LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3723 05.08.2013 Datum des Originals: 01.08.2013/Ausgegeben: 08.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1360 vom 18. Juni 2013 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/3356 Plant Minister Groschek ein Nachtfahrverbot für Güterzüge in NRW? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1360 mit Schreiben vom 1. August 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Lärm, der durch den Bahnverkehr verursacht wird, ist zweifelsohne ein ständiges Ärgernis für die Anwohner von Bahntrassen. Den größten Lärm verursachen dabei Güterzüge. Daher plant der Bund, den Lärm auf der Schiene in Deutschland bis zum Jahre 2020 zu halbieren . Neben der Errichtung von Lärmschutzwänden und dem Einbau von schalldichten Fenstern in Wohnhäusern an Bahnstrecken soll das Problem vor allem an den Fahrzeugen selber bekämpft werden. So sollen alle Güterzüge und -wagons in Deutschland sukzessive mit einer leiseren Bremstechnik ausgestattet werden. Wie verschiedenen Medien in den vergangenen Monaten zu entnehmen war, hat die Europäische Kommission in Brüssel darüber hinaus den Weg für ein mögliches Nachtfahrverbot geebnet. Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass eine örtliche begrenzte Höchstgeschwindigkeit und ein Nachtfahrverbot für laute Güterzüge mit dem geltenden EU-Recht vereinbar sind. Im Rahmen eines Parlamentarischen Abends unter dem Titel „Partner im Dialog: Güterverkehr auf leisen Sohlen“ Anfang Juni in der Schweizerischen Botschaft in Berlin nannte NRWVerkehrsminister Groschek ein Nachtfahrverbot für stark Lärm emittierende Güterzüge als eine mögliche Maßnahme zur Reduzierung der Lärmbelästigung der Anwohner von Bahntrassen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3723 2 1. Wie viele Züge verkehren täglich in Nordrhein-Westfalen (bitte aufschlüsseln nach Fernverkehr, Nahverkehr und Güterverkehr)? Auf dem Netz der Eisenbahnen des Bundes und der nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen verkehren werktäglich in 24 Stunden  360 Reisezüge des Fernverkehrs  6.500 Reisezüge des Nahverkehrs  in Abhängigkeit von der Konjunktur bis zu 2200 Güterzüge und sonstige Züge (z. B. Baumaschinen) 2. Wie ließe sich nach Ansicht der Landesregierung ein Nachtfahrverbot von Güter- zügen rechtlich umsetzen? Sowohl auf Ebene der Europäischen Union als auch seitens des Bundes gibt es Überlegungen zu möglichen Einschränkungen des Schienengüterverkehrs bei unzumutbarer Lärmbelastung . Allerdings verlangt die durch Vorgaben der Europäischen Union geprägte Bundesgesetzgebung (Allgemeines Eisenbahngesetz, EisenbahninfrastrukturBenutzungsverordnung ) einen diskriminierungsfreien Netzzugang aller öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen auf alle öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen. Da die Landesregierung gegenüber den Eisenbahnen des Bundes weder eine Genehmigungs- noch eine Aufsichtsfunktion ausübt, kann nach ihrer Ansicht die Initiative für Lärm bedingte Einschränkungen nur durch die Europäische Union in Verbindung mit der Bundesregierung erfolgen. 3. Welche konkreten Strecken hat der zuständige Minister hinsichtlich eines sol- chen Nachtfahrverbotes im Blick? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Mit welchem Ausmaß an Lärmminderung rechnet der Minister bei Einführung eines Nachtfahrverbotes von Güterzügen in Nordrhein-Westfalen? Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen eines Nachtfahrverbotes von Güterzügen auf den Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen? Siehe Antwort zu Frage 2.