LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3749 09.08.2013 Datum des Originals: 09.08.2013/Ausgegeben: 14.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1426 vom 3. Juli 2013 der Abgeordneten André Kuper und Thorsten Schick CDU Drucksache 16/3558 Tariferhöhungen für AT-Beschäftigte in der Landesverwaltung Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1426 mit Schreiben vom 9. August 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den vergangenen Wochen hat die Diskussion um die von der rot-grünen Landesregierung ausgesetzte Tariferhöhung für die sog. höheren Besoldungsstufen bei Landes- und Kommunalbeamten für Aufregung gesorgt. Unter dem Verweis auf haushalterische Notwendigkeiten wird hier hochqualifizierten, wertvollen und loyalen Mitarbeitern eine Anpassung ihrer Bezüge verweigert, um teure Wahlgeschenke zu finanzieren. Unter den sog. höheren Besoldungsstufen versteht die Landesregierung unter anderem Polizisten und Lehrer. Nunmehr sind uns Berichte zu Ohren gekommen, wonach in der Landesverwaltung den sog. AT-Beschäftigten („außer Tarif“) die volle Lohnerhöhung entsprechend der Tarifsteigerung gewährt wird. In der Regel handelt es sich bei AT-Beschäftigten in Ministerien und Landesbehörden um besonders hoch qualifizierte und besonders hoch entlohnte Beschäftigte, die deutlich über Tarif bezahlt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3749 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Entgeltordnung zum TV-L erfasst Tätigkeitsmerkmale bis zur Entgeltgruppe 15. In der Landesverwaltung gibt es darüber hinaus verschiedenste Funktionen (beispielsweise alle Führungsfunktionen in obersten Landesbehörden), die nicht unter die in der Entgeltordnung dargelegten Tätigkeitsmerkmale subsumiert werden können. Das zu gewährende Entgelt muss daher zwangsläufig außertariflich sein. Als Bezahlungsmaßstab wird auf die Besoldung vergleichbarer Beamtinnen und Beamten zurückzugegriffen. 1. Wie viele AT-Beschäftigte sind in der Landesverwaltung (Ministerien und sonsti- ge Landesbehörden) beschäftigt (bitte konkrete Zahlen je Ministerien und sonstigen Landesbehörden)? Ressort Anzahl der AT-Beschäftigten StK 31 MSW 21 FM 13 MWEIMH 21 MIK 11 MAIS 35 JM 5 MKULNV 34 MBWSV 13 MIWF 34 MFKJKS 21 MGEPA 15 Beurlaubte Beschäftigte sind enthalten. Auf eine Aufteilung zwischen Ministerien und sonstigen Landesbehörden wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichtet, da andernfalls anhand der veröffentlichten Organisationspläne personengenaue Rückschlüsse möglich wären. 2. Sind AT-Beschäftigten der Landesverwaltung (in Ministerien und sonstige Lan- desbehörden) in diesem Jahr Entgeltsteigerungen gewährt worden? Mit den AT-Beschäftigten wird arbeitsvertraglich ein Entgelt analog der Besoldung aus einer bestimmten Besoldungsgruppe vereinbart. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3749 3 Darüber hinaus wird vereinbart, dass sonstige besoldungsrechtliche Bestandteile wie Familienzuschlag , Sonderzahlung und lineare Besoldungserhöhungen wie bei vergleichbaren Beamtinnen und Beamten gewährt werden. Entsprechend wurde verfahren. Darüber hinaus hat das Kabinett in seiner 2209. Sitzung am 23.01.2001 beschlossen, dass das Gehalt von Pressereferatsleitungen, mit denen bei Einstellung ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, „an den für den Tarifbereich künftig vereinbarten Gehaltserhöhungen teilnimmt“. Insoweit wird in der Landesverwaltung eine Entgeltsteigerung gewährt. 3. Wenn ja, prozentual in welcher Höhe? Wie unter Frage 2 dargestellt, beträgt der prozentuale Anstieg des Grundgehaltes - mit Ausnahme der befristeten Verträge von Pressereferatsleitungen - 0 Prozent. Wie bei vergleichbaren Beamtinnen und Beamten wurde der Familienzuschlag ab 1. Januar 2013 um 2,65 v.H. erhöht. 4. Sehen die standardmäßig verwendeten Verträge für AT-Beschäftigte solche ent- sprechenden Steigerungen vor? In Einzelfällen liegen Arbeitsverträge mit AT-Beschäftigten vor, die unter bestimmten Voraussetzungen und unter Orientierung an den für die betreffenden Berufsgruppen geltenden Tarifverträgen Entgeltsteigerungen vorsehen. Siehe Antwort zur Frage 2. 5. Sehen die standardmäßig verwendeten Verträge für AT-Beschäftigte sonstige automatische Vertragsanpassungsklauseln vor? Die Verträge verweisen zum Teil auf die bestehenden und diese ggf. ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge. Siehe Antwort zur Frage 2.