LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3729 05.08.2013 Datum des Originals: 02.08.2013/Ausgegeben: 08.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1411 vom 4. Juli 2013 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/3498 Nach der Umstellung auf NKF – Droht erneuter Systemwechsel der kommunalen Rechnungslegung? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1411 mit Schreiben vom 2. August 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die EU plant die öffentliche Rechnungslegung in Europa auf Basis des European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) zu harmonisieren. Während die Kommunen weiterhin an der Umstellung auf die Doppik arbeiten und Diskussionen auch auf Bundes- und Länderebene laufen auch dort die Doppik umzusetzen, könnte durch die EU bereits der nächste Systemwechsel drohen. Hintergrund sind Überlegungen, dass es notwendig sei, die nationalen Haushaltspolitiken bis hin zur europäischen Fiskalunion zu harmonisieren. Ausgangspunkt seien International Public Accountig Standards (IPSAS). In 2012 führte die EU-Kommission eine Meinungsumfrage unter den EU-Mitgliedern zur Akzeptanz und Machbarkeit der IPSAS als Grundlage der Harmonisierung durch. Diese Umfrage führte zu der Einschätzung, dass die IPSAS in gewisser Weise als Referenzsystem dienen können, jedoch aufgrund einer Reihe von Schwachstellen auf EU-Ebene zurzeit nicht ohne weiteres durchsetzbar sind. Das den EPSAS bzw. IPSAS zugrunde liegende einheitliche Rechnungssystem in Form eines Accrual Accounting ist bei der ganz überwiegenden Zahl der Mitglieder nicht mehr strittig. Ein vergleichsweise aufwendiger Systemwechsel stellt sich insofern nur dort, wo man noch immer im tradierten Cash Accounting (Kameralistik) verharrt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3729 2 Die Schaffung einer institutionellen Transparenz durch ein einheitliches leistungsfähiges öffentliches Haushalts- und Rechnungswesen sei eine notwendige Voraussetzung, um in Zukunft eine erneute existentielle Gefährdung des Euroraums zu vermeiden. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Pläne der EU zur Umstellung des Rech- nungssystems? Die Meinungsbildung in der EU in dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen. Eine Bewertung ist deshalb derzeit noch nicht möglich. 2. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie stellt sich aktuell der Umsetzungsprozess zur Doppik in den Kommunalen Haushalten dar? Seit dem 01.01.2009 gelten für alle Gemeinden und Gemeindeverbände die Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Die Umstellung auf das NKF ist seither abgeschlossen . Seit diesem Zeitpunkt erfassen alle Kommunen in NRW ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung. 4. Sieht die Landesregierung nach der Novellierung des NKF-Gesetzes weitere Notwendigkeiten zu Unterstützung der Kommunen bei der Umstellung auf NKF? Siehe Antwort zu Frage 3. Sofern sich aus der praktischen Anwendung des NKF besondere örtliche Sachverhalte ergeben , beraten die Aufsichtsbehörden die Kommunen selbstverständlich auch in haushaltsrechtlichen Fragestellungen. 5. Wann rechnet die Landesregierung mit einer vollständigen Umstellung auf NKF der kommunalen Haushalte? Siehe Antwort zu Frage 3.