrtägigen Reisen dienen üblicherweise dem fachpolitischen Austausch oder der Förderung und Vertiefung von politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder kulturellen Beziehungen. Die konkreten Anlässe können hierbei im Einzelfall stark unterschiedlich sein: So besuchen Regierungsmitglieder internationale Messen, Tagungen und Konferenzen, betreiben Wirtschaftsförderung für nordrhein-westfälische Unternehmen im Ausland, reisen zur Unterzeichnung gemeinsamer Verträge oder Abkommen in die Partnerländer oder informieren sich vor Ort über Projekte, die aktuell oder zukünftig für unser Bundesland von Bedeutung sein könnten. Es ist zudem üblich, dass Regierungsmitglieder auf Auslandsreisen von anlassbezogenen Delegationen – beispielsweise von Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur – begleitet werden, die durch ihren fachlichen Hintergrund relevant für eine solche Reise sein können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3610 2 Auf der Internetpräsenz des Landes NRW (www.nrw.de) werden unter der Rubrik Kabinett einzeln die Ministerpräsidentin und alle weiteren Kabinettsmitglieder vorgestellt. Lediglich Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat dort Informationen zu dienstlichen Auslandsreisen hinterlegt. Aus der öffentlichen Berichterstattung ist aber bekannt, dass auch zahlreiche Fachminister des Landes Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren für Auslandsreisen weltweit unterwegs gewesen sind. Der interessierte Bürger kann sich durch die Internetpräsenz der Landesregierung zumindest einen kurzen Überblick über die dienstlichen Auslandsreisen der Ministerpräsidentin verschaffen. So berichtet Hannelore Kraft von sechs Auslandsreisen seit Beginn ihrer Regierungsübernahme: Sie hat die Niederlande am 30. und 31. Januar 2013, Belgien und Frankreich vom 30. Oktober bis 1. November 2012, Polen am 16. September 2011, Kanada vom 5. bis 9. September 2011, die Niederlande am 16. Juni 2011 sowie Israel und die Palästinensischen Gebiete vom 5. bis 9. März 2011 besucht. Unklar ist, ob diese Aufstellung nur einen Auszug darstellt oder eine vollständige Auflistung ist. Über die Auslandsreisen der weiteren Kabinettsmitglieder oder der Staatssekretäre ist auf der Homepage des Landes leider nichts zu erfahren. In Zeiten der angespannten Haushaltslage ist es unerlässlich, finanzielle Mittel auch in diesem Feld der Regierungsarbeit bewusst einzusetzen, um mit einem möglichst geringen finanziellen Aufwand stets das bestmögliche Ergebnis für das Land erzielen zu können. Insofern ist es von besonderem Interesse für das Parlament, Einzelheiten zu Anlässen und Kosten der zurückliegenden Auslandsreisen der nordrhein-westfälischen Regierungsmitglieder zu erfahren. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung misst den internationalen Beziehungen eine hohe Bedeutung zu. Die Pflege von Auslandsbeziehungen, internationaler Erfahrungsaustausch, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Werbung für den Standort Nordrhein-Westfalen und die Vernetzung mit Akteuren im europäischen ebenso wie im außereuropäischen Ausland leisten einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass Nordrhein-Westfalen ein weltoffenes, attraktives und wirtschaftlich starkes Land bleibt und seinen Beitrag zu einer nachhaltigen und solidarischen Entwicklung der Einen Welt leisten kann. Zu der Pflege der internationalen Beziehungen durch die Landesregierung zählen auch Reisen von Mitgliedern der Landesregierung ebenso wie der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Landesregierung in das Ausland. Die Auslandsreisetätigkeit von Mitgliedern der Landesregierung war bereits in der Vergangenheit Gegenstand parlamentarischer Anfragen. So hat der Abgeordnete Markus Töns SPD in der Kleinen Anfrage 3837 (Drs. 14/10833 vom 18. März 2010) nach den Auslandsreisen der Landesregierung in der damaligen Legislaturperiode sowie nach Kosten für „nicht offizielle Teilnehmer“ gefragt. Diese Kleine Anfrage betraf nur die Mitglieder der Landesregierung im Sinne von Art. 51 der Landesverfassung und bezog die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre nicht ein; auch wurde weder nach den Gesamtkosten der Auslandsreisen gefragt noch nach den Kosten, die durch die Mitnahme so genannter „externer Dritter“ entstanden sind. Um die vorliegende Kleine Anfrage 1227 einordnen zu können, sind daher die vom Fragesteller gestellten Fragen auch für die 14. Legislaturperiode beantwortet worden. In der als Anlage 1 beigefügten Tabelle sind die Auslandsreisen von Mitgliedern der Landesregierung und der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Verlaufe der 14. Legislaturperiode sowie die entsprechenden Gesamtkosten und die Kosten für so LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3610 3 genannte “externe Dritte“ erfasst, sofern diese Kosten vor dem Hintergrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren nach Nr. 4.7.2. zu § 79 LHO noch ermittelt werden konnten. Anlage 2 erfasst die Auslandsreisen für den Zeitraum vom Juli 2010 bis zum 10. Mai 2013. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage und insbesondere für das Verständnis der beiden genannten Tabellen sind folgende Hinweise zu berücksichtigen: (1) Sofern in der Antwort auf die Kleine Anfrage pauschal von „Mitgliedern der Landesregierung“ gesprochen wird, sind hierunter sowohl Mitglieder der Landesregierung im Sinne von Art. 51 der Landesverfassung als auch die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zu verstehen. (2) Reisen, die Mitglieder der Landesregierung im Sinne der o.g. Definition zu politischen Gesprächen mit Organen der Europäischen Union oder zu Terminen und Veranstaltungen im Rahmen der Europäischen Union nach Brüssel durchgeführt haben, sind nicht erfasst. (3) Bei der Ermittlung der Gesamtkosten sind solche Kosten, die durch die Nutzung von Dienstfahrzeugen der Landesregierung anfallen, nicht berücksichtigt. Kosten für Gastgeschenke sind nur aufgenommen worden, wenn im Ausnahmefall anlassbezogen besondere Gastgeschenke angeschafft worden sind. Dolmetscherund Übersetzungskosten sind dann aufgenommen worden, wenn diese extern eingekauft worden sind. Kosten, die gegebenenfalls aus Persönlichen Verfügungsfonds von „Mitgliedern der Landesregierung“ getätigt worden sind, sind nicht berücksichtigt worden. (4) Sofern sich das Land an Feierlichkeiten zur Ausrichtung des Tages der Deutschen Einheit im Ausland finanziell beteiligt hat und „Mitglieder der Landesregierung“ bei diesen Feierlichkeiten im Ausland anwesend waren, sind die entsprechenden Kosten bei der Ermittlung der Gesamtkosten der Auslandsreisen nicht berücksichtigt worden, da die Mitwirkung des Landes an der Ausrichtung solcher Feierlichkeiten nicht aus Anlass von Auslandsreisen erfolgt. (5) Sofern an Auslandsreisen von „Mitgliedern der Landesregierung“ anlassbezogen „externe Dritte“ oder Vertreterinnen und Vertreter der Presse oder Sicherheitskräfte teilgenommen haben und diese ebenso wie interne Delegationsteilnehmerinnen und - teilnehmer an Empfängen oder Essen teilgenommen haben oder in einem Sammeltransport vor Ort – etwa in Bussen – mitgereist sind, sind diese Kosten in den Gesamtkosten enthalten, nicht aber bei den Kosten für die Mitreise „externer Dritter“. (6) Kosten für die Mitreise von „externen Dritten“ sind gesondert aufgeführt, sofern es sich im Sinne der Kleinen Anfrage um „anlassbezogene Delegationen“ handelt, die durch ihren „fachlichen Hintergrund“ für die entsprechende Reise relevant waren. In dem von der Kleinen Anfrage 1227 erfassten Zeitraum vom Juli 2010 bis zum 10. Mai 2013 sind seitens der Mitglieder der Landesregierung im Sinne der Ziffer 1 insgesamt 131 Reisen in das Ausland durchgeführt worden; an manchen dieser Reisen haben mehrere Mitglieder der Landesregierung teilgenommen. Die Kosten für eine einzelne Reise lagen bei maximal 71.719,41 Euro (Reise der Ministerpräsidentin als Präsidentin des Bundesrates nach Kanada vom 5. bis 9. September 2011), die Kosten für die Mitreise „externer Dritter“ bei maximal 8.462,25 Euro (Reise der Ministerpräsidentin als Präsidentin des Bundesrates nach Kanada vom 5. bis 9. September 2011). Im Vergleich dazu haben Mitglieder der Landesregierung im Sinne der Ziffer 1 im Verlauf der 14. Legislaturperiode – sofern dies heute noch in jedem einzelnen Fall nachzuvollziehen ist – insgesamt 313 Auslandsreisen durchgeführt. Hier lagen die Kosten für eine einzelne Reise bei maximal 322.848,77 Euro (Reise von Ministerpräsident a.D. Dr. Jürgen Rüttgers nach LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3610 4 China vom 15. bis 22. November 2009), die Kosten für die Mitreise „externer Dritter“ bei maximal 35.007,94 Euro (Reise des Stellvertreters des Ministerpräsidenten und Ministers für Innovation, Wissenschaft und Forschung Prof. Dr. Andreas Pinkwart nach China vom 15. bis 22. November 2009). 1. Welche einzelnen dienstlichen Auslandsreisen haben die Ministerpräsidentin, die Minister sowie die Staatssekretäre seit Beginn der Regierungsübernahme im Juli 2010 bis heute unternommen? (bitte vollständige Auflistung aller Auslandsreisetermine / -destinationen mit jeweiliger Namenangabe des Reisenden) Im Zeitraum von Juli 2010 bis zum 10. Mai 2013 haben „Mitglieder der Landesregierung“ insgesamt 131 Auslandsreisen durchgeführt. An den Auslandsreisen haben zum Teil mehrere Regierungsmitglieder bzw. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre teilgenommen. Anlage 2 enthält eine tabellarische Aufstellung aller entsprechenden Auslandsreisen einschließlich der Mitglieder der Landesregierung. 2. Was ist in dieser Aufstellung der jeweilige Anlass für die einzelnen Auslandsreisen gewesen? (zur Vereinfachung können gern Kategorien gebildet werden wie z.B. politische Repräsentation, Fachministeraustausch, Gremientagungen etc.) Zur Beantwortung der Frage wird auf die entsprechende Spalte in der Anlage 2 verwiesen. 3. Welche jeweiligen Gesamtkosten einer Reise sind dem Steuerzahler für die einzelnen dienstlichen Auslandsreisen entstanden? Zur Beantwortung der Frage wird auf die entsprechende Spalte in der Anlage 2 verwiesen. 4. Bei jeweils welchen Auslandsreisen sind die Gesprächs- oder Verhandlungsergebnisse im Nachgang der Reise dem Parlament zur Kenntnis gebracht worden? Die Landesregierung hat dem Landtag in den Jahren 2011 und 2012 einen schriftlichen „Bericht über die europäische und internationale Zusammenarbeit“ für das jeweils abgelaufene Jahr (d.h. die Jahre 2010 und 2011) übermittelt. Entsprechende schriftliche Berichte der Landesregierung über die europäische und internationale Zusammenarbeit werden auch für die Jahre 2012 (in Vorbereitung) und 2013 vorgelegt werden. Diese Berichte führen alle Auslandsreisen von Mitgliedern der Landesregierung einschließlich der Destinationen und der Anlässe auf. 5. In ggf. welcher Höhe sind bei den einzelnen Reisen Zuschüsse aus dem Landeshaushalt jeweils für die Mitreise externer Dritter bei Delegationsreisen verausgabt worden? Zur Beantwortung der Frage wird auf die entsprechende Spalte in der Anlage 2 verwiesen.