LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3615 24.07.2013 Datum des Originals: 19.07.2013/Ausgegeben: 29.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1388 vom 25. Juni 2013 des Abgeordneten Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg CDU Drucksache 16/3407 Fall Dr. Eumann: Beauftragung des externen Gutachters wirft neue Fragen auf Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien hat die Kleine Anfrage 1388 mit Schreiben vom 19. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die BILD hat am 19. Juni 2013 darüber berichtet, dass die TU Dormund „wegen der »Kom- plexität der Sach- und Rechtslage«“ einen Rechtsexperten von außen eingeschaltet habe, um die gegen Herrn Staatssekretär Dr. Eumann erhobenen Vorwürfe bezüglich seiner Dok- torarbeit zu prüfen. Ergänzend dazu hieß es am 23. Juni 2013 in der „Frankfurter Allgemei- nen Sonntagszeitung“: „Nach einer Vorprüfung hat die elfköpfige »Kommission zur Sicher- stellung guter wissenschaftlicher Praxis« der TU Dortmund den Fall Mitte Februar ange- nommen. Eine Unterkommission, der vier Mitglieder und als beratendes Mitglied ein Vertre- ter des Universitäts-Justitiariats angehören, hat alle relevanten Materialien zusammengetra- gen und alle am Verfahren beteiligten Personen befragt. Ein Bericht der Kommission für das Rektorat der Hochschule liegt nach Informationen der F.A.S. inzwischen vor. Er enthält ne- ben der Würdigung des ermittelten Sachverhalts auch eine Empfehlung zur Frage, ob Eumann der Doktortitel wieder aberkannt werden soll. Doch zu Details will sich die Universi- tät immer noch nicht äußern.“ Und weiter heißt es in dem Bericht: „Wann genau die TU Dortmund im Promotionsfall Eumann zu einem Ergebnis kommen will, bleibt offen.“ »Die TU Dortmund hat wegen der Komplexität der Sach- und Rechtslage ein juristisches Gutachten eines externen Rechtsexperten in Auftrag gegeben«, teilt die Hochschule der F.A.S. mit. Übermäßig komplex ist allerdings weder die Sach- noch die Rechtslage. In der im Fall Eumann gültigen Promotionsordnung heißt es, dass Doktoranden beim Einreichen ihrer Ar- beit angeben müssen, »ob die vorgelegte Dissertation ganz oder in einer anderen Fassung oder in Teilen einer Hochschule im Zusammenhang mit einer staatlichen oder akademischen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3615 2 Prüfung vorliegt oder vorgelegen hat«. Auf Anfrage der F.A.S., ob er seine Magisterarbeit angegeben hat, will sich Eumann gegenwärtig nicht äußern.“ 1. Ist der Landesregierung der nach Informationen der F.A.S. inzwischen vorliegende Bericht der Kommission für das Rektorat der Hochschule bekannt? Nein. 2. Falls ja: Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus diesem Be- richt? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. In welcher Weise ist Herr Dr. Eumann bei der Auswahl des externen juristischen Gutachters beteiligt worden? Herr Dr. Eumann war bei der Auswahl des Gutachters nicht beteiligt. 4. Hat Herr Dr. Eumann Einfluss darauf genommen, dass der Name des externen ju- ristischen Gutachters nicht öffentlich bekannt gegeben wird? Nein. 5. Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen der TU Dortmund in dieser Ange- legenheit? Die TU Dortmund betreibt das Verfahren in eigener Verantwortung und in Ansehung des geltenden Rechts.