LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3795 16.08.2013 Datum des Originals: 15.08.2013/Ausgegeben: 21.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1461 vom 22. Juli 2013 des Abgeordneten Thomas Nückel FDP Drucksache 16/3633 Liquidation der LfM Nova GmbH Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien hat die Kleine Anfrage 1461 mit Schreiben vom 22. Juli 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die LfM Nova GmbH wird zum 31. Juli 2013 liquidiert. Laut Medienberichten sei eine Weiterführung des Geschäftsbetriebs nicht mehr sinnvoll, da die Landesanstalt für Medien Nordrhein -Westfalen (LfM) nach dem Willen der Landesregierung nicht mehr an der Durchführung des Medienforums NRW beteiligt sei. Jedoch war die LfM Nova GmbH nicht nur für das Medienforum NRW verantwortlich, sondern auch insbesondere für das Medienfest NRW, das Festival „Großes Fernsehen“ und die Medienversammlung. Hinsichtlich des Festivals „Großes Fernsehen“ war der Westfalenpost vom 16. Juli 2013 zu entnehmen, es gäbe Überlegungen, dieses mit der ähnlich konzeptionierten „Cologne Conference“ zusammen zu legen. 1. Wie stellt die Landesregierung nun sicher, dass die genannten Veranstaltungs- formate weiter stattfinden können? Veranstalterin des Festivals “Großes Fernsehen”, des “Medienfest NRW” und der “Medienversammlung ” ist die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM). Die Entscheidung über die Fortsetzung bzw. Konzeption der Formate obliegt ihr. Im Arbeitsentwurf zur Novellierung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen und des Telemedienzuständigkeitsgesetzes ist vorgesehen, die “Medienversammlung” gesetzlich zu verankern. Laut Entwurf soll die Medienversammlung mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3795 2 2. Inwieweit gibt es Überlegungen zur Zusammenlegung des Festivals “Großes Fernsehen” mit der “Cologne Conference”. Veranstalterin des Festivals “Großes Fernsehen” ist die Landesanstalt für Medien NordrheinWestfalen (LfM). Die Entscheidung über die Fortsetzung bzw. Konzeption des Formats – oder auch eine Kooperation mit anderen Formaten – obliegt ihr. 3. Inwieweit war die Auflösung der LfM Nova GmbH absehbare Konsequenz der Be- endigung der Zusammenarbeit mit der LfM beim Medienforum NRW? Die Entscheidung über die Beendigung des Geschäfts-betriebes der LfM Nova hat die LfM nach Abwägung der verschiedenen Möglichkeiten getroffen. 4. Wie erklärt die Landesregierung den Umstand, dass der Entschluss, die Durchfüh- rung des Medienforums NRW von der LfM Nova an die Film- und Medienstiftung NRW zu übertragen, zeitlich so kurz nach der automatischen Vertragsverlängerung des Geschäftsführers der LfM Nova erfolgte. Der Willensbildungsprozess zur Neuausrichtung des Medienforums NRW hat einige Wochen in Anspruch genommen. Dass sich dieser Zeitraum mit der Vertragsverlängerung des Geschäftsführers der LfM Nova überschnitt, war der Staatskanzlei nicht bekannt.