LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3659 31.07.2013 Datum des Originals: 25.07.2013/Ausgegeben: 02.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1389 vom 24. Juni 2013 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/3408 Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 1389 mit Schreiben vom 25. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Finanzminister, dem Minister für Inneres und Kommunales und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum 1. Januar 2011 sind mit dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket neue Möglichkeiten geschaffen worden zur frühzeitigen Förderung von Kindern, die gemeinsam mit ihren Eltern im Leistungsbezug des SGB II und SGB XII stehen oder Wohngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten. Finanziert wird das Bildungs- und Teilhabepaket durch den Bund über eine Aufstockung des Bundesanteils an den grundsätzlich von den Kommunen zu erbringenden Leistungen für Heizung und Unterkunft. Für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft wurde für die Bundesländer, mit Ausnahme einer höheren Beteiligung für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, ein fester Sockelbetrag ausgehandelt und gesetzlich fixiert. In den Jahren 2011 bis 2013 wurde die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für Nordrhein-Westfalen um 5,4% auf 30,4% erhöht. Der Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft wird den Ländern zweimal monatlich im Abrufverfahren erstattet. Grundlage sind dabei die von den Kommunen tatsächlich erbrachten Ausgaben. Auch die um 5,4% erhöhten Leistungen für Unterkunft und Heizung, die zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets aufgewendet werden, werden unverändert mit gleichem Prozentanteil an die Kommunen entsprechend ihrer Aufwendungen für Unterkunft und Heizung weitergeleitet – unabhängig von der Verausgabung der Leistungen für das Bildungs- und Teilhabepaket. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3659 2 Die kreisfreien Städte und Landkreise sind gesetzliche Leistungsträger für das Bildungs- und Teilhabepaket und tragen daher die Verantwortung für die materiell-rechtliche Weisungsgrundlage und die praktische Umsetzung. Durch das derzeitige Abrechnungsverfahren der pauschalen Weiterleitung der Bundesmittel durch das Land Nordrhein-Westfalen kann es vorkommen, dass Kommunen mit den tatsächlichen Ausgaben deutlich höher liegen, als die vom Land ausgezahlte pauschale Beteiligungsquote rechnerisch ergibt. 1. In welcher konkreten Höhe erhielten die nordrhein-westfälischen Kommunen in den Jahren 2011 bis 2013 zusätzliche Mittel aus der um 5,4% erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft durch den Bund (kommunalscharf)? Daten für das Jahr 2013 liegen noch nicht vor. In den Jahren 2011 und 2012 erhielten die 53 kommunalen Grundsicherungsträger in Nordrhein-Westfalen in Folge der um 5,4 % erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft durch den Bund folgende Beträge: Bildungs- und Teilhabepaket (Bundesbeteiligung 5,4 %) Kommune im Jahr 2011 im Jahr 2012 Düsseldorf, Stadt 9.082.447,60 8.968.808,47 Duisburg, Stadt 7.467.474,57 7.491.799,29 Essen, Stadt 10.267.199,70 10.523.315,00 Krefeld, Stadt 3.528.776,77 3.556.854,17 Mönchengladbach, Stadt 4.515.962,02 4.609.765,38 Mülheim an der Ruhr, Stadt 2.168.997,12 2.191.995,14 Oberhausen, Stadt 2.952.689,09 3.064.906,84 Remscheid, Stadt 1.362.603,27 1.327.631,64 Solingen, Stadt 1.690.192,39 1.876.302,20 Wuppertal, Stadt 5.722.734,35 5.985.493,47 Kleve 1.725.362,96 1.851.755,54 Mettmann 4.620.033,38 4.697.184,57 Neuss 3.716.241,83 3.719.855,27 Viersen 2.268.816,63 2.239.701,83 Wesel 3.889.099,28 3.818.402,34 Bonn, Stadt 3.712.332,33 3.501.423,93 Köln, Stadt 15.886.399,51 15.716.443,77 Leverkusen, Stadt 1.891.648,25 1.953.473,23 Städteregion Aachen 6.182.601,19 6.231.279,07 Düren 2.254.763,17 2.300.558,10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3659 3 Erftkreis 4.139.512,69 4.293.792,80 Euskirchen 1.266.658,34 1.367.076,67 Heinsberg 1.896.969,61 1.930.721,95 Oberbergischer Kreis 1.659.817,20 1.599.457,82 Rheinisch-Bergischer Kreis 2.136.178,16 2.102.598,03 Rhein-Sieg-Kreis 4.391.424,49 4.402.568,86 Bottrop, Stadt 1.369.861,96 1.371.692,30 Gelsenkirchen, Stadt 4.835.362,21 4.942.576,86 Münster, Stadt 2.752.500,78 2.441.007,48 Borken 1.716.160,41 1.601.443,50 Coesfeld 870.069,23 868.922,19 Recklinghausen 8.095.886,60 7.690.921,87 Steinfurt 2.209.557,48 2.298.928,22 Warendorf 1.628.208,42 1.672.953,84 Bielefeld, Stadt 4.702.086,87 4.334.463,63 Gütersloh 1.803.808,52 1.890.359,34 Herford 1.811.756,78 1.767.971,28 Höxter 674.055,19 561.752,74 Lippe 2.998.536,75 3.069.078,09 Minden-Lübbecke 2.331.037,48 2.333.101,70 Paderborn 2.125.857,75 2.076.150,29 Bochum, Stadt 2.707.173,77 4.870.503,72 Dortmund, Stadt 10.070.012,18 10.100.517,69 Hagen, Stadt 2.473.578,19 2.476.826,74 Hamm, Stadt 2.353.681,85 2.425.529,01 Herne, Stadt 2.265.902,26 2.325.585,59 Ennepe-Ruhr-Kreis 3.329.455,78 3.303.522,88 Hochsauerlandkreis 1.530.404,48 1.473.313,93 Märkischer Kreis 3.607.490,51 3.577.521,57 Olpe 625.480,60 624.182,18 Siegen-Wittgenstein 1.840.044,15 1.716.988,10 Soest 1.960.157,66 1.872.537,75 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3659 4 Unna 4.543.266,29 4.487.002,66 Summe 187.628.330,03 189.498.520,54 2. Laut Vorlage 16/784 beträgt die Ausschöpfungsquote in den Rechtskreisen SGB 11 und BKGG zusammen rd. 63,3 %. Es wurden rd. 120 Mio. Euro der vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel in Höhe von rd. 189,5 Mio. Euro bewilligt. In welcher konkreten Höhe entstanden in den Jahren 2011 und 2013 in den Kommunen Kosten für das Bildungs- und Teilhabepaket (kommunalscharf)? Daten für das Jahr 2013 liegen noch nicht vor. In den Jahren 2011 und 2012 betrugen die Ausgaben der 53 kommunalen Grundsicherungsträger in Nordrhein-Westfalen für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: Ausgaben der Kommunen (Bildungs- und Teilhabepaket in den Jahren 2011 und 2012) Kommune im Jahr 2011 im Jahr 2012 Düsseldorf, Stadt 1.841.676,00 4.743.615,79 Duisburg, Stadt 1.949.994,29 3.271.734,32 Essen, Stadt 2.747.731,07 7.656.258,36 Krefeld, Stadt 952.311,42 1.644.725,30 Mönchengladbach, Stadt 1.202.867,95 1.850.907,07 Mülheim an der Ruhr, Stadt 672.092,67 1.867.697,15 Oberhausen, Stadt 902.733,17 1.675.112,63 Remscheid, Stadt 477.498,51 857.827,81 Solingen, Stadt 688.364,38 955.976,46 Wuppertal, Stadt 1.379.322,85 2.933.610,67 Kleve 747.924,97 1.300.462,53 Mettmann 1.342.785,56 3.055.406,86 Neuss 1.031.914,57 2.170.662,94 Viersen 548.986,23 1.302.500,09 Wesel 1.332.826,87 2.218.877,70 Bonn, Stadt 996.579,28 2.307.095,24 Köln, Stadt 2.487.663,10 9.778.679,49 Leverkusen, Stadt 364.032,42 893.212,78 Städteregion Aachen 1.767.592,73 3.197.437,09 Düren 727.637,00 1.333.976,98 Erftkreis 1.271.346,20 2.066.493,36 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3659 5 Euskirchen 454.142,45 714.680,02 Heinsberg 542.386,77 1.055.363,93 Oberbergischer Kreis 751.185,50 1.333.821,10 Rheinisch-Bergischer Kreis 516.901,17 1.263.557,00 Rhein-Sieg-Kreis 1.408.836,23 2.690.554,37 Bottrop, Stadt 666.012,80 999.490,38 Gelsenkirchen, Stadt 1.544.516,71 3.876.886,37 Münster, Stadt 927.810,09 2.305.268,45 Borken 915.937,26 1.770.016,56 Coesfeld 490.309,83 906.246,29 Recklinghausen 2.401.016,09 4.095.886,31 Steinfurt 1.317.501,64 2.382.446,93 Warendorf 772.081,47 1.607.261,34 Bielefeld, Stadt 2.121.371,00 3.327.886,55 Gütersloh 1.138.947,86 2.307.046,00 Herford 796.556,50 1.955.618,31 Höxter 287.534,87 551.254,99 Lippe 1.336.946,73 2.726.300,17 Minden-Lübbecke 1.070.926,03 2.101.928,23 Paderborn 895.967,62 1.547.076,29 Bochum, Stadt 816.463,80 2.777.946,06 Dortmund, Stadt 2.339.157,86 5.814.034,54 Hagen, Stadt 731.124,81 1.356.564,50 Hamm, Stadt 1.027.310,32 1.633.501,25 Herne, Stadt 767.708,17 1.469.323,72 Ennepe-Ruhr-Kreis 841.561,53 1.569.943,21 Hochsauerlandkreis 647.644,56 1.216.301,97 Märkischer Kreis 929.166,75 1.941.851,07 Olpe 226.113,25 336.019,21 Siegen-Wittgenstein 444.408,44 846.572,29 Soest 968.954,07 1.621.402,80 Unna 1.489.187,45 2.733.802,35 Summe 57.019.570,87 119.918.123,18 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3659 6 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Kritik an dem bisherigen Abrechnungssystem des Bildungs- und Teilhabepakets, dass die pauschale Weiterleitung der Bundesmittel, unabhängig von der BuT-Ausschöpfungsquote, dazu führe, dass Kommunen mit niedriger Ausschöpfung der BuT-Leistungen profitieren und gleichzeitig Kommunen, die erfolgreich das BuT umsetzen, Nachteile durch die nicht gedeckten Kosten haben? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit einer kommunalscharfen Spitzabrechnung der Ausgaben für das Bildungs- und Teilhabepaket? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 zusammen beantwortet. Nordrhein-Westfalen hat in den Verhandlungen im Rahmen des Vermittlungsausschusses 2010/2011 zur Bestimmung der Regelsätze eine Spitzabrechnung der Kosten für das Bildungs - und Teilhabepaket zwischen Bund und Kommunen gefordert. Um die verfassungsrechtlichen Bedenken seitens des Bundes auszuräumen, wurden zwei verfassungsrechtliche Stellungnahmen bei anerkannten Staatsrechtslehrern (Prof. Wieland, Speyer und Prof. Battis , Humboldt-Universität) in Auftrag gegeben und in die Verhandlungen eingeführt. Dennoch hielt die Bundesebene die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Ist-Abrechnung der Kosten der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zwischen dem Bund und den kreisfreien Städten und Kreisen aufrecht. Diese Position wurde maßgeblich vom Deutschen Landkreistag unterstützt. Im Ergebnis kam es zu einer Budgetlösung, wonach der Bund sich in einem bestimmten Prozentsatz an den Kosten der Unterkunft beteiligt. Diese Regelung ist eben keine Abrechnung der kommunalscharf entstandenen Ist-Kosten. Ein Ausgleich der vollen Kosten für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bei allen 53 kommunalen Grundsicherungsträgern kann es daher auch durch Festlegung kommunalspezifischer Verteilungsquoten im Landesrecht nicht geben. Dies setzt eine vollständige Kostenerstattung des Bundes gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen voraus. Diese Voraussetzung ist jedoch wegen der Budgetlösung nicht erfüllt. Die auf Bundesebene getroffene Entscheidung zur Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung, die den Gesamtausgaben für Leistungen aus dem Bildungs - und Teilhabepaket entsprechen, bietet daher keine Grundlage für die Abrechnung der kommunalen Ist-Ausgaben. Die Entstehung von finanziell profitierenden oder benachteiligten Grundsicherungsträgern ist eine Folge der Entscheidung auf Bundesebene. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die grundsätzliche Notwendigkeit einer erhöh- ten Bundesbeteiligung an den kommunalen Kosten der Unterkunft und Heizung für die Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg? Die besonderen Quoten der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung für die Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben im Jahr 2007 die Zustimmung aller 16 Länder im Bundesrat erfahren.