LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3798 16.08.2013 Datum des Originals: 16.08.2013/Ausgegeben: 21.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1439 vom 12. Juli 2013 des Abgeordneten Dr. Marcus Optendrenk CDU Drucksache 16/3587 Hilfestellung für Musterklagen Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1439 mit Schreiben vom 16. August 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der 36. Plenarsitzung am 10. Juli 2013 hat Herr Minister Walter-Borjans in der Debatte unter TOP 3 (Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen) u.a. ausgeführt : „Es ist aber auch ein mindestens ebenso gutes Recht der Betroffenen, zu klagen. Das respektieren wir nicht nur, sondern wir haben auch schon Gespräche angeboten, um dort, wo dies hilfreich ist, gemeinsam zu überlegen, wie man etwa eine Musterklage unterstützen kann.“ Vorbemerkung der Landesregierung Die Vertreterinnen und Vertreter der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände haben – wie in vergleichbaren Fällen in anderen Bundesländern auch – den Wunsch geäußert, dass Musterverfahren zur Frage der Amtsangemessenheit der Anpassung der Bezüge nach dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 durchgeführt werden, um Risiken in Bezug auf die Rechtsschutzgewährung zu vermeiden. Die Landesregierung hat ungeachtet ihrer Rechtsauffassung ihre Bereitschaft erklärt, Musterverfahren zu akzeptieren und die übrigen Verfahren ruhen zu lassen. Die Verständigung auf Musterklagen in einer Vielzahl erwarteter Verfahren ist in der Praxis ein häufig angewandtes Mittel zur verfahrensökonomischen Klärung verschiedener Rechtspositionen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3798 2 1. Worin bestehen die gemeinsamen Überlegungen, wie man etwa eine Musterklage unterstützen kann? Es besteht Einvernehmen, Musterklageverfahren zu akzeptieren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Gibt es bereits fertig ausgearbeitete Hilfestellungen der Landesregierung für Mus- terklagen? Nein. 3. In welcher Dienststelle der Landesregierung können betroffene Beamte Rat und Hilfestellung für Ihre Musterklagen erhalten? In keiner. Es geht um ein Angebot der Gewerkschaften an die von Ihnen vertretenen Beamtinnen und Beamten. 4. Wem sind Gespräche angeboten worden? Gespräche werden mit dem Ersten Vorsitzenden des DBB, Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen, Herrn Meinolf Guntermann, und dem Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Nordrhein-Westfalen, Herrn Andreas Meyer-Lauber, geführt. 5. Ist es üblich, dass die Landesregierung Musterklagen gegen Gesetze unterstützt, die von der Landesregierung eingebracht worden sind? Die Landesregierung akzeptiert Musterklagen. Mit der in der Anfrage zitierten Formulierung habe ich zum Ausdruck gebracht, dass ich mich Gesprächen mit den Gewerkschaften über Musterklagen nicht verschließe. Im weiteren Verlauf der Debatte habe ich das aufgrund eines Vortrages des Abgeordneten Droste mit folgender Aussage präzisiert: „… Herr Droste, Ihnen ist offenbar das Thema „Musterklage“ vorher nie begegnet. Es geht nicht darum, dass die Landesregierung jemanden eine Klage aufschreibt, die er dann einreichen kann, sondern darum, dass die Gewerkschaften auf uns zugekommen sind und gesagt haben, dass sie bündeln möchten, um damit für die Betroffenen, aber auch für die Landesverwaltung entsprechende Möglichkeiten zu schaffen. Dass wir bereit sind, darüber zu reden, ist doch wohl klar.“