LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3682 31.07.2013 Datum des Originals: 30.07.2013 /Ausgegeben: 05.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1387 vom 25. Juni 2013 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/3406 Nachersatzverfahren für die Kriminalpolizei Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1387 mit Schreiben vom 30. Juli 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Erlass zum Nachersatzverfahren 2012 des Innenministeriums wird unter anderem das Nachersatzverfahren für die Direktionen Kriminalität geregelt. Der Erlass enthält Regelungen für landesweite Versetzungen innerhalb der Direktionen „K“, die aus einer Lehrtätigkeit zurückkehrenden Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten, die Verwendung von Kolleginnen und Kollegen aus den Spezialeinheiten soweit sie nicht nur über temporäre Verwendungen bei K verfügen und für Beamtinnen und Beamte, die sich bereits in Personalentwicklungskonzepten für die Kripo qualifiziert haben. Darüber hinaus regelt der Erlass weitere Ausnahmen hinsichtlich des Höchstalters von 35 Jahren bei einem Wechsel von Beamtinnen und Beamten. Bisher konnten sich neben jungen Beamtinnen und Beamten auch ältere Beamte, die die Grenze von 40 Lebensjahren noch nicht überschritten hatten, beim Ermittlungsdienst bewerben. Nunmehr soll der Nachersatz in der Direktion Kriminalität bis 2014 nur noch aus Beamtinnen und Beamten nach ihrer Erstverwendung in der Bereitschaftspolizei bzw. im Wachdienst erfolgen. Nicht geregelt scheint zudem die Möglichkeit der Rückkehr in den Ermittlungsdienst, wenn in verschiedenen Direktionen wie ZA, V oder GE, in denen weitere Kriminalbeamte aufgrund von Verwendungsbreiten ihren Dienst versehen oder zum Zeitpunkt der Erlassumsetzung anderweitig in ihrer Direktion gebunden waren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3682 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die demographische Entwicklung in den Kreispolizeibehörden ist eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre für die Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit der konsequenten Erhöhung der Einstellungszahlen durch die Landesregierung im Jahr 2010 auf 1400 Kommissaranwärterinnen und -anwärter pro Jahr und der erneuten Erhöhung auf 1477 in diesem Jahr wird sichergestellt, dass die Personalstruktur der Polizei in NordrheinWestfalen insgesamt nachhaltig verjüngt und deren hohe Leistungsfähigkeit auch zukünftig erhalten wird. Daneben hat auch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NordrheinWestfalen in den vergangenen Jahren gezielt Regelungen geschaffen, die die Altersstruktur der Polizei in Nordrhein-Westfalen nachhaltig verbessern werden. 2011 führte dies erstmals dazu, dass die Kreispolizeibehörden insbesondere den erforderlichen Nachersatz ihrer Direktionen Kriminalität, d.h. sämtliche unterjährig freigewordenen Funktionen des gehobenen Dienstes (ohne die Funktionen nach A12 und A13 BBesO) grundsätzlich mit Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten unmittelbar im Anschluss an deren einjährige Verwendung im Wachdienst bzw. zwei- oder dreijährige Verwendung in der Bereitschaftspolizei oder mit Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, die nicht älter als 30 Jahre waren, zu besetzen hatten. Diese Altersgrenze wurde im Jahr 2012 auf 35 Jahre angehoben. Der Verjüngungsprozess in den Direktionen Kriminalität wird auch in den nächsten Jahren konsequent fortgeführt. Langfristiges Ziel ist es, in allen kernaufgabenorientierten Direktionen (Gefahrenabwehr/Einsatz, Kri-minalität und Verkehr) eine annähernd ausgewogene Altersstruktur unter Berücksichtigung der besonderen polizeifachlichen Anforderungen zu gewährleisten. Um dies zu realisieren hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr einen Entwicklungsprozess eingeleitet, der auf längere Sicht vorsieht, dass insbesondere in den Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz mindestens 60 % der dort insgesamt verwendeten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten und in den Direktionen Kriminalität mindestens 30 % der dort insgesamt verwendeten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten nicht älter als 41 Jahre alt sind. Für die Direktionen Kriminalität der Kriminalhauptstellen (Behörden mit besonderen Aufgaben bei der Kriminalitätsbekämpfung) soll zukünftig zudem ein Zielwert von 15 % an Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, die nicht älter als 31 Jahre alt sind, gelten. Auch im Bereich Verkehr ist langfristig eine annähernd ausgewogene Altersstruktur zu gewährleisten. Die Kreispolizeibehörden werden voraussichtlich ab diesem Jahr erstmalig dazu aufgefordert sein, die oben genannten Zielvorgaben bei der Besetzung des erforderlichen Nachersatzes ihrer Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität und Verkehr zu berücksichtigen. Daneben sind aber auch zukünftig wieder Ausnahmen für bestimmte Personengruppen vorgesehen. Dies betrifft insbesondere ehemalige Kriminalbeamtinnen und -beamte, die unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich in die Direktionen Kriminalität zurückkehren können. Die Entscheidung über die tatsächliche Verwendung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten treffen jedoch die verantwortlichen Behörden. Es ist beabsichtigt, die entsprechende Erlassregelung zeitnah in Kraft zu setzen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3682 3 1. Welche Regelungen sind für Beamte vorgesehen, die beispielsweise auf Grund von Verwendungsbreiten, nicht in den Bereich der Kriminalpolizei eingesetzt bzw. versetzt wurden und nun zurückkehren wollen? Zur Beantwortung der Frage 1 wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 2. Wie viele Beamte befinden sich landesweit in einer solchen Situation? Dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen liegen aktuell keine Daten vor, wie viele ehemalige Kriminalbeamtinnen und -beamte in diesem Jahr in die Direktionen Kriminalität zurückkehren wollen. In erster Linie obliegt es den Kreispolizeibehörden, den erforderlichen Nachersatz in ihren Behörden zu besetzen. Darüber hinaus war zum Bearbeitungszeitpunkt die Frist zur Vorlage von (direktionsübergreifenden) Umsetzungsgesuchen bzw. Interessenbekundungen noch nicht in allen Kreispolizeibehörden abgelaufen. Von daher ist eine Auskunft über die Gesamtanzahl der den Kreispolizeibehörden vorliegenden Anträgen rückkehrwilliger ehemaliger Kriminalbeamtinnen und -beamten für das diesjährige Verfahren in den Behörden derzeit nicht möglich. 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass über 35 bzw. 40 Jahre alte Beamten vor diesem Hintergrund nicht mehr in den Ermittlungsdienst wechseln können, sondern praktisch nur noch junge Beamte, die über wenig Erfahrung im Polizeidienst verfügen? Diese Annahme ist so nicht zutreffend. Unter Berücksichtigung der oben genannten Zielvorgaben und der geschaffenen Ausnahmetatbestände wird eine Verwendung lebensälterer Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamter in den Direktionen Kriminalität grundsätzlich nicht ausgeschlossen sein. Den Kreispolizeibehörden werden in den nächsten Jahren lediglich unterschiedliche Steuerungsmöglichkeiten bei der Besetzung des erforderlichen Nachersatzes der Direktionen Kriminalität zur Verfügung stehen. Dies wird insbesondere von den individuellen altersstrukturellen Belastungen in den einzelnen Behörden abhängig sein. 4. Warum sah der Erlass zunächst gar eine Altersgrenze bis zu 30 Jahren und dann 35 Jahren vor? Zur Beantwortung der Frage 4 wird unter anderem auf die Vorbemerkungen verwiesen. Die Anhebung der Altersgrenze erfolgte mit dem Ziel, den Kreispolizeibehörden bei der Besetzung des erforderlichen Nachersatzes der Direktionen Kriminalität weitere Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.