LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3621 24.07.2013 Datum des Originals: 23.07.2013/Ausgegeben: 29.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1340 vom 17. Juni 2013 der Abgeordneten Henning Höne, Dietmar Brockes und Kai Abruszat FDP Drucksache 16/3298 Akzeptanz des Projektes „Stromspar-Check PLUS“ in NRW Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1340 mit Schreiben vom 23. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die steigenden Strompreise für Endverbraucher belasten zunehmend auch die Privathaushalte in NRW. Ein sorgsamerer Umgang mit der Ressource Strom ist aus umweltpolitischer Perspektive heraus erstrebenswert und auch aus ökonomischer Perspektive wächst stetig die Relevanz eines möglichst effizienten Umgangs mit Strom. Das bundesweite Projekt „Stromspar-Check PLUS“, welches über die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltamtes finanziert wird, greift dieses Anliegen auf und agiert dabei nach dem Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“. So genannte arme Haushalte erhalten im Rahmen des Projektes zwei Besuche von Stromsparhelfern. Bei einem ersten Besuch nehmen die Stromsparhelfer alle Energie- und Wasserverbräuche auf und werten diesen Verbrauch aus, um im nächsten Schritt Optimierungsvorschläge für die entsprechenden Haushalte auszuarbeiten. Nach dieser Auswertung und Aufarbeitung findet ein zweiter Besuch statt. Bei diesem werden die Haushalte individuell beraten, wie durch Verhaltensänderungen beim Heizen, Lüften, Kühlen und Waschen Einsparpotenziale zu weniger Stromverbrauch führen können. Diese Maßnahmen werden, wie erwähnt, von so genannten Stromsparhelfern durchgeführt, zu dem sich Langzeitarbeitslose ausbilden lassen können. Das Projekt leistet demnach auch einen Beitrag zur Qualifikation und Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt dar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3621 2 Da diese Beratungen in so genannten „armen Haushalten“ (Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe) durchgeführt werden, für die die öffentliche Hand die Kosten der Unterkunft trägt, führt der Erfolg dieser Energieberatungen auch zu Einsparungen in öffentlichen Haushalten . Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung legt besonderen Wert auf den sorgsamen Umgang mit Ressourcen und fördert Beratungsprogramme zur Energieeinsparung (z. B. das Landesprojekt Klimaschutz und Energiewende konkret, KEK). Daneben unterstützt sie das bundesweite Projekt „Stromspar -Check Plus“. Dieses ist Nachfolger des Projekts „Stromspar-Check“, das vom 1. Dezember 2008 bis zum 31. Dezember 2012 an 23 bzw. 33 Projektstandorten in NRW durchgeführt wurde (Die Zahlen beziehen sich auf die kleinste und die größte Anzahl von Projektstandorten , da im Laufe des Projekts einige Kreise und Kommunen hinzukamen, andere die Projektteilnahme beendeten). Stromspar-Check Plus“ begann am 1. Januar 2013 an 23 Projektstandorten und ist bis zum 31. Dezember 2015 terminiert. Im Unterschied zum vorhergehenden Projekt sieht „Stromspar-Check Plus“ zur besseren Evaluierung einen dritten Hausbesuch nach einem Jahr vor (s. a. Antwort zu Frage 2 und Frage 3). Die Antworten unter a.) beziehen sich auf das erste, die unter b.) auf das zweite Projekt. Die Angaben zu Projekt b.) beziehen sich dabei auf den aktuellen Projektstand. 1. Wie viele Haushalte haben in NRW die für die armen Haushalte kostenlose Ener- gieberatung im Rahmen des Projektes „Stromspar-Check PLUS“ bisher erhalten? a.) 30.516 Haushalte (2008 – 2012) b.) 4.405 Haushalte (seit 1. Januar 2013) 2. Um wie viel Prozent ließ sich die Energieeffizienz in diesen Haushalten steigern? (Bitte den Durchschnitt sowie den höchsten und niedrigsten Wert angeben.) Die Steigerung wird auf ein Jahr anhand der eingesetzten energieeffizienten Soforthilfen hochgerechnet. Tatsächliche Einsparungen werden erst ab Ende des Jahres 2013 im „Stromspar-Check PLUS“ durch den oben erwähnten dritten Haushaltsbesuch nach einem Jahr ermittelt werden können. Durchschnittliche Einsparung pro Haushalt und Jahr in Euro: a.) Strom: 442 kWh 96 € Wasser: 11 m³ 38 € Heizenergie: 160 kWh 8 € b.) Strom: 448 kWh 115 €, Wasser: 11,3m³, 39 €, Heizenergie: 156 kWh 8 € LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3621 3 3. Um wie viel Geld wurden nordrhein-westfälische Kommunen durch die durchgeführten Energieberatungen bisher entlastet? (Bitte nach Kreisen und Kommunen geschlüsselt angeben.) Der Landesregierung liegen keine nachvollziehbaren und gesicherten Erkenntnisse über mögliche konkrete Einsparungen im Bereich der Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und dem SGB XII durch das Projekt „Stromspar-Check PLUS“ vor. 4. Wie viele Langzeitarbeitslose aus Nordrhein-Westfalen konnten durch das Projekt „Stromspar-Check PLUS“ entsprechend qualifiziert werden und im ersten Arbeitsmarkt wieder eingegliedert werden? Zur Erhebung der Zahlen zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt liegen nur prozentuale Zahlen aus dem Projekt „Stromspar-Check“ vom 1. Dezember 2008 bis zum 31. Dezember 2012 vor: Basis der Auswertungen sind Personen, die bis zum 1. März 2012 aus dem Projekt ausgeschieden waren. Seit Dezember 2008 wurden über 2.700 Stromsparhelferinnen und -helfer bundesweit geschult und beschäftigt. Einmündungsquote - in den 1. Arbeitsmarkt 20,5 % - in den 2. Arbeitsmarkt 6,9 % - in den Stromspar-Check übernommen 4,8 % - in Fortbildung 4,6 % - in Selbständigkeit 1,7 % - wieder arbeitslos 39,6 % - keine Angabe 21,7 % In NRW nahmen und nehmen teil: a.) Ehemals 187 Langzeitarbeitslose b.) Derzeit 223 Langzeitarbeitslose Die Einmündungsquote in den ersten Arbeitsmarkt ist nicht aufgeschlüsselt im Hinblick darauf , ob es sich um geringfügige oder sozialversicherungspflichtige, Existenz sichernde oder mit aufstockenden Leistungen ergänzte, geförderte oder ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse handelt. Die Landesregierung hat keinen Einfluss auf die Datenerhebung in diesem Projekt. 5. Wie bewertet die Landesregierung den bisherigen Erfolg des Projektes „Strom- spar-Check PLUS“ in Nordrhein-Westfalen, insbesondere den Ansatz der Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, um auch diesen Personenkreis als so genannte Stromsparhelfer zum Gelingen der Energiewende beitragen zu lassen? Eine genaue Bewertung des Projekts kann erst zum Abschluss des Projekts erfolgen. Durch den dritten Hausbesuch kann die Einsparung für die Verbraucher und die Kommunen genauer beziffert werden. Um die Eingliederungsquote mit anderen Maßnahmen im SGB II zu vergleichen, müsste die Einmündungsquote auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse als Bezugsgröße bezogen werden. Die Landesregierung rechnet mit nachweisbaren Effekten des Projekts sowohl im Hinblick auf Energieeinsparung als auch auf die Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen.