LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3681 31.07.2013 Datum des Originals: 30.07.2013/Ausgegeben: 05.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1398 vom 30. Juni 2013 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/3420 Höhe der Zuführungen an den Versorgungsfonds Nordrhein-Westfalen – Welche politischen Handlungskonsequenzen resultieren aus dem neuen Gutachten? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1398 mit Schreiben vom 30. Juli 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten mit wachsenden Pensionslasten konfrontiert. Um bilanziell für zukünftige Lasten aus neuen Pensionsverpflichtungen vorzusorgen, hat die seinerzeitige Landesregierung ein Sondervermögen "Versorgungsfonds NRW" eingerichtet. Ziel dieses Fonds ist es, weite Teile der entstehenden, aber erst in der Zukunft auszuzahlenden Pensionslasten bereits gegenwärtig im Haushalt abzubilden. Aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens aus dem Jahre 2004 von Prof. Dr. Klaus Heubeck wird eine monatliche Zuführung in Höhe von 500 Euro für jeden Beamten und Richter des Landes geleistet, der ab dem 31. Dezember 2005 neu eingestellt worden ist. Die Höhe wurde gewählt, um eine Deckungsquote von 70% der Pensionsansprüche dieser Beamten zu erlangen. Durch unterschiedliche Besoldungsanpassungen ist dieser Betrag mittlerweile auf knapp 555 Euro erhöht worden. Die Höhe dieser Zuführung wird wesentlich von der Alters- und Gehaltsstruktur der Beamten sowie durch das Zinsniveau bestimmt. Da sich diese Faktoren im Zeitablauf stark verändern können, ist in §17 des Versorgungsfondsgesetztes eine regelmäßige Überprüfung des neu zuzuführenden Betrages vorgesehen. Letztmalig wurde ein solches überprüfendes Gutachten dem Haushalts- und Finanzausschuss im Jahre 2010 übermittelt (Vorlage 15/3). Demnach ist die Zuweisung in Höhe von damals rund 530 Euro nicht mehr ausreichend gewesen, um einen Deckungsgrad von 70% zu erreichen. Die Zuweisungen müssten tatsächlich zwischen 588 Euro und 649 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3681 2 Euro pro Monat liegen. Die kreditfinanzierten Einzahlungen würden demnach zwischen 10% und 22,5% höher liegen als derzeit. Bisher hat die Landesregierung in ihrer Haushaltsplanung jedoch keine Anpassung dieser Zuführungen vorgenommen. Der Finanzminister hat in der laufenden Wahlperiode vielmehr ausgeführt, dass die Landesregierung entschieden habe, die Frage einer Anpassung bis zum Vorliegen des nächsten versicherungsmathematischen Gutachtens zurückzustellen. Das Finanzministerium hat am 15. Januar 2013 im Berichterstattergespräch zum Einzelplan 20 ausgeführt, dass dieses nächste Gutachten derzeit erstellt werde und eine Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss für Frühjahr 2013 avisiert sei. Eine Vorlage vor der Dritten Lesung des Haushalts 2013 sei jedoch eher unwahrscheinlich (Vorlage 16/524). Seither sind vom Finanzminister hierzu keinerlei weitere Informationen an den zuständigen Haushalts-und Finanzausschusses ergangen. Vorbemerkungen der Landesregierung Mit den am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen §§ 14 bis 18 des Gesetzes zur Errichtung von Fonds für die Versorgung in Nordrhein-Westfalen (Versorgungsfondsgesetz – EFoG) wurde das Sondervermögen Versorgungsfonds für das Land Nordrhein-Westfalen als Instrument zur langfristigen Finanzierung der zukünftig anfallenden Versorgungsausgaben eingerichtet. Dem Sondervermögen wird für jede Beamtin, Richterin, jeden Beamten und Richter des Landes, deren Dienstverhältnis zum Land nach dem 31. Dezember 2005 begründet wurde bzw. begründet wird, ein bestimmter Betrag pro Monat zugeführt. Das Versorgungsfondsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2007 auch für bestimmte Beamtinnen und Beamten der Hochschulen. Der Zuführungsbetrag erhöht sich bei allgemeinen Anpassungen der Besoldung entsprechend und beträgt aktuell 569,60 Euro pro Monat. 2014 wird der Zuführungsbetrag auf 586,40 Euro monatlich ansteigen. Bei Einrichtung des Sondervermögens wurde dem Zuführungsbetrag eine Kapitaldeckungsquote im Leistungsfall in Höhe von 70 v. H. zu Grunde gelegt. Die Angemessenheit des dem Sondervermögen zuzuführenden Betrages ist alle drei Jahre anhand eines versicherungsmathematischen Gutachtens einer oder eines unabhängigen Sachverständigen zu überprüfen. Über das Ergebnis dieser Überprüfung ist der zuständige Ausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen unverzüglich zu unterrichten. Nach Einrichtung des Sondervermögens im Jahr 2006 wurde der Zuführungsbetrag erstmalig im Jahr 2009 vom Versicherungs- und Wirtschaftsmathematiker Karras überprüft. Das KarrasGutachten wurde dem Haushalts- und Finanzausschuss mit Vorlage 15/3 vom 25. Mai 2010 zugeleitet. Das Folgegutachten wurde im Herbst 2012 in Auftrag gegeben. Entgegen der ursprünglichen Einschätzung nimmt die Begutachtung mehr Zeit in Anspruch. Das Gutachten wird voraussichtlich im Herbst 2013 vorgelegt und unmittelbar dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Verfügung gestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3681 3 1. Seit wann genau liegt der Landesregierung das versicherungsmathematische Gutachten zur aktuellen Anpassung vor? Siehe Vorbemerkung. 2. Wann genau wird dem Parlament das neue versicherungsmathematische Gutachten zur Angemessenheit der Zuführung zum Pensionsfonds zugestellt? Siehe Vorbemerkung. 3. Plant die Landesregierung derzeit, die Zuweisungen zum Versorgungsfonds im Haushalt 2014 so anzupassen, dass eine 70% Deckungsquote wieder gewährleistet werden kann? Die Landesregierung betreibt eine vorsorgende und nachhaltige Politik. Deshalb wird der Ansatz im Haushaltsplanentwurf 2014 im Einzelplan 20 bei Kapitel 20 020 Titel 919 10 (Zuführung an das Sondervermögen „Versorgungsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen“) eine Vorsorge i. H. v. 100 Mio. Euro zur Anpassung des Zuführungsbetrages auf Basis der Feststellungen im Gutachten enthalten. Auf Grundlage der aktualisierten versicherungsmathematischen Erkenntnisse wird zu entscheiden sein, ob und inwieweit weiterer Handlungsbedarf hinsichtlich einer Anpassung des Zuführungsbetrags besteht. 4. Welche Deckungsquote wird aktuell erreicht, wenn die Zuführung bei ihrem jetzigen Stand von rund 555 Euro belassen wird? Eine Antwort hierzu bleibt dem gegenwärtig zu erstellenden Gutachten vorbehalten. 5. In welchem genauen Umfang plant die Landesregierung für die nächsten Jahre, die Deckungsquote des Versorgungsfonds zu senken und somit die prozentuale Rücklage für kommende Pensionslasten zu reduzieren? Der im Haushaltsplanentwurf 2014 vorsorglich um 100 Mio. Euro erhöhte Ansatz für die Zuführung an das Sondervermögen „Versorgungsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen“ unterstreicht das Bestreben der Landesregierung, die Kapitaldeckungsquote zu erreichen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.