LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3671 31.07.2013 Datum des Originals: 25.07.2013/Ausgegeben: 05.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1354 vom 20. Juni 2013 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/3350 Wenn die Landesregierung scheitert, soll der Bund es richten - Lärmsanierung an kommunalen Straßen - Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1354 mit Schreiben vom 25. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, aufgrund der unzureichenden Finanzausstattung der Kommunen die Finanzierung eines Programmes zum Lärmschutz an kommunalen Straßen zu finanzieren. Dies erweckt den Eindruck, die Bundesregierung trage Verantwortung an der unzureichenden Finanzausstattung der Kommunen in NRW und der Bund käme seiner gesamtstaatlichen Verantwortung nicht nach. Betrachtet man die den Bundesländern und damit auch Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren von der Bundesregierung gemachten finanziellen Zugeständnisse und Leistungen , die zusammen alleine in den vergangenen 4 Jahren rund 40 Mrd. Euro betragen haben, wir deutlich, dass dieser Vorwurf verfehlt ist. Der Bund stiehlt sich somit nicht aus seiner Verantwortung, wie Minister Remmel mit seiner Pressemitteilung vom 7. Juni Glauben machen will. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3671 2 Vorbemerkung der Landesregierung Auf Initiative NRWs hat der Bundesrat am 05.07.2013 einen Entschließungsantrag für ein nationales Förderprogramm zur Lärmsanierung von Straßen in kommunaler Baulast gefasst. Die Lärmkartierung macht deutlich, dass rund zwei Millionen Menschen in Deutschland Lärmpegeln ausgesetzt sind, die für die Betroffenen eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Dabei liegt das Hauptproblem an Straßen in kommunaler Baulast. Gerade dort kommen die Mittel aus dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes nicht an, weil der Bund nur Straßen in seiner Baulast in die Lärmsanierung einbezieht. Städten und Gemeinden fehlen vielfach die finanziellen Mittel, um dem hohen Lärmsanierungsbedarf an lauten Straßen in kommunaler Baulast zumindest mittelfristig nachkommen zu können. Der Bund hat die Lärmprobleme an kommunalen Straßen mit zu vertreten, da er durch seine Entscheidungen wesentlich zum Verkehrsaufkommen auf Straßen in kommunaler Baulast beiträgt. Deshalb wurde der Bund aufgefordert, ein stabiles Finanzierungsinstrument zu schaffen, das im Sinne akzeptabler und gesundheitsverträglicher Wohnverhältnisse zu einer wirksamen Lärmminderung in den Städten und Gemeinden führt. 1. In welcher finanziellen Höhe hat das Land Nordrhein-Westfalen in den letzten drei Jahren den Lärmschutz an kommunalen Straßen unterstützt (Bitte nach Jahren aufschlüsseln )? 3. Wie viele vom Bund zur Verfügung gestellte Mittel wurden seit 2009 in den Städten und Kommunen des Landes für den Zweck des Lärmschutzes an kommunalen Straßen verwendet? Die Fragen 1 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Mit Blick darauf, dass die Zuweisungen des Bundes gemäß dem Entflechtungsgesetz zweckgebunden für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden eingesetzt werden müssen, fördert das Land aus diesen Zuweisungen grundsätzlich keine allein dem Immissionsschutz dienenden Maßnahmen der Lärmsanierung an kommunalen Straßen. Selbstverständlich können aber vom Land aus den Entflechtungsmitteln des Bundes geförderte Neu- und Ausbauvorhaben auch Maßnahmen der sog. Lärmvorsorge beinhalten. Allerdings verfügt die Landesregierung weder über eine statistische Auswertung dazu, welche Fördervorhaben der letzten drei Jahre dies im Einzelnen betrifft, noch zu der Frage, wie viele Mittel insgesamt seit 2009 für die Lärmvorsorge an kommunalen Straßen aufgewendet worden sind. Von den vom Bund im Rahmen des Konjunkturpakets II zur Verfügung gestellten Mitteln haben die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2009 bis 2011 einen Betrag in Höhe von 47.252.725,76 Euro für Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen verwendet. 2. Für welche weiteren Zwecke hat das Land Nordrhein-Westfalen in den letzten 3 Jah- ren Mittel zum Lärmschutz bereitgestellt (Bitte nach Verwendungszweck und Summe aufschlüsseln)? Entsprechend den Erläuterungen im Haushaltsplan Nordrhein-Westfalen zu Titel 777 11 „Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen“ (Kapitel 09 150) können Finanzmittel für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Landesstraßen (Lärmsanierung) als freiwillige Leistung eingesetzt werden. Im Jahr 2010 wurden 121.000 € (12 Maßnahmen), im Jahr 2011 31.000 € (4 Maßnahmen) und im Jahr 2013 63.000 € (8 Maßnahmen) investiert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3671 3 4. Für welche Städte und Gemeinden werden Planungen für Ortsumgehungen an Landes - und Bundesstraßen nicht weiter verfolgt, obwohl neben der Verkehrssicherheit gerade die Lärmreduzierung für die Bevölkerung eintreten würde? Im September 2011 wurde seitens der Landesregierung eine Priorisierung der Planungsmaßnahmen an Bundesfern- und Landesstraßen veröffentlicht. Hiermit sollen vor dem Hintergrund der erforderlichen Mittelumschichtungen zu Gunsten der Erhaltung die Planungsressourcen des Landesbetriebs Straßen NRW auf Maßnahmen konzentriert werden, die mittelfristig zu einem Planungserfolg geführt werden können und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch finanzierbar sind. Die Festlegungen der gültigen Bedarfspläne werden nicht in Frage gestellt. Lediglich für folgende Ortsumgehungsprojekte wurde im Rahmen der Planungspriorisierung festgelegt, diese vom Land nicht weiter zu verfolgen: L 663 Ortsumgehung Unna (Westtangente), 5. Bauabschnitt (K 39 – L 678) und L 663 Ortsumgehung Unna/Massen (Nordumgehung), 4. Bauabschnitt (L 663alt – K 39): Für diese Projekte wurde den betroffenen Kommunen angeboten, die Planung in eigener Zuständigkeit weiter zu betreiben. L 207 Ortsumgehung Dreiborn: Das Vorhaben wird aufgrund der Auswirkungen auf den Nationalpark Eifel vom Land nicht weiter verfolgt.