LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3617 24.07.2013 Datum des Originals: 22.07.2013/Ausgegeben: 29.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1361 vom 18. Juni 2013 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/3357 Ortsumgehung Euskirchen/Kuchenheim (B 56n) Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1361 mit Schreiben vom 22. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits seit vielen Jahren setzen sich die Bürgerinnen und Bürger des Euskirchener Ortsteils Kuchenheim für den Bau einer Ortsumgehung ein. Im Rahmen der Aufstellung des derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplanes 2003 seitens des Bundes wurden die Ortsumgehungen Euskichen/Kuchenheim und Ludendorf/Essig (B 56/B 56n) als gemeinsames neues Vorhaben im vordringlichen Bedarf des Planes aufgenommen (BVWP-Nr. NW8628). Die vom Bund zu tragenden Investitionskosten der Baumaßnahme wurden seinerzeit mit rund 16,9 Mio. € veranschlagt. Die Gesamtmaßnahme wurde in Abstimmung mit dem Bund in zwei Abschnitte unterteilt. In der vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegebenen Priorisierungsliste zur Planung von Bundesfernstraßen in der Fassung vom 25.10.2011 (Landtag Nordrhein-Westfalen, Vorlage 15/915) ist die Maßnahme mit dem Vermerk „nach Abschluss der Planungsstufe Priorität prüfen“ ausgewiesen . In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 385 (siehe Landtag Drucksache 16/957) erklärt die Landesregierung, dass der Bund aufgrund einer enormen Kostensteigerung gegenüber den Bedarfsplankosten um Überarbeitung der vorgenommenen Planung für die Ortsumgehung Euskirchen/Kuchenheim (B 56n) gebeten hat. Ferner erläutert die Landesregierung, dass bei Vorliegen eines überarbeiteten Vorentwurfes die Entwurfsgenehmigung und die Einholung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3617 2 der Sichtvermerke der Ministerien erfolgen können. Im Anschluss daran stehe auf Ebene des Landes die Entscheidung über die weitere Priorität der Maßnahme an. 1. Liegt der Landesregierung inzwischen eine überarbeitete Version des Vorentwur- fes zur Planung der Ortsumgehung Euskirchen/Kuchenheim vor? Nein. 2. In welchen konkreten Punkten unterscheidet sich der überarbeitete Vorentwurf von der ursprünglichen Planung? 3. Wie hoch werden nach Überarbeitung des Vorentwurfes die Kosten für die Maß- nahme geschätzt? Der überarbeitete Vorentwurf liegt noch nicht vor. Zunächst sind mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Eckpunkte für die neu auszuarbeitende Vorentwurfslösung festzulegen. Dies wird in Kürze erfolgen. 4. Wann ist mit der weiteren Prüfung bzw. Festlegung der Priorität des Vorhabens seitens der Landesregierung zu rechnen? Da der überarbeitete Vorentwurf noch nicht vorliegt, ist die Entscheidung zur Festlegung der weiteren Priorität der Maßnahme derzeit nicht notwendig.