LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3669 31.07.2013 Datum des Originals: 25.07.2013/Ausgegeben: 05.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1404 vom 2. Juli 2013 der Abgeordneten Matthias Kerkhoff und Arne Moritz CDU Drucksache 16/3484 Datenschutz von Patientenakten - Zukünftiger Umgang mit Insolvenzen und Schließungen von Kliniken? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 1404 mit Schreiben vom 25. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die privat-geführte Veramed-Klinik in Meschede wurde 2009 aufgrund ihrer Insolvenz geschlossen. Problematisch ist derzeit neben der Suche nach einer Folgenutzung des Gebäudes auch eine ausreichende, den Ansprüchen des Datenschutzes genügende, Sicherung der Patientenakten in der Klinik. Über die Frage, wer für diese Sicherung verantwortlich ist, führen das Land Nordrhein-Westfalen und der Insolvenzverwalter einen Gerichtsstreit am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Derzeit lagern die Patientenakten beim Hochsauerlandkreis, nachdem bekannt geworden war, dass sich jedermann ohne große Probleme Zutritt zu den ehemaligen Lagerräumen in der Klinik verschaffen konnte. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Situation um die Sicherung der Patientenakten in der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede? Die Stadt Meschede und der Hochsauerlandkreis hatten im Rahmen der Gefahrenabwehr ordnungsbehördliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen und u.a. die noch in der Klinik befindlichen Akten zusammengetragen und einbruchsicher eingelagert. Die Verfügungsgewalt hat im Anschluss daran die Veramed-Klinik Betriebsgesellschaft mbH als Eigentümerin der Immobilie übernommen, die zusätzlich einen Wachdienst mit der Sicherung des Objektes beauftragt hat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3669 2 Soweit in der Kleinen Anfrage auf einen laufenden Gerichtsstreit Bezug genommen wird, ist darauf hinzuweisen, dass in dem derzeit anhängigen Gerichtsverfahren zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI) bislang noch keine Entscheidung getroffen wurde. 2. Welche Pläne hat die Landesregierung zur Sicherung von Patientenakten, wenn sich eine Klinikschließung wiederholt? Nach der aktuellen Rechtslage obliegt in erster Linie dem ehemaligen Klinikbetreiber die Sicherung und Verwahrung seiner Patientenakten. Mit dem Insolvenzfall ist der Insolvenzverwalter in der Pflicht, die Patientenakten der Klinik sicher zu verwahren unter Beachtung des Einsichts- und Zugriffsrechts der Patientinnen und Patienten. Um dies sicherzustellen bedarf es gegebenenfalls einer behördlichen Verfügung. 3. Wie ist das Recht auf Akteneinsicht für die betroffenen Patientinnen und Patienten im Fall einer solchen Klinikschließung gewährleistet? Die Patientenakten sind so einzulagern, dass das Einsichts- und Zugriffsrecht der Patientinnen und Patienten gesichert ist. 4. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, damit es in Zukunft zu einer eindeutigeren und rechtlich geregelten Vorgehensweise der Behörden zur Sicherung von Patientenakten kommt? Die Überlegungen gehen dahin, für die Zukunft spezialgesetzliche Regelungen auf Bundesoder Landesebene zu schaffen, die größtmögliche Rechtssicherheit bewirken. 5. Wie ist in einem solchen Fall die Haftung und Zuständigkeit geregelt (aufgeschlüsselt nach politischen Ebenen - Kommune, Kreis Land und betroffenen Behörden)? Die Überlegungen zu künftigen spezialgesetzlichen Regelungen sind noch nicht abgeschlossen (s.o. zur Frage 4).