LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3683 31.07.2013 Datum des Originals: 30.07.2013/Ausgegeben: 05.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1349 vom 18. Juni 2013 des Abgeordneten Marcel Hafke FDP Drucksache 16/3327 Lärmschutz an der L 418 in Wuppertal – Welche Maßnahmen sind geplant? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1349 mit Schreiben vom 30. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Durch den anstehenden Ausbau der L419 in Wuppertal wird die A1 zukünftig an die A46 angebunden. Mit dem Ausbau und der Anbindung, die grundsätzlich zu begrüßen sind und insgesamt zu einer Verkehrsentlastung in Wuppertal führen, wird sich das Verkehrsaufkommen auf der L 418 im Bereich des Stadtviertels Boltenberg erhöhen. Von Seiten der Anwohner werden hinsichtlich befürchteter Lärm-immissionen Sorgen und damit einhergehend der Wunsch geäußert, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Lärmschutz (auch) für den Bereich Boltenberg (Westportal des Burgholztunnels bis zur Auffahrt auf die A46) zu realisieren. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung verfolgt die Planung der L 419 zum Ausbau in Wuppertal/Ronsdorf mit Anschluss an die A 1. Die Maßnahme ist im Landesstraßenbedarfsplan und -ausbauplan enthalten. Der für die Planung zuständige Landesbetrieb Straßenbau erstellt zurzeit den Vorentwurf. In der Anfrage wird Lärmschutz an der L 418 im Bereich Wuppertal/Boltenberg gefordert, der ca. 6 Kilometer vom Planungsabschnitt der L 419 entfernt liegt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3683 2 1. Mit welchem zukünftigen Verkehrsaufkommen rechnet das Land? 2. Welche Auswirkungen wird das für die Verkehrsimmissionen haben? Die Fragen 1. und 2. werden gemeinsam beantwortet: Im Bereich Wuppertal/Boltenberg wird auf der L 418 eine Steigerung des durchschnittlichen täglichen Verkehrs von 59.000 Kfz/24h im Jahr 2010 auf 64.000 Kfz/24h im Jahr 2025 prognostiziert. Hierdurch entstehen keine merklichen Lärmpegelsteigerungen. Die lärmtechnische Untersuchung ergab, dass auch für die prognostizierten Verkehrsmengen die maßgeblichen Auslösewerte nach Lärmsanierungskriterien nicht überschritten werden. 3. Ist eine Realisierung von Lärmschutz im Planfeststellungsverfahren möglich? 4. Was plant das Land zur Lärmverminderung? Die Fragen 3. und 4. werden gemeinsam beantwortet: Die Ortslage Boltenberg ist vom direkten Lärm des Ausbauabschnitts der L 419 nicht betroffen. Im Übrigen sind im Ausbaubereich der L 419 Lärmschutzmaßnahmen gemäß den Regelungen der Lärmvorsorge vorgesehen, die planerisch noch im Detail auszuarbeiten sind. 5. Wie werden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in die Planungen miteinbezogen? Am 03.12.2012 wurde betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern die Gelegenheit geboten, sich im Rahmen einer Bürgerveranstaltung über die bestehenden Planungen zum Ausbau der L 419 zu informieren. Nach Abschluss des Vorentwurfes wird ein Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens ein formelles Beteiligungsverfahren sein. Hierbei erfolgt eine Abwägung der Belange der von den Planungen Betroffenen. Bereits im Vorfeld zu diesem Verfahren wird eine vorgezogene Bürgerinformation seitens des Landesbetriebs Straßenbau durchgeführt. Weiterhin werden die Bürger bei der Gestaltung der Lärmschutzwände einbezogen. Die Stadt Wuppertal informiert über die Maßnahme L 419 im Internet unter: http://www.wuppertal.de/rathausbuergerservice /verkehr/verkehrsprojekte/102370100000486551.php