LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3718 05.08.2013 Datum des Originals: 31.07.2013/Ausgegeben: 08.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1403 vom 2. Juli 2013 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/3482 Grüne beklagen „unverhältnismäßige Polizeieinsätze“ in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1403 mit Schreiben vom 31. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Plenarsitzung vom 20.06.2013 führte die Abgeordnete Verena Schäffer MdL (Bündnis 90/Die Grünen) ausweislich S. 3023 f. des PlProt 16/34 folgendes aus: „Deshalb haben wir als grüne Fraktion immer wieder, wenn es unverhältnismäßige Polizeieinsätze gegeben hat, diese thematisiert, oder, wenn Kritik vorgetragen worden ist, diese zur Sprache gebracht (…). Bei großen Einsätzen wie in Dortmund Anfang September aufgrund der Neonazi-Aufmärsche haben wir immer wieder das Problem, dass es zu Situationen kommt, die man im Nachhinein thematisieren und kritisieren muss.“ Vorbemerkungen der Landesregierung Polizeiliche Maßnahmen erfolgen auf der Grundlage gesetzlicher Eingriffsermächtigungen. Ihre Rechtmäßigkeit hängt unter anderem von der Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ab. Sofern im Einzelfall Hinweise auf straf- oder disziplinarwürdiges Verhalten von Polizeibeamtinnen bzw. -beamten vorliegen, wird diesen konsequent nachgegangen. Entsprechende Straf- bzw. Disziplinarverfahren werden zur Prüfung eingeleitet. Eine landesweite Erfassung "unverhältnismäßiger Polizeieinsätze" erfolgt weder in polizeilichen noch justiziellen Datenbeständen. Vor diesem Hintergrund können keine Auskünfte zu LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3718 2 Personenschäden sowie zur Anzahl eingeleiteter Strafverfahren in diesem Zusammenhang gegeben werden. Gleiches gilt für die Anzahl strafrechtlicher Verurteilungen (inklusive der Darstellung der jeweiligen Rechtsfolgen). Ungeachtet dessen werden polizeiliche Einsätze grundsätzlich nachbereitet. Dabei erfolgt auch eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der getroffenen polizeilichen Maßnahmen. Die Einsatznachbereitung dient unter anderem dazu, Einsatzerfahrungen zu analysieren, zu strukturieren und über den eigenen Arbeitsbereich hinaus verwertbar zu machen sowie Lösungsmöglichkeiten für erkannte Schwachstellen zu erarbeiten. Ziel ist es, die Qualität polizeilicher Arbeit zu sichern und zu steigern. Die Einsatzerfahrungen fließen in zukünftige Einsatzplanungen ein. 1. Wie viele „unverhältnismäßige Polizeieinsätze" hat es in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen gegeben? (Bitte Ein- sätze einzeln auflisten) Siehe Vorbemerkungen. 2. Wie viele Menschen sind in Nordrhein-Westfalen in den letzten zehn Jahren bei „unverhältnismäßigen Polizeieinsätzen" zu Schaden gekommen? (Bitte Schäden einzeln auflisten.) Siehe Vorbemerkungen. 3. Wie viele nordrhein-westfälische Polizeibeamte mussten sich in den letzten zehn Jahren nach „unverhältnismäßigen Polizeieinsätzen" strafrechtlich verantworten ? Siehe Vorbemerkungen. 4. Wie viele nordrhein-westfälische Polizeibeamte sind in den letzten zehn Jahren nach „unverhältnismäßigen Polizeieinsätzen" strafrechtlich verurteilt worden? (Bitte Strafen einzeln auflisten.) Siehe Vorbemerkungen. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die obige Aussage der Abgeordneten Schäf- fer? Den Grundsatz der Gewaltenteilung beachtend, nimmt die Landesregierung grundsätzlich keine Bewertung von Aussagen von Abgeordneten des Landtages vor.