LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3655 31.07.2013 Datum des Originals: 23.07.2013/Ausgegeben: 02.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1351 vom 20. Juni 2013 des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN Drucksache 16/3338 Knallhartes Aus für die Kölner Kolbhalle verhindern Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1351 mit Schreiben vom 23. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Rot-Grüne Ratsmehrheit der Stadt Köln hat am 18.6.2013 das Aus der Kolbhalle in KölnEhrenfeld beschlossen (vgl. Rat der Stadt Köln, Änderungsantrag AN/0788/2013). Damit wird eine der letzten freien unkommerziellen Kultureinrichtungen ihre Tore schließen. Das Sterben der Nischen und Freiräume für Subkultur geht damit ungebremst weiter. In der Sitzung am 18.6. war der Rat der Auffassung, die Stadt Köln habe eine rechtliche Verpflichtung , die Herausgabe des Kolb-Grundstücks an den Eigentümer, die landeseigene Gesellschaft NRW.URBAN, zu erfüllen. Sie sprach sich zudem gegen die Aufnahme von Gesprächen und Verhandlungen aus und gab, wie so oft, kommerziellen Erwägungen den Vorrang . Damit werden die schlimmsten Befürchtungen der Künstler und Kolbhallenfreunde wahr. Es ist zu befürchten, dass die aufgeschobene Räumung vom 3.6. zeitnah mit polizeilicher Unterstützung vollstreckt wird. Solange das noch nicht geschehen ist, ist es nicht zu spät für den Erhalt des einmaligen Gesamtkunstwerkes Kolbhalle. Die Herausgabe des Grundstücks ist nicht alternativlos. Ein alternativer Antrag, der in den Rat der Stadt Köln eingebracht wurde (AN/0742/2013), plädierte unter anderem für:  „Eine Gewährleistung der dauerhaften Nutzung des Kolbgeländes als Wohn- und Atelierraum durch den Trägerverein Wir Selbst e.V. und der derzeitigen weiteren Bewohner . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3655 2  Eine Modifizierung der Kosten des Mietverhältnisses zugunsten der Stadt Köln. NRW.Urban senkt die Miete, die Bewohner zahlen deutlich mehr als bislang vereinbart .  Eine Instandsetzung der Halle durch NRW.Urban und der Stadt Köln, mit Unterstützung durch Eigenleistungen seitens der Bewohner.  Einrichtung und Genehmigung eines Ausstellungsraumes mit Café-Betrieb zur Refinanzierungsmöglichkeit durch die Bewohner der Kolbhalle.“ Diese Vorschläge wurden von der Rot-Grünen Ratsmehrheit jedoch verworfen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Kolbhalle in Köln samt des rd. 4.800 m² großen Grundstückes steht seit 1987 im Eigentum des Grundstücksfonds NRW. Dieser wird durch die Landestochter NRW.URBAN GmbH & Co. KG im Treuhandauftrag verwaltet. Die Stadt Köln hatte die Halle einschließlich Freifläche für zehn Jahre gepachtet und an den Verein „wir selbst e.V.“ untervermietet. Der Pachtvertrag zwischen der Stadt Köln und NRW.URBAN ist bereits im Jahr 2000 ausgelaufen. Seitdem besteht eine Rückgabeaufforderung von Seiten der NRW.URBAN. Die Stadt Köln befindet sich seit einigen Jahren wegen ausbleibender Mietzahlungen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Verein „wir selbst e.V.“ und hat schlussendlich einen Räumungstitel erwirkt. Aufgrund eines formalen Fehlers konnte der Räumungstitel am 03. Juni 2013 nicht vollzogen werden. 1. Wie bewertet die Landesregierung die beabsichtigte Räumung der Kunst- und Kul- tureinrichtung Kolbhalle in Köln-Ehrenfeld? Gehen Sie dabei besonders auf die Bedeutung für Subkultur und Begegnung ein. Die Bedeutung der beabsichtigten Räumung der Kunst- und Kultureinrichtung für Subkultur und Begegnung ist eine kommunale Angelegenheit der Stadt Köln, die sich einer Bewertung seitens der Landesregierung entzieht. 2. Teilt die Landesregierung die im angenommenen Änderungsantrag (AN/0788/2013) des Rats der Stadt Köln dargelegte Auffassung, wonach die Stadt Köln rechtlich verpflichtet sei, „die Herausgabe des Kolb-Grundstücks doch noch in geräumten Zustand an den Eigentümer, die landeseigene Gesellschaft NRW Urban GmbH & Co. KG, zu erfüllen“? Die Herausgabe des Grundstückes in geräumtem Zustand entspricht den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Köln und NRW.URBAN. 3. Wird die Landesregierung auf die landeseigene Gesellschaft NRW.URBAN als 100- prozentige Beteiligungsgesellschaft des Landes NRW Einfluss nehmen, um eine drohende Zwangsräumung des Kolb-Grundstücks doch noch zu verhindern und diese Stätte von Kultur und Begegnung zu retten? Begründen Sie diese Entscheidung . (Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet.) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3655 3 4. Beabsichtigt die Landesregierung einvernehmliche Lösungen anzustreben bzw. zu unterstützen, wie die im Alternativantrag AN/0742/2013 vorgeschlagen? Die Zwangsräumung des Kolb-Grundstückes geschieht auf Veranlassung der Stadt Köln als Mieterin. Die Landesregierung beabsichtigt nicht, auf NRW.URBAN Einfluss zu nehmen, um die Räumung zu verhindern, da eine dauerhafte Vermietung der Liegenschaften des Grundstücksfonds NRW gemäß den Richtlinien für den Grundstücksfonds NRW nicht vorgesehen ist. Vielmehr sollen die Liegenschaften entsprechend den kommunalen Entwicklungszielen vermarktet werden. Eine Vermarktung des Kolb-Grundstückes als letztes Teilgrundstück ist nach aktueller Einschätzung für den Abschluss des Gesamtprojektes sinnvoll und möglich. Der Verkaufspreis ist im Einvernehmen mit dem Finanzministerium festzusetzen. 5. Welche weiteren Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Kolbhalle als Kultureinrichtung zu erhalten? Die Entscheidung über die zulässige Nutzung des Grundstücks obliegt der Stadt Köln im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit.