LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3656 31.07.2013 Datum des Originals: 23.07.2013/Ausgegeben: 02.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1346 vom 17. Juni 2013 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/3315 Wann kommt die Ortsumgehung Wahn-Libur-Niederkassel (L 274n)? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1346 mit Schreiben vom 23. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die damalige rot-grüne Minderheitsregierung hat am 22. September 2011 bzw. am 25. Oktober 2011 dem Landtag eine Streichliste für den Straßenbau vorgelegt. Von 116 Projekten der Prioritätsstufe 1 im Landesstraßenbedarfsplan sollen demnach nur noch 37 Projekte vorrangig verfolgt werden. Die L 274n gehört zu den 79 nicht mehr vorrangig zu planenden Straßenbauprojekten . Seinerzeit teilte die damalige Landesregierung jedoch auch mit, dass die derzeitige Planungsstufe noch abgeschlossen werden soll und anschließend eine Neupriorisierung erfolgen soll. Am 12. März 2012 teilte der damalige Verkehrsminister Harry Voigtsberger (SPD) in Beantwortung der kleinen Anfrage 1607 des Abgeordneten Michael-Ezzo Solf (DS 15/4095) mit, dass bei der im Jahr 1984 linienbestimmten Trasse in Bezug auf den Schutz der streng geschützten Arten Verbotstatbestände gemäß §44 Bundesnaturschutzgesetz erfüllt werden. Daher seinen Vorschläge für eine alternative Trassenführung gemacht worden. Derzeit werde sowohl eine Umweltverträglichkeitsstudie als auch eine verkehrstechnische Untersuchung für die alternative Trassenführungen durchgeführt. Anschließend sei im Rahmen einer Variantendiskussion die weiter zu verfolgende Vorzugsstraße festzulegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3656 2 Vorbemerkung der Landesregierung Dem Landtag wurde im Jahr 2011 eine Priorisierungsliste Planung vorgelegt, in der Vorhaben aus der Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplans dahingehend überprüft wurden, ob sie vorrangig weiter zu planen sind oder ob für sie erst im Laufe der Zeit eine Vorrangigkeit im Planungsgeschehen festgestellt werden kann. Eine sogenannte „Streichliste“, wie sie von Frau Güler MdL genannt wurde, gibt es nicht. Für die angesprochene L 274n Neubau Niederkassel bis Troisdorf/Spich wurde im Rahmen der Planungspriorisierung festgelegt, dass nach Abschluss der laufenden Planungsstufe über die Priorität entschieden wird. Somit ist eine uneingeschränkte Weiterplanung bis zum Abschluss der Vorplanung möglich. 1. Wann wird die Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen? 2. Wann wird die verkehrstechnische Untersuchung abgeschlossen? Auf der Grundlage eines Linienbestimmungsverfahrens aus dem Jahr 1984 wurde mit der Vorentwurfsplanung der Variante 1 begonnen. Im Trassenverlauf dieser Variante wurde die Betroffenheit streng geschützter Arten festgestellt, das heißt, Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz werden erfüllt. Eine erneute Verkehrsuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass grundsätzlich 3 Varianten in diesem Raum sinnvoll sind. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde die Untersuchung der Raumempfindlichkeit für diese 3 Varianten abgeschlossen. Als weiterer Schritt ist eine detaillierte technische bzw. verkehrliche Überprüfung erforderlich, die die Realisierungschancen der Varianten untersucht und bewertet. 3. Wann wird die Vorzugsstraße festgelegt? Erst nach Abschluss der o.g. Prüfung kann eine Entscheidung über eine Vorzugsvariante getroffen werden. 4. Sofern die Umweltverträglichkeitsprüfung oder die verkehrstechnische Untersu- chung noch nicht abgeschlossen sind: Welche Hinderungsgründe liegen vor? Die Bearbeitung dieser Maßnahme steht in Konkurrenz mit weiteren Planungsmaßnahmen und erfolgt in Abhängigkeit der personellen und finanziellen Ressourcen des Landesbetriebs Straßenbau.