LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3670 31.07.2013 Datum des Originals: 25.07.2013/Ausgegeben: 05.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1341 vom 17. Juni 2013 der Abgeordneten Henning Höne, Dietmar Brockes und Christof Rasche FDP Drucksache 16/3303 Welche Potenziale liefert die Pumpspeichertechnologie auf Wasserstraßen zur Stromerzeugung und Speicherung für das Land NRW? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1341 mit Schreiben vom 25. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Speicherung von elektrischer Energie stellt eine Schlüsselherausforderung bei zukünftigen Energieversorgungssystemen dar. Mit einem Wirkungsgrad von bis zu 80% stellen Pumpspeicherkraftwerke eine effiziente Möglichkeit der Stromgewinnung dar. Sich derzeit im Bau befindliche Pumpspeicherkraftwerke stoßen jedoch vor allem wegen der großen Landschaftseingriffe auf Widerstand in der Bevölkerung. Der Einsatz der Pumpspeichertechnologie in bereits bestehenden Wasserstraßen könnte diese Konflikte überwinden und Wasserstraßennetze dazu nutzen, um Energie zu produzieren und entsprechend zu speichern. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums befindet sich auch in Nordrhein-Westfalen ein Wasserstraßennetz von rund 720 Kilometern und demnach auch Potenzial für die Generierung und Speicherung von Strom auf Wasserstraßen. Erste Forschungsergebnisse zeigen bereits auf, wie die Implementierung evtl. Pumpspeicherkraftwerke in Wasserstraßen technisch umgesetzt und diese wirtschaftlich betrieben werden können. Dennoch wird weiterer Forschungsbedarf von Seiten der Wissenschaft insbesondere bei der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Implementierung von Pumpspeicherkraftwerken auf Wasserstraßen aufgezeigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3670 2 Vorbemerkung der Landesregierung Für Fragen in Zusammenhang mit der Realisierung von Pumpspeicherkraftwerken im Bereich von Wasserstraßen in Nordrhein-Westfalen ist die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zuständig. Die dem Bundesministerium für Verkehr-, Bau und Stadentwicklung nachgeordnete WSV ist zuständig für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Regelung des Schiffsverkehrs. Die Bundeswasserstraßen sind sieben Verwaltungsgebieten zugeordnet (Nord, Nordwest, West, Mitte, Ost, Südwest und Süd). Für Nordrhein -Westfalen ist die Außenstelle West in Münster zuständig. 1. Welches Potenzial sieht die Landesregierung in der Pumpspeichertechnologie auf Wasserstraßen für das Land Nordrhein-Westfalen? Die Landesregierung hat die Potenziale auf Wasserstraßen wegen fehlender Zuständigkeit für die Wasserstraßen (siehe Vorbemerkung) nicht untersucht. Eine Potenzialanalyse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Forschungszentrums Jülich hat ergeben, dass sich Pumpspeicherkraftwerke an Bundeswasserstraßen grundsätzlich als Stundenspeicher zur Abdeckung von Spitzenlast oder als virtuelles Kraftwerk, das im Verbund grundlastfähig ist, eignen. Gegenüber konventionellen Pumpspeicherkraftwerken, wie sie derzeit in NRW an unterschiedlichen Orten untersucht bzw. geplant werden, sind an Kanälen allerdings nur kleinere Speicherkraftwerke realisierbar. (Die Potenzialanalyse ist abrufbar unter www.etenergie -online.de, Ausgabe März 2013). 2. Welche möglichen Einschränkungen sieht die Landesregierung für die Binnen- schiffahrt durch die Implementierung von Pumpspeicherkraftwerken auf Wasserstraßen ? Die prioritäre Nutzung der Kanäle liegt in der Schiffahrt. Die Beurteilung der Frage möglicher Einschränkungen für die Binnenschifffahrt kann nur von den hierfür zuständigen Behörden vorgenommen werden. Die Zuständigkeit für die in NRW bedeutsamen Wasserstraßen liegt beim Bund bzw. seinen Behörden und nicht beim Land NRW (siehe Vorbemerkung). 3. Auf welchen Wasserstraßenabschnitten des Landes Nordrhein-Westfalen sieht die Landesregierung Potenziale, ein Pumpspeicherkraftwerk zu implementieren? Für Pumpspeicherkraftwerke an Wasserstraßen kommen in aller Regel nur die kanalisierten Wasserstraßen in Betracht, da nur in ihnen ausreichend große Fallhöhen mit großen Wasservolumina zwischen den Schleusen- bzw. Kanalabschnitten vorkommen. In der Potenzialanalyse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Forschungszentrums Jülich werden der Wesel-Datteln-Kanal, der Rhein-Herne-Kanal und der Dortmund-Ems-Kanal für das Verwaltungsgebiet West in NRW angeführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3670 3 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, ob Energieversorger bereits darauf hinwirken, dass solche Pumpspeicherkraftwerke in Nordrhein-Westfalen errichtet werden können? Keine. Es hat in der Vergangenheit allerdings seitens des MKULNV bereits Gespräche mit der WSV gegeben. Die Gespräche werden derzeit weitergeführt und ermittelt, ob es Schleusen zur Energierückgewinnung gibt und ungenutzte Seitenarme eines Flusses als Speicher genutzt werden können. 5. Welche konkreten Forschungsvorhaben werden durch das Land Nordrhein- Westfalen unterstützt? (Bitte mit der Summe der Förderung gegliedert nach den einzelnen Projekten und Förderprogrammen aufschlüsseln.) Wegen der Zuständigkeit des Bundes (vgl. Vorbemerkung) und der prioritären Schifffahrtnutzung auf den Wasserstraßen werden aktuell keine Forschungsvorhaben in diesem Bereich durch das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt.