LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3731 05.08.2013 Datum des Originals: 02.08.2013/Ausgegeben: 08.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1399 vom 2. Juli 2013 der Abgeordneten Frank Herrmann und Daniel Schwerd PIRATEN Drucksache 16/3479 Schutz personenbezogener Daten und Inanspruchnahme US-amerikanischer ITDienstleister und Software durch Landesbehörden in Zeiten von PRISM Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1399 mit Schreiben vom 2. August 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aktuelle Medienberichte legen die Überwachung der elektronischen Kommunikation durch US-Geheimdienste in ungeahnten Ausmaßen offen. Im Rahmen des Projektes PRISM kann der US-amerikanische Militärnachrichtendienst National Security Agency (NSA) Zugriff auf nahezu jegliche elektronische Kommunikation erlangen, die über US-amerikanische Unternehmen abgewickelt wird. Die überproportional starke Präsenz von Unternehmen auf dem Markt der Diensteanbieter, die US-amerikanischer Jurisdiktion unterliegen, sorgt dafür, dass faktisch alle Internetnutzer und Nutzer elektronischer Kommunikation von dieser Überwachung betroffen sind. Von der Überwachung und Datensammlung der NSA ist die gesamte Kommunikation von Bürgern, öffentlichen Stellen wie auch privatwirtschaftlichen Unternehmen betroffen. In allen Fällen müssen die Kommunikationsteilnehmer sich auf die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation verlassen können. Neben PRISM wurde die Existenz eines NSA-Programms mit Namen „Boundless Informant“ bekannt, das die Menge der von der NSA gesammelten Daten aus Telefon- und Datennetzwerken erfasst. Nach Informationen der britischen Tageszeitung „The Guardian“ ist Deutschland von den US-Bespitzelungen in vergleichbarem Maße betroffen wie Kenia, Afghanistan, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3731 2 Irak, China und die USA selber. Nur in Iran, Pakistan, Jordanien, Ägypten und Indien werden noch mehr Daten von der NSA gesammelt. Nach Informationen des Nachrichtenunternehmens Bloomberg melden verschiedene USamerikanische IT-Unternehmen – darunter Microsoft – Sicherheitslücken in ihrer Software zunächst US-Geheimdiensten, bevor sie diese Informationen veröffentlichen und entsprechende Updates bereitstellen. Geheimdienste können diese Schwachstellen nutzen, um sich Zugang zu den betroffenen Systemen zu verschaffen.1 Dokumente und Kommunikation von Regierungen und anderen Verfassungsorganen gehören traditionell zu den begehrtesten Zielen ausländischer Geheimdienste. Vorbemerkung der Landesregierung Dienstleister sind natürliche oder juristische Personen, die auf vertraglicher Basis zu einem Zeitpunkt oder in einem Zeitrahmen Leistungen für einen anderen erbringen. Dabei steht im Unterschied zu Sachleistungen oder zur Herstellung von Waren nicht der Wert eines Endprodukts im Vordergrund. Soweit Landesbehörden lediglich Software bei einem Unternehmen erworben haben, fällt dieses nicht unter den Begriff des Dienstleisters. Welche Dienstleister "US-amerikanischer Jurisdiktion unterliegen", lässt sich nicht einheitlich definieren. Mit "US-amerikanischer Jurisdiktion" dürfte die Rechtsprechung, also die Gerichte der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), gemeint sein. Die internationale Zuständigkeit bestimmt, ob die Gerichte eines Staates in ihrer Gesamtheit zur Entscheidung berufen sind. Für die verschiedenen Rechtsgebiete (z.B. Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Telekommunikationsrecht ) gelten jeweils unterschiedliche Vorschriften, welche nationalen Gerichte bei Sachverhalten mit Auslandsberührung zuständig sind. Eine einheitliche und umfassende Regelung der Verteilung der internationalen Zuständigkeit existiert nicht. In den USA besteht zudem die Besonderheit, dass auch die einzelnen Bundesstaaten voneinander abweichende Gesetze haben. Da sich die Fragen 1. und 2. auf "Dienstleister" beziehen, die der "US-amerikanischen Jurisdiktion unterliegen" dürften die Fragen dahingehend auszulegen sein, dass sie auf Verträge mit solchen Unternehmen gerichtet sind, mit denen zivilrechtliche Streitigkeiten aus den Verträgen vor Zivilgerichten in den Vereinigten Staaten auszutragen wären. Danach erfassen die Fragen nur solche Verträge, für die der Gerichtsstand im Falle einer zivilrechtlichen Streitigkeit in den USA läge. Dies ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Als Dienstleister sind dabei jeweils nur die unmittelbaren Vertragspartner, die aus den Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet sind, zu betrachten. Für die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 ist festzuhalten, dass die Abfrage aller Behörden und Einrichtungen des Landes ein umfangreiches und zeitintensives Vorhaben ist. Die Datenerhebung konnte nur im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Zeit erfolgen. Von daher kann die Vollständigkeit der Angaben aufgrund der Kurzfristigkeit der Beantwortung nicht gewährleistet werden. 1 http://www.bloomberg.com/news/2013-06-14/u-s-agencies-said-to-swap-data-with-thousands-of- firms.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3731 3 1. Welche Dienstleister, die US-amerikanischer Jurisdiktion unterliegen, haben Behörden des Landes seit dem Jahr 2010 zur Abwicklung ihrer elektronischen Kommunikation (E-Mail, VoIP, Video- und Audiokonferenz etc.) genutzt? (Bitte nach Behörde, in Anspruch genommener Dienstleistung und Zeitraum der Inanspruchnahme aufschlüsseln.) Unter elektronischer Kommunikation wird der Datenaustausch zwischen zwei Partnern verstanden . Daher war beispielsweise die Nutzung von Internet-Suchmaschinen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung nicht Gegenstand der Erhebung. Zu berücksichtigen ist ferner, dass bei der Inanspruchnahme von kommerziellen Diensten im Internet, wie z.B. Facebook, Google+, Twitter etc. ein Vertragsverhältnis mit dem Anbieter des Dienstes in der Regel nicht über einen schriftlichen Vertrag zustande kommt, sondern konkludent durch die Anerkennung der Nutzungsbedingungen bei der Anmeldung oder bei der Nutzung des Dienstes. Dieser Umstand führt dazu, dass die Ermittlung des jeweils gültigen Gerichtsstandes mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten verbunden ist und in der Kürze der Zeit nicht immer eindeutig geklärt werden konnte. Die Dienstleister sind der Anlage 1 zu entnehmen. Eine zeitliche Angabe wie "seit 01.01.2010" oder "seit Jan. 2010" bezieht sich auf den Beginn des erfragten Zeitraums; der Beginn der Nutzung kann zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt sein. 2. Welche sonstigen IT-Dienstleister, die US-amerikanischer Jurisdiktion unterlie- gen, haben Behörden des Landes seit dem Jahr 2010 genutzt? (Bitte nach Behörde , in Anspruch genommener Dienstleistung und Zeitraum der Inanspruchnahme aufschlüsseln.) Die Auflistung ist der Anlage 2 zu entnehmen. 3. Welche Dokumente, die personenbezogene Daten über Mitarbeiter des Landes enthalten (Personalakten, Zeugnisse, dienstliche Beurteilungen, arbeitsmedizinische Bescheinigungen, Entgeltabrechnungen etc.), werden von den Landesbehörden regelmäßig in elektronischer Form versendet? Unter Dokumenten werden in diesem Zusammenhang Texte und Tabellen verstanden, die von Menschen einfach gelesen werden können (also z.B. keine XML-Dateien). Die Versendung von Dokumenten innerhalb einer Behörde wurde nicht erhoben. Die Fragestellung zielt auf einen aktiven Prozess des Versendens durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter einer Behörde ab, insofern wurde eine automatisierte Datenübertragung zwischen Rechnern im Rahmen eines Verfahrens nicht betrachtet. Unter "regelmäßig " wird hier ein Geschäftsablauf verstanden, der nahezu immer auf die gleiche Art und Weise abläuft. Die Behörden und Einrichtungen des Landes kommunizieren untereinander über das Landesverwaltungsnetz (bzw. über die Sondernetze der Steuerverwaltung und der Polizei), das durch umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen gegenüber dem Internet geschützt ist. Mit dem Bund und anderen Ländern ist die Landesverwaltung über das Verbindungsnetz der öffentlichen Verwaltungen (DOI-Netz) verbunden. In Nordrhein-Westfalen sind das Land und alle Kommunen an dieses besonders gesicherte, den öffentlichen Verwaltungen Deutschlands vorbehaltene Netz angebunden. Im August 2010 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW die Kommunen und Kreise des Landes Nordrhein-Westfalen angeschrieben und darauf verwiesen, dass Bund, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3731 4 Länder und der Kommunalbereich für die Versendung von E-Mail das DOI-Netz nutzen sollten . In der Kommunalabteilung des Innenministeriums beispielsweise erfolgt die E-MailKommunikation bei Petitionen mit besonders sensiblen personenbezogenen Daten über dieses DOI-Netz. Mit den 14 Kommunen, bei denen die E-Mail-Kommunikation zwischen Land und Kommunen noch nicht über das DOI-Netz geleitet wird, wird in Papierform kommuniziert . Im Geschäftsbereich des Finanzministeriums werden regelmäßig keine Dokumente in elektronischer Form versendet, die personenbezogene Daten über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes enthalten. Sofern im Einzelfall personenbezogene Daten aus dem Personalbereich elektronisch versendet werden müssen, werden diese verschlüsselt. Die Versendung elektronischer Dokumente ist im Justizressort durch RV d. JM vom 13. Juli 2012 (1422 - I. 2) - Elektronischer Schriftverkehr in Justizverwaltungssachen - geregelt. Eine Übermittlung personenbezogener Daten ist danach  ohne besondere Schutzmaßnahmen nur zulässig, wenn es sich ohnehin um Daten handelt , die öffentlich zugänglich sind oder nach den Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes NRW öffentlich zugänglich zu machen wären,  darüber hinaus nur dann zulässig, wenn von den hierzu angebotenen Schutzmaßnahmen , wie beispielsweise Verschlüsselungsprogrammen, Gebrauch gemacht wird,  bei besonders schutzwürdigen Angelegenheiten (z.B. Disziplinarsachen, vertrauliche Personalsachen) grundsätzlich ausgeschlossen. Nach Nr. 2 der vorgenannten RV ist vor der Versendung von E-Mails stets der Schutzbedarf der zu übermittelnden Inhalte zu prüfen. Sofern schutzwürdige Schriftstücke im Einzelfall - z. B. zwischen Ministerium und Mittelbehörde - per E-Mail versandt werden, erfolgt dies regelmäßig verschlüsselt. Personalvorschläge (Kabinettvorlagen in Personalangelegenheiten) werden zwischen den Ressorts und der Staatskanzlei per E-Mail innerhalb des Landesverwaltungsnetzes ausgetauscht . Darüber hinaus stellt das Kabinett- und Landtagsreferat der Staatskanzlei Personalvorschläge in das elektronische Kabinettinformationssystem eKIS ein und macht diese damit den Ressorts zugänglich. Eine Übersicht über den betreffenden Dokumentenversand der Ressorts ist in Anlage 3 gegeben . 4. Welche Dokumente, die personenbezogene Daten über Mitarbeiter des Landes enthalten (Personalakten, Zeugnisse, dienstliche Beurteilungen, arbeitsmedizinische Bescheinigungen, Entgeltabrechnungen etc.), werden von den Landesbehörden bei elektronischem Versand regelmäßig verschlüsselt übertragen? Grundsätzlich gelten die gleichen Anmerkungen wie zu Frage 3. Eine Übersicht über den verschlüsselten Dokumentenversand ist in Anlage 4 gegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3731 5 5. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz von System- und AnwendungsSoftware US-amerikanischer Hersteller (bspw. Microsoft Windows, Microsoft Office) in Behörden des Landes angesichts der oben genannten Berichte, dass diese Unternehmen mit US-Geheimdiensten kooperieren und bspw. Sicherheitslücken zunächst an diese weitergeben? Die Landesregierung nimmt die bekannt gewordenen Vorfälle sehr ernst. Noch sind allerdings Ausmaß, Methoden und die tatsächliche Betroffenheit von Menschen, Unternehmen und öffentlichen Stellen nicht hinreichend geklärt. Die vorhandenen Informationen beruhen auf Medienberichten, die viele Einzelaspekte beschreiben. Hier ist eine weitergehende zügige und umfassende Sachverhaltsaufklärung erforderlich. Die schwerwiegenden Vorwürfe richten sich gegen Regierungen mit Deutschland befreundeter Staaten. Da es um Belange der Außenpolitik geht, ist die Bundesregierung gefordert. Sie steht in der Verantwortung, den gesamten Sachverhalt aufzuklären und Öffentlichkeit und Politik umfassend zu unterrichten. Erst wenn die Bundesregierung ihren Pflichten nachgekommen ist, kann die Landesregierung auf dieser Wissensbasis prüfen und entscheiden, welche konkreten Maßnahmen zu ergreifen sind. Dies gilt auch für evtl. Reaktionen gegenüber den in der Kleinen Anfrage genannten US-amerikanischen Herstellern von System- und Anwendungssoftware. Kleine Anfrage 1399 der Abgeordneten Frank Herrmann und Daniel Schwerd PIRATEN Frage 1. Welche Dienstleister, die US-amerikanischer Jurisdiktion unterliegen, haben Behörden des Landes seit dem Jahr 2010 zur Abwicklung ihrer elektronischen Kommunikation (E-Mail, VoIP, Video- und Audiokonferenz etc.) genutzt? (Bitte nach Behörde, in Anspruch genommener Dienstleistung und Zeitraum der Inanspruchnahme aufschlüsseln.) .. Behörde ......... in Anspruch genommene Dienstleistung. .. .. ..... .. Zeitraum der Inanspruchnahme Staatskanzlei Facebook seit Anfang 2011 Twitter seit Anfa ng 2011 vimeo seit Anfang 2011 livestream.com seit Anfang 2011 disqus seit Anfang 2013 scribd seit Mitte 2012 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW Facebook.com seit Juni 2012 NRW.lnvest (North America) LLC mit Nutzung der üblichen IT in den USA seit 01.01.2010 Sitz in Chicago (LLC); alleiniger Regelmäßige Kommunikation mit NRW.INVEST in Düsseldorf Gesellschafter ist die NRW.lNVEST Vertrauliche Unterlagen werden über das eigene Extranet, Share-Point-Server System GmbH (PrOdukte der Firma Microsoft) vermittelt. Geologischer Dienst NRW Facebook.com seit 23.01.2013 Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Die massenhaft genutzten amerikanischen Anbieter wie Google Mail, Yahoo.com und seit 01.01.2010 Hotmail werden im Einzelfall temporär genutzt, zum Teil auch unter Legende. FAH Yo uTu be-Ka na I (https:/ /www.facebook.com/pages/Fortbildungskademie-Mont-Cenis- 24.04.2012 - 21.03.2013 Herne/269186459809342) FAH Facebook-Fanpage seit 10.01.2012 (http://www.youtube.com/channeIjUC03UMOcA5rkrUN3ambOV4dA?feature=guide) Bezirksregierung Detmold Facebook (allgemeine Informationen zur Behörde und einen Link zum seit 31.07.2012 Internetangebot) Bezirksregierung Detmold Facebook (Präsentation der Fachstelle für öffentliche Bibliotheken) seit 16.04.2013 LKA NRW, Abteilung 4 Zur anlassunabhängigen Recherchen werden legendierte Facebook-, YouTube- und seit 01.01.2010 ICQ-Accounts genutzt. Ein polizeilicher Hintergrund ist für die Dienstleister nicht erkennbar Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Versuchsweise Nutzung von Internet-Mail-Konten der Fa. Google Inc. im Mai 2012 bis Juli 2013 Zusammenhang mit der Erprobung der Nutzung von mobilen Endgeräten. Vereinzelte Nutzung von webbasierterVideokommunikation durch den Anbieter Okt.jNov. 2012 Skype (Firma eBay Inc., ab OS/2011 Microsoft Inc.) Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW YouTube-Account für ÖA seit 24.04.2013 Google-Email-Konto für youtube-Accountfreischaltung seit 24.04.2013 Twitter-Account für ÖA seit 13.09.2011 HootSuite-Account für ÖA seit März 2013 LANUV Twitter-Account für ÖA seit 15.9.2011 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Facebook-Account für ÖA seit 17.3.2011 Landgestüt Facebook-Account für ÖA seit März 2010 Landgestüt YouTube-Account für ÖA seit Mai 2010 Landgestüt Twitter-Account für ÖA seit Mä rz 2010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW Landesbetrieb Straßen.NRW Web-Dienste: Facebook seit 27.07.2011 Landesbetrieb Straßen.NRW Web-Dienste: Twitter seit Oktober 2011 Landesbetrieb Straßen.NRW Web-Dienste: YouTube seit 07.05.2012 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW Facebook (Konto http://www.facebook.com/studierenimwesten) seit Februar 2013 Facebook (Konto https://www.facebook.com/studinavigator.nrw) seit Februar 2010 Twitter (Konto https://twitter.com/MIWFNRW) seit Januar 2010 Twitter (Konto https://twitter.com/NRWmitgestalten) 10/2011 - 06/2013 Twitter (Konto https://twitter.com/StudiNavigator) 02/2010 - 04/2012 You Tube (Kanal http://www.youtube.com/wissenschaftNRW) seit Mä rz 2011 Facebook (Konto https://www.facebook.com/zukunftdurchinnovation) seit Januar 2011 ZB MED - Deutsche Zentral bibliothek f" Facebook (Konto https://www.facebook.com/zbmed.bibliothek) seit 2010 ZB MED - Deutsche Zentral bibliothek f· youtube (Konto http://www.youtube.com/user/ZBMED) seit 2010 ZB MED - Deutsche Zentralbibliothek f[ flickr - Account seit 2010 ZB MED - Deutsche Zentralbibliothek f[ Twitter (Konto https://twitter.com/zb med) seit 2010 ZB MED - Deutsche Zentralbibliothek f Linkedln - Account seit 2010 ZB MED - Deutsche Zentralbibliothek f' google+ - Account seit 2010 ZB MED - Deutsche Zentralbibliothek f' AddThis - Account seit 2010 ZB MED - Deutsche Zentralbibliothek f Delicious - Account seit 2010 hbz - Hochschulbibliothekszentrum Facebook - Account seit Februar 2011 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW Landesarchiv NRW Facebook-Fanpage (https://www.facebook.com/landesarchivnrw) seit Dezember 2012 Landesarchiv NRW Y~_~~~be~K(lnal(httR:/!wvoJ~,y~u1:ubE'!.c:om!user/NRWLandesarchiv) seit Dezember 2011 - ---- Kleine Anfrage 1399 der Abgeordneten Frank Herrmann und Daniel Schwerd PIRATEN ,-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------, Frage 2. Welche sonstigen IT-Dienstleister, die US-amerikanischer Jurisdiktion unterliegen, haben Behörden des Landes seit dem Jahr 2010 genutzt? (Bitte nach Behörde, in Anspruch genommener Dienstleistung und Zeitraum der Inanspruchnahme aufschlüsseln.) ,:;~' ", )'·' .. ,I)i,(i~)',itJr))l.nspiii~h;g~~il'rill:l'len~[)ie~streiS:t@g· ,i,i,>;:" ;H,h ,· •. ·~,i,l,%ertral.lm(fer,'"Wan~[lf4~hnahrrie: Ministerium für Inneres und Kommunales NRW LZPD NRW Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW hbz - Hochschulbibliothekszentrum Für Recherchen wird fall bezogen ein Dienstleister unter Legende genutzt, der der USamerikanischen Jurisdiktion unterliegt. Wegen der legendierten Nutzung kann der Dienstleister nicht benannt werden. Daneben erfolgt eine Nutzung von facebook.com. seit 01.01.2010 Ciena Communications Inc. Iseit 2011 Oxygen (von der Firma AVANGATE) [siehe http://www.avangate.com/de/clients/case-studies/case-study-oxygenxml .QhQl seit 01.01.2010 Kleine Anfrage 1399 der Abgeordneten Frank Herrmann und Daniel Schwerd PIRATEN Frage 3. Welche Dokumente, die personenbezogene Daten über Mitarbeiter des Landes enthalten (Personalakten, Zeugnisse, dienstliche Beurteilungen, arbeitsmedizinische Bescheinigungen, Entgeltabrechnungen etc.), werden von den Landesbehörden regelmäßig in elektronischer Form versendet? ~ :c" ,oi: ~ ~i~;iiit)c;0.r(." •.. : ....• Staatskanzlei Arbeitsverträge der Ortskräfte der Landesvertretung Brüssel an das für die Zahlbarmachung der Gehälter etc. zuständige Büro Hardy-Pirnay-Bong & Partners in Brüssel nach Bedarf Seminaranmeldungen mit Name, TeLNr., E-Mail-Adresse und Seminar an die Fortbildungsakademie des MIK in Herne nach Bedarf Auskunftsersuchen aus dem Zentralregister an das Bundesamt für Justiz enthält Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift und Verwendungszweck nach Bedarf Anbietungsliste von Personalakten an das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen mit personen bezogenen Daten jeweils jährlich Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Landesprüfungsamt für Zweite Prüfungspläne als Entwurf ( PDF - Dokument) an die obere / untere Schulaufsicht Staatsprüfungen für Lehrämter an über das LVN Schulen '" Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW NRW.INVEST Entgeltabrechnungen, Buchhaltungsunterlagen, Wirtschaftspläne Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Meldung von Landesbediensteten zu Aus- und Fortbildungsveranstaltungen an die Schule für Verfassungsschutz und zu Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Polizei. Die Meldungen an die Schule für Verfassungsschutz erfolgen verschlüsselt über das geschlossene Verfassungsschutznetz. Personaldaten im Rahmen von Hospitationsmaßnahmen. Diese erfolgen verschlüsselt über das geschlossene Verfassungsschutznetz. Anfragen an Landeskriminalämter im Bereich der Sicherheitsüberprüfungen. Diese erfolgen über das geschlossene Netz der Polizei. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW Personalbezogene, eigene ressortabgestimmte Kabinettvorlagen Verwaltungsdienst mit Angaben über Privatanschrift, Priv. Telefonnr. und E- Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW Zentralstelle der Länder für Zeugnisentwürfe (Beiträge zur Erstellung von Zeugnissen ausschließlich über das Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln Landesverwaltungsnetz an die Bezirksregierung Köln) und Medizinprodukten Kleine Anfrage 1399 der Abgeordneten Frank Herrmann und Daniel Schwerd PIRATEN Frage 4. Welche DOkumente, die personenbezogene Daten über Mitarbeiter des Landes enthalten (Personalakten, Zeugnisse, dienstliche Beurteilungen, arbeitsmedizinische Bescheinigungen, Entgeltabrechnungen etc.), werden von den Landesbehörden bei elektronischem Versand regelmäßig verschlüsselt übertragen? ~ ;;~:,"ii.:" ;cc·.~ .. Ministerium für Wirtschaft, Energie, ~ ~ ;.;,.:,.;. Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW NRW.INVEST Entgeltabrechnungen, Buchhaltungsunterlagen, Wirtschaftspläne Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Meldung von Landesbediensteten zu Aus- und Fortbildungsveranstaltungen an die Schule für Verfassungssschutz. Diese erfolgen verschlüsselt über das geschlossene Verfassungsschutznetz. Personaldaten im Rahmen von Hospitationsmaßnahmen. Diese erfolgen verschlüsselt über das geschlossene Verfassungsschutznetz. Justizministerium NRW Sofern schutzwürdige Schriftstücke im Einzelfall - z. B. zwischen Ministerium und Mittelbehörde - per E-Mail versandt werden, erfolgt dies regelmäßig verschlüsselt.