LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3793 16.08.2013 Datum des Originals: 14.08.2013/Ausgegeben: 21.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1441 vom 11. Juli 2013 des Abgeordneten Bernhard Schemmer CDU Drucksache 16/3589 Wie wird die Feuerschutzsteuer in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen verwendet? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1441 mit Schreiben vom 14. August 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Feuerwehr ist eine Hilfsorganisation mit einem breiten Aufgabenspektrum. Während in den letzten Jahren die Zahl der Brände stark zurückgegangen ist, übernimmt die Feuerwehr zunehmend Aufgaben, die über die klassische Brandbekämpfung hinausgehen. Sie leistet Hilfe bei Unfällen, Überschwemmungen und anderen Katastrophen: Das heißt konkret, Menschen , Tiere und Sachwerte zu schützen und zu bergen, wobei die Menschenrettung die oberste Priorität hat. Damit diese Arbeit qualitativ hochwertig geleistet werden kann, bedarf es neben der Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl aktiver Mitglieder auch einer soliden Finanzierung. Diese wird im Wesentlichen von den Kommunen geleistet. Die Mittel der Feuerschutzsteuer müssen daher entsprechend ihrer gesetzlichen Zweckbindung transparent sein und allein für die Förderung des Brandschutzes eingesetzt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3793 2 1. Wie hat sich das Gesamtvolumen der Feuerschutzsteuer vom Jahr 2000 bis heute entwickelt? Die Einnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Feuerschutzsteuer haben sich wie folgt entwickelt: 2. Für welche Aufgaben wurde die Feuerschutzsteuer in den Jahren seit 2000 ver- wendet? Die Feuerschutzsteuer wird auf der Grundlage des § 40 Abs. 9 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) seit dem Jahr 2000 regelmäßig für folgende Zwecke verwendet:  Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für den Feuerschutz  Institut der Feuerwehr NRW  Dotationen an die Hilfsorganisationen für ihre Mitwirkung im Katastrophenschutz  Beschaffungen einschl. Bewirtschaftung von Fahrzeugen und Geräten für den Katastrophenschutz  Zuweisungen für Einsätze auf Anordnung des Landes und Übungen der Großverbände Jahr Einnahmen in Mio € 2000 1) 59,47 2001 1) 64,54 2002 68,08 2003 65,37 2004 75,97 2005 81,49 2006 51,38 2007 69,91 2008 59,18 2009 79,54 2010 72,48 2011 66,86 2012 78,69 1) Angabe nach Umrechnung in € LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3793 3 3. Nach welchen Kriterien wurde die Feuerschutzsteuer in den Jahren seit 2000 ver- teilt? Im Jahr 2000 wurden 42,28 Mio. € und im Jahr 2001 29,13 Mio. € zur Förderung von Einzelmaßnahmen für den Feuerschutz (Fahrzeuge, Geräte, Gebäude) bewilligt. Seit dem Jahr 2002 zahlt das Land jährlich eine Investitionspauschale für Zwecke des Feuerschutzes an die Kommunen, zuletzt in Höhe von insgesamt 35,62 Mio. €. Die Verteilung erfolgt nach Einwohnern (57%) und Fläche (43%), davon erhalten die Kreise 1,8 % der den jeweiligen kreisangehörigen Gemeinden rechnerisch zustehenden Mittel. Seit dem Jahr 2006 erhalten die Kreise und kreisfreien Städte zudem jährlich eine sog. Kreispauschale i. H. von 30 Tsd. € für die Vorbereitung und Durchführung von überörtlichen /landesweiten Hilfemaßnahmen.