LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3638 24.07.2013 Datum des Originals: 24.07.2013/Ausgegeben: 29.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1381 vom 27. Juni 2013 der Abgeordneten Angela Freimuth FDP Drucksache 16/3400 Dauer der Bearbeitung von Beihilfeanträgen und anderer Leistungen des LBV für die Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1381 mit Schreiben vom 24. Juli 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Leider häufen sich wieder Berichte und Beschwerden von Beihilfeberechtigten über zu lange Bearbeitungsdauern. Auf der Internetseite des Landesamtes für Besoldung ist ausgewiesen, dass dort zurzeit Beihilfeanträge bearbeitet werden, die vor über einem Monat eingegangen sind. Über die Dauer und den zu erwartenden Abschluss der Bearbeitung der Beihilfeanträge sind keine genaueren Angaben zu finden. In der Antwort auf meine kleine Anfrage 1287 im Jahr 2011 wurde von der Landesregierung ausgeführt, dass damals die Bearbeitungszeit durchschnittlich zwei bis drei Wochen betrug. Die aktuelle Bearbeitungsdauer der Beihilfeanträge liegt somit höher als es durchschnittlich im Jahr 2011 der Fall war. Trotz eines deutlichen Anstiegs des Personals im Jahr 2013 im Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV), ist es auch zu Unregelmäßigkeiten bei der Gehaltsabrechnung von studentischem Personal gekommen. Als Gründe hierfür wurde die Umstellung des Bezügeverfahrens auf eine Standardsoftware ursächlich erklärt. Der Anstieg der Bearbeitungsdauer der Beihilfeanträge kann jedenfalls damit nicht erklärt werden. Lange Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen sind für die Beamtinnen und Beamten des Landes nicht hinnehmbar, insbesondere auch weil es sich um erhebliche Summen handeln kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3638 2 1. Wie hoch beträgt zur Zeit die kürzeste, die längste und die durchschnittliche Dauer der Beihilfebearbeitung beim LBV? Die kürzeste Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen beträgt im Kalenderjahr 2013 weniger als eine Woche, die längste Bearbeitungsdauer liegt im gleichen Zeitraum etwa bei sechs Wochen. Im Durchschnitt erfolgte die Beihilfebearbeitung im laufenden Kalenderjahr bislang innerhalb von drei bis vier Wochen. Dabei wird in der Bearbeitung darauf geachtet, dass Beihilfeanträge mit einem hohen Antragsvolumen grundsätzlich bevorzugt bearbeitet werden. Besonders eingangsstarke Monate oder notwendige Nachfragen im Einzelfall haben auch längere Bearbeitungszeiten zur Folge. 2. Wie hoch ist die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Beihilfewidersprü- chen beim LBV? Die durchschnittliche Dauer der Beihilfewiderspruchsbearbeitung im Landesamt betrug in der ersten Jahreshälfte 2013 etwa drei Monate. 3. Wie haben sich die Fallzahlen bei den Beihilfeanträgen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte unterteilt nach Anträgen aktiver Beamter und Versorgungsempfänger )? Die Anzahl der zu erledigenden Beihilfeanträge hat sich in den vergangenen fünf Jahren wie folgt entwickelt: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 * gesamt 887.665 935.864 991.009 1.039.97 7 549.908 davon Versorgungsempfänger 751.429 801.406 852.704 899.189 477.906 davon Aktive 136.236 134.458 138.305 140.788 72.002 *erstes Halbjahr 4. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung in der nächsten Zeit treffen, um die Bearbeitungsdauer bei Beihilfeanträgen (wieder) weiter zu senken? Die personelle Ausstattung im LBV konnte durch die Umwandlung von befristet beschäftigten Aushilfskräften in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse durch Einrichtung von 27 Stellen mit dem Haushalt 2012, durch verwaltungsinterne Stellenumsetzungen im Haushaltsvollzug 2012 sowie durch die Einrichtung von 25 neuen Stellen mit dem Haushalt 2013 verbessert werden. Um die Bearbeitungsdauer weiter zu senken und gleichzeitig den Einsatz von personellen und finanziellen Ressourcen zu begrenzen, wurde mit den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz eine Kooperation zur Entwicklung einer IT-gestützten Belegprüfung vereinbart . Ziel ist eine weitere Vereinfachung und Beschleunigung der Beihilfebearbeitung. Aufgrund der hohen Komplexität dieser Anwendung rechnet das Landesamt für Besoldung und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3638 3 Versorgung mit dem produktiven Einsatz des ersten Moduls (automatisierte Prüfung der Erstattungsfähigkeit von Medikamenten) aber erst Anfang 2014. Anschließend soll die Belegprüfung sukzessive auf ärztliche, zahnärztliche und Krankenhausleistungen erweitert werden . 5. Wie ist die Haltung der Landesregierung zu der Tatsache, dass viele insbesondere ältere Beihilfeempfänger nicht über eine Möglichkeit verfügen, die über das Internet bereitgestellten Broschüren und Informationsmaterialien abzurufen und teilweise eine ausführliche persönliche Beratung in komplizierten Angelegenheiten benötigen, vor allem vor dem Hintergrund, dass das Landesamt für Besoldung und Versorgung – wie zurzeit der Fall - wegen eines besonders hohen Anfalls von Anrufen leider oftmals nicht telefonisch zu erreichen ist? Beihilfeempfängerinnen und –empfänger, die nicht über eine Möglichkeit verfügen, Broschüren und Informationsmaterialien über das Internet abzurufen, haben weiterhin die Möglichkeit , diese beim Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW anzufordern. Die Durchwahlnummer 0211/ 6023-06 für Beihilfefragen ist durch die hohe Anrufzahl der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte für den Bereich Entgelte nicht beeinträchtigt worden. Das LBV arbeitet aber hiervon unabhängig daran, die telefonische Erreichbarkeit deutlich zu verbessern. Darüber hinaus stehen in Düsseldorf und Münster für persönliche Vorsprache und Beratung im Rahmen der Besuchszeiten Besucherzimmer zur Verfügung.