LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3672 31.07.2013 Datum des Originals: 25.07.2013/Ausgegeben: 05.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1394 vom 26. Juni 2013 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/3413 Rückerstattungen auch für die Kommunen durch den Zensus? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1394 mit Schreiben vom 25. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete am 26. Juni 2013 über Auswirkungen der neuen Bevölkerungszahlen nach dem Zensus auf den Länderfinanzausgleich. Demnach bewirken die neu berechneten Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2011, dass die Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hunderte Millionen Euro aus dem Länderfinanzausgleich zurückerstattet bekommen. Der Anteil Nordrhein‑Westfalens an der gesamten Bevölkerung Deutschlands (80,2 Millionen Einwohner) beträgt nach den neuen Bevölkerungszahlen mit 17.538.251 Einwohnern rund 21,9 Prozent und stieg um 0,1 Prozentpunkte. Nordrhein‑Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland in Deutschland, gefolgt von Bayern mit 12,4 Millionen und BadenWürttemberg mit 10,5 Millionen Einwohnern. Diese Bevölkerungszahlen haben auch Auswirkungen auf die Zahlungen nach dem Länderfinanzausgleich . Bayern erhalte demnach für die Jahre 2011 und 2012 insgesamt 227 Millionen Euro, Rheinland-Pfalz erhalte 203 Millionen Euro und Nordrhein-Westfalen erhalte 130 Millionen Euro zurückerstattet. Diese Zahlungen umfassen sowohl den Finanzausgleich im engeren Sinne, als auch die Umsatzsteuerverteilung auf die Länder. Die Kommunen sind einerseits über das Gemeindefinanzierungsgesetz am Aufkommen der Umsatzsteuer beteiligt, andererseits sind die Umsatzsteuerzahlungen auch relevant für die Abrechnung der Einheitslasten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3672 2 1. Wie will das Land die Kommunen an den Rückerstattungen aus dem Länderfinanzausgleich beteiligen? 2. In welcher Höhe werden die Kommunen jeweils an der Rückerstattung der Um- satzsteuerzahlungen für die Jahre 2011 und 2012 partizipieren? 3. Welche Auswirkungen haben die Rückerstattungen für Nordrhein-Westfalen aus dem Länderfinanzausgleich für die Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden bei der Abrechnung der Einheitslasten? 4. Welches Verfahren plant die Landesregierung zur Beteiligung der Kommunen an den Rückerstattungen der Kommunen aus dem Länderfinanzausgleich? 5. Wie beurteilt die Landesregierung Forderungen der kommunalen Spitzenverbände nach Umsetzung der Zensus-Ergebnisse bereits im GFG 2014? Antwort zu Frage 1, 2 und 4: Rückerstattungen aus dem Länderfinanzausgleich und aus der Umsatzsteuer erhöhen die Verbundgrundlagen im kommunalen Steuerverbund (Gemeindefinanzierungsgesetz – GFG). Hierbei ist auf den Zahlungszeitpunkt der Rückerstattungen an das Land abzustellen. Die Kommunen werden systembedingt automatisch in Höhe des Verbundsatzes an den Rückerstattungen beteiligt (vgl. § 2 GFG 2013). Antwort zu Frage 3: Keine. Antwort zu Frage 5: Die von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte für das GFG 2014 sehen vor, bei der maßgeblichen Einwohnerzahl zum Stichtag 31.12.2012 die sich aus der aktuellen Volkszählung "Zensus" ergebenden Zahlen zu Grunde zu legen. Diese Zahlen werden voraussichtlich im August veröffentlicht. Etwaige Nachteile gegenüber den bisher verfügbaren statistischen Ergebnissen werden durch den bereits in den vergangenen Gemeindefinanzierungsgesetzen verankerten "Demografiefaktor" im Gesetz verträglich gestaltet. Hierbei wird der Durchschnitt der Einwohnerzahl aus den Jahren 2010 bis 2012 für die ersten beiden Jahre aus den fortgeschriebenen Volkszählungsdaten aus dem Jahr 1987 und für das Jahr 2012 aus dem "Zensus" gebildet.