LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3790 16.08.2013 Datum des Originals: 14.08.2013/Ausgegeben: 21.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1434 vom 11. Juli 2013 der Abgeordneten Angela Freimuth FDP Drucksache 16/3582 Was versteht die Landesregierung unter „guter Arbeit“ an Hochschulen? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 1434 mit Schreiben vom 14. August 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen arbeiten rund 97.000 Beschäftigte an Universitäten und 17.000 an Fachhochschulen. Über die Arbeitsbedingungen dieser Hochschulbeschäftigten wird derzeit diskutiert. Am 1. Juli 2013 präsentierte der DGB Ergebnisse aus einer Umfrage mit 900 Beschäftigten zu den „Arbeitsbedingungen an Hochschulen in NRW“ und zog daraus den Schluss, dass die Hochschulen schlechte Arbeitgeber seien. Mit befristeten Verträgen, magerer Bezahlung und hoher Arbeitsverdichtung beuteten sie ihre Mitarbeiter in Wissenschaft und Verwaltung aus. Die Hochschulen seien meilenweit davon entfernt, ein guter Arbeitgeber zu sein (vgl. Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes NRW vom 1. Juli 2013). Wissenschaftsministerin Schulze ließ sich hierzu dahingehend ein, dass die Umfrage die Landesregierung bestätige. Im Kontext der Weiterentwicklung des Hochschulrechts werde es alsbald mit den Hochschulleitungen die Vereinbarung eines Rahmen-Kodexes „gute Arbeit“ für das Hochschulpersonal geben (vgl. Presseinformation 545/7/2013 der Wissenschaftsministerin ). 1. Welche Inhalte sollte aus Sicht der Landesregierung der Kodex „gute Arbeit an Hochschulen“, der mit den Hochschulleitungen vereinbart werden soll, in jedem Falle enthalten? In die jüngsten Zielvereinbarungen zwischen dem MIWF und den Hochschulen wurde unter § 10 eine Klausel aufgenommen, wonach die Hochschulen gemeinsam mit dem MIWF einen Rahmenkodex für "Gute Arbeit an Hochschulen" entwickeln und vereinbaren sollen. Ziel die- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3790 2 ses Pilotprojektes ist der Abschluss einer Dreiervereinbarung zwischen MIWF, den Landespersonalrätekonferenzen und den Hochschulleitungen, die den Rahmen für in den einzelnen Hochschulen mit den örtlichen Personalvertretungen abzuschließende Dienstvereinbarungen bilden soll. Der Rahmenkodex wird folgende Themen enthalten:  Beschäftigungsbedingungen der wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte  Beschäftigungsbedingungen der studentischen Hilfskräfte  Schaffung eines landesweiten Arbeitsmarktes der Universitäten und Fachhochschulen  Beschäftigungsbedingungen bei Lehraufträgen  Teilzeit  Gesundheitsmanagement  Befristete Verträge mit wissenschaftlichem/nichtwissenschaftlichem Personal Der letzte Punkt ist in den bisherigen Gesprächen zum Rahmenkodex ausgeklammert worden und soll erst mit Abschluss der vom MIWF in Auftrag gegebenen Studie "Befristete Beschäftigung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Nordrhein-Westfalen" aufgegriffen und ausgearbeitet werden. 2. Wie hat sich der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse an den öffent- lich-rechtlichen Hochschulen von 2008 bis heute entwickelt (Darstellung bitte differenziert nach Lehrpersonal (Professoren), wissenschaftlich-künstlerischem Personal , Verwaltungspersonal u.a.)? Für den angefragten Zeitraum (2008 bis Mitte 2013) liegen die erbetenen vollständigen Zahlen nicht vor. Die Entwicklung des Anteils der befristeten Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen hat die HIS-GmbH im Auftrag des BMBF im Rahmen einer Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) untersucht und im Jahr 2011 veröffentlicht. Diese Evaluation hat u. a. ergeben, dass rund die Hälfte der befristeten Arbeitsverträge mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine Laufzeit von weniger als einem Jahr hat, obwohl nach den gesetzlichen Bestimmungen wesentlich längere Vertragslaufzeiten möglich wären. Die Gründe für die Befristung der Beschäftigungsverhältnisse waren nicht Gegenstand der Untersuchung. Deshalb hat das MIWF anlässlich der Veröffentlichung der Evaluation bei der HIS GmbH die Studie " Befristete Beschäftigung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Nordrhein-Westfalen" in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Studie sollen die Bedingungen der befristeten Beschäftigung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Land genauer betrachtet und Maßnahmen entwickelt werden, um die Beschäftigungsbedingungen zu verbessern . Diese Studie beschäftigt sich mit den Themen: Ausmaß der befristeten Beschäftigung, Verläufe von Beschäftigungsverhältnissen, Ursachen kurzfristiger Arbeitsverträge sowie Ansätze für eine verbesserte Beschäftigungspraxis. Dabei werden auch die Auswirkungen der Drittmittelfinanzierung berücksichtigt. Erst nach Vorlage der Studie - voraussichtlich Ende 2013 - werden auf gesicherter Erkenntnisgrundlage Folgerungen möglich sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3790 3 3. Aus welchen Gründen werden Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen nach Kenntnis der Landesregierung befristet (Darstellung bitte differenziert nach Lehrpersonal (Professoren), wissenschaftlich-künstlerischem Personal, Verwaltungspersonal u.a.)? Siehe Antwort zu 2. 4. Inwieweit besteht für die Landesregierung ein Zusammenhang zwischen befriste- ten Beschäftigungsverhältnissen an Hochschulen einerseits und der stagnierenden Grundfinanzierung, den steigenden Studierendenzahlen, der Zunahme an zeitund zweckgebundenen Programmmitteln andererseits, die den Hochschulen dementsprechend keine kontinuierlichen Planungen ermöglichen (z. B. Hochschulpakt -/ Drittmittel oder auch die gedeckelten „Kompensationsmittel“ für den Wegfall der Einnahmen aus Studienbeiträgen)? Siehe Antwort zu 2. 5. Welche Maßnahmen – beispielsweise Anpassung der Grundmittel für mehr Pla- nungssicherheit – will die Landesregierung einleiten, um die Hochschulen besser in die Lage zu versetzen, „gute Arbeit“ beziehungsweise „gute“ Beschäftigungsverhältnisse entsprechend dem von ihr beabsichtigten Kodex anzubieten? Siehe Antwort zu 2.