LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3662 31.07.2013 Datum des Originals: 25.07.2013/Ausgegeben: 02.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1380 vom 26. Juni 2013 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/3396 Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Unterrichtsausfall an der Johann -Gutenberg-Realschule Langenfeld zu verhindern? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1380 mit Schreiben vom 25. Juli 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Derzeit häufen sich Klagen von Schülern und Eltern, dass an der auslaufenden JohannGutenberg -Realschule in Langenfeld zahlreiche Unterrichtsstunden ausfallen. Verschiedene Lehrerinnen und Lehrer seien längerfristig erkrankt, eine Vertretung würde nur unzureichend realisiert. Anfang Juni 2013 fand ein Gespräch zwischen der Bezirksregierung, Schulleitung und Elternschaft statt. Nach Aussage der Eltern seien keine konkreten Zahlen genannt worden und es habe keine nennenswerten Ergebnisse gegeben. Auf Seiten der Eltern besteht daher die Sorge, dass während der verbleibenden Jahre bis zum endgültigen Auslaufen der Realschule kein umfassendes Unterrichtsangebot aufrechterhalten werden kann. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung, Sylvia Löhrmann, hatte in einer Pressekonferenz vor einiger Zeit erklärt, dass es an auslaufenden Schulen zu vermehrtem Unterrichtsausfall kommen könne. Auch wurden nach der Verabschiedung des Landeshaushalts 2013 rund die Hälfte der Flexiblen Mittel für Vertretungsunterricht durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung gesperrt, um anteilig die Globale Minderausgabe zu erwirtschaften. Aber auch die Schülerinnen und Schüler an auslaufenden Schulen haben ein Recht auf die Erteilung des ihnen zustehenden Unterrichts. Darüber hinaus ist die Senkung der Klassengrößen und Verbesserung der schulischen Qualität sogar ebenfalls im rot-grünen Koalitionsvertrag verankert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3662 2 Vorbemerkung der Landesregierung Der Unterrichtsausfall an Schulen in NRW wird nicht statistisch erhoben. Letztmalig wurde für das Schuljahr 2009/10 eine Stichprobenuntersuchung durchgeführt, die jedoch methodischen Mindeststandards nicht gerecht wurde. Im Ergebnis wich die Wahrnehmung von Eltern, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern vor Ort häufig eklatant von den Ergebnissen der Unterrichtsausfallstatistik des MSW ab. Zu einer deutlich anderen Einschätzung kam auch der Landesrechnungshof (LRH) mit seiner Prüfung zum „Unterrichtsausfall an öffentlichen Schulen“ in Nordrhein-Westfalen. Hierzu wird auch auf die Antwort der Landesregierung vom 03.01.2013, LT-Drs. 16/1782, auf die Kleine Anfrage 746 vom 6. Dezember 2012 der Abgeordneten Monika Pieper der Fraktion der PIRATEN „Erhebung von Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht“, LT-Drs. 16/1656, verwiesen . Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat am 15.01.2012 die Ankündigung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, mit externer Unterstützung zu prüfen, ob ein Untersuchungsdesign mit vertretbarem Aufwand für Schule und Schulaufsicht durchgeführt werden kann, ausdrücklich begrüßt und das Ministerium für Schule und Weiterbildung aufgefordert, bis zum 31.12.2013 einen Bericht über das Ergebnis der Prüfungen vorzulegen. Bei kursierenden Daten zum Unterrichtsausfall, die von Einzelschulen nach eigenen Kriterien erstellt werden, gibt es meist keine Hinweise darauf, nach welchen Kriterien die jeweilige Statistik angefertigt worden ist. So bleibt völlig offen, ob  es sich bei den Ausfällen jeweils um Kernunterricht oder Zusatzangebote (Arbeitsgemeinschaften , Förderstunden etc.) handelt,  Unterrichtsstunden auch als ausgefallen gewertet worden sind, wenn der Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt durch die Erteilung zusätzlicher Stunden nachgeholt wurde,  der aufgrund von schulorganisatorischen Maßnahmen wie etwa Pädagogischen Tagen , Schulfahrten, Sportfesten etc. entfallene Unterricht bei der Auflistung berücksichtigt worden ist und welche Kriterien dabei ggf. zugrunde gelegt worden sind,  Stundenplanänderungen, die zur Erteilung von mehr oder weniger Unterricht führen, als zusätzlicher Unterricht oder Unterrichtsausfall gewertet worden sind und  frühere, derzeitige oder künftige Über- oder Unterschreitungen der Stundentafeln durch die Stundenpläne in die Auswertungen miteinbezogen worden sind. Solche Daten sind daher aus Sicht der Landesregierung für die Bewertung der Unterrichtssituation an einzelnen Schulen nicht verwendbar. 1. Wie stellt sich der Unterrichtsausfall an der Johann-Gutenberg-Realschule in Lan- genfeld quantitativ und fachbezogen dar (bitte nach absoluter Anzahl der Ausfallstunden und der davon betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie nach jeweiligen Fächern und Jahrgängen aufgeschlüsselt darstellen)? Es liegen keine verlässlichen Daten zum Unterrichtsausfall vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3662 3 2. Was unternimmt die Landesregierung, um fehlende Lehrerkapazitäten an der Johann -Gutenberg-Realschule in Langenfeld fachgerecht zu kompensieren? Die Schule ist nach Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf aktuell insgesamt auskömmlich mit Personal ausgestattet. So übersteigt die Personalausstattung (rund 31,25) den Stellenbedarf (rund 26,40) um fast 5 Stellen. Es kam jedoch im laufenden Schuljahr zeitgleich zu langfristigen Erkrankungen von 6 Lehrkräften . Da sich darunter 5 Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Fach Deutsch befanden , war hier der Fachunterricht überproportional von den Ausfällen betroffen. Bei der Organisation des Vertretungsunterrichts wurde Unterricht zwar fachfremd erteilt, dieser wurde jedoch von den Mitgliedern der Fachschaft Deutsch inhaltlich geplant und vorbereitet. Für das nächste Schuljahr hat die Schulleitung ein Förderkonzept entwickelt, nach dem der künftige Jahrgang 10 eine besondere Förderung im Fach Deutsch erhält. Es ist vorgesehen, den Förderbedarf über eine Lernstandsanalyse festzustellen und anschließend entsprechende Fördermaßnahmen anzubieten. Nach Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf hat die Schulleitung im vorliegenden Fall alle Maßnahmen ergriffen, die erforderlich waren, um die krankheitsbedingten Unterrichtsausfälle von Lehrkräften weitestgehend zu kompensieren. Die Schulaufsicht ist in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung weiterhin bestrebt, im Interesse der Kinder eine gute Lehrerversorgung an der Johann-Gutenberg-Realschule sicherzustellen . 3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass auch die Schülerinnen und Schüler an auslaufenden Schulen den Unterricht erhalten, der ihnen zusteht? Die Sicherung der Unterrichtsqualität sowie eine geordnete Unterrichtsorganisation an auslaufenden Schulen haben für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Das betrifft sowohl die Personalausstattung als auch Unterstützungsmaßnahmen zur Qualitätssicherung. Die Zuständigkeit für die Sicherung der Unterrichtsversorgung vor Ort liegt bei den Bezirksregierungen und Schulämtern, die genaue Kenntnis von der aktuellen Situation der jeweiligen Einzelschulen haben. Sie stellen somit auch die Unterrichtsversorgung an auslaufenden Schulen sicher. Zur Abdeckung des fachspezifischen Lehrkräftebedarfs und zur Sicherstellung der sonderpädagogischen Förderung ist hierbei auch die Kooperation mit anderen Schulen sowie ein schulformübergreifender Personaleinsatz in Betracht zu ziehen. Ummeldungen von Schülerinnen und Schülern an andere Schulen sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Für Schülerinnen und Schüler an auslaufenden Schulen, die im jeweils letzten unteren Jahrgang nicht versetzt werden, stellt die Schulaufsicht den weiteren wohnortnahen Schulbesuch sicher. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3662 4 4. Welche Konsequenzen hat die Sperrung von rund der Hälfte der Flexiblen Mittel für Vertretungsunterricht durch das Schulministerium auf den Unterricht an der Johann-Gutenberg-Realschule in Langenfeld? Die vorläufige Sperrung von ca. 50 % der Flexiblen Mittel gegen Unterrichtsausfall hatte bislang keine Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung der Johann-Gutenberg-Realschule. Zum einen trat der zeitgleiche Ausfall der Lehrkräfte zu einem Zeitpunkt ein, zu dem die Sperrung der Flexiblen Mittel noch nicht beschlossen war. Zum anderen konnten aufgrund der guten Personalausstattung die krankheitsbedingten Ausfälle im Fach Deutsch vom Kollegium weitestgehend aufgefangen werden. Die Schulleitung hatte zudem bei der Bezirksregierung keinen Antrag auf die Zuteilung von Flexiblen Mitteln gestellt. 5. Welche Risiken sieht die Landesregierung aufgrund des Unterrichtsausfalls beim potentiellen Übergang der Schülerinnen und Schüler in eine Sekundarstufe II, wenn ein nicht unbeträchtlicher Teil des Unterrichts in der Sekundarstufe I ersatzlos entfällt? Schulleiterinnen und Schulleiter haben in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht dafür Sorge zu tragen, dass Schülerinnen und Schüler den für den Erwerb von qualifizierenden Abschlüssen erforderlichen Unterricht erhalten. Besondere Risiken beim potentiellen Übergang der Schülerinnen und Schüler, die einen zum Besuch der Sekundarstufe II qualifizierenden Abschluss erworben haben, werden daher nicht gesehen.