LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3614 24.07.2013 Datum des Originals: 22.07.2013/Ausgegeben: 29.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1395 vom 28. Juni 2013 des Abgeordneten Dr. Stefan Berger CDU Drucksache 16/3415 Wer sind die Hochschulräte? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 1395 mit Schreiben vom 22. Juli 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ein wichtiges Organ, das mit dem neuen Hochschulrecht in den Hochschulen eingeführt wurde, ist der Hochschulrat. Hochschulfreiheit und ein entscheidungsfähiger Hochschulrat gehören zusammen und sind unverzichtbarer Bestandteil der Autonomie. Als Aufsichtsgremium stellt er sicher, dass die Selbständigkeit der Hochschule durch das Land oder das Wissenschaftsministerium nicht eingeschränkt wird. Außerdem wahrt er durch die Wahl der Hochschulleitung die Unabhängigkeit vor hochschulinternen Partikularinteressen . Der Rat berät die Hochschule bei der Arbeit, Lehre und Forschung und hilft ihr, ihre Ressourcen optimal einzusetzen. Und nicht zuletzt bringt er der Hochschule durch seine Zusammensetzung wichtige Fürsprecher in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, wodurch es zu einer deutlich engeren Verzahnung zwischen Hochschulen, Gesellschaft und Wirtschaft kam und kommt. Seit Einführung der Hochschulräte durch das Hochschulfreiheitsgesetz haben die Hochschulleitungen und die Hochschulräte ihren Willen und die Fähigkeit bewiesen die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln und verantwortlich und autonom zu führen. Zurecht weist die gemeinsame Stellungnahme der Hochschulräte an Fachhochschulen NRW zu den Eckpunkten eines so genannten „Hochschulzukunftsgesetzes“ „auf die ‚Beschleunigung ‘ der Ablauf- und Entscheidungsprozesse [hin], die sich mit dem jetzigen HG etabliert und bewährt haben.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3614 2 1. Wie heißen die Hochschulräte an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen (bitte nach Hochschulen aufgeschlüsselt darstellen)? Hierzu verweise ich auf anliegende Übersicht der amtierenden Hochschulräte in NordrheinWestfalen . An den Fachhochschulneugründungen Rhein-Waal, Ruhr-West sowie der Gesundheitsfachhochschule in Bochum wurden bislang keine Hochschulräte eingesetzt. Die Aufgaben werden laufend durch das MIWF wahrgenommen. 2. Welche Berufe bzw. berufliche Tätigkeit üben die Hochschulräte neben ihrem Amt als Hochschulrat aus (bitte nach Person und Hochschule aufgeschlüsselt darstellen )? Hierzu verweise ich auf anliegende Übersicht der amtierenden Hochschulräte in NordrheinWestfalen .