LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3812 19.08.2013 Datum des Originals: 15.08.2013/Ausgegeben: 22.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1449 vom 18. Juli 2013 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/3607 Haushaltssanierungspläne nach der Neuberechnung im Stärkungspakt? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1449 mit Schreiben vom 15. August 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ berichtet am 16. Juli 2013 in ihrer online-Ausgabe über die Pläne der Stadt Oberhausen ihren Haushaltsausgleich im Rahmen des Stärkungspaktes trotz massiv gekürzter Zuweisungen zu erreichen. Aufgrund der Gesetzesänderung des Stärkungspaktgesetzes erhält die Stadt Oberhausen zukünftig 12.759.928,88 Euro weniger an Zuweisungen aus dem Stärkungspakt (-19,49%). Vor dem Hintergrund, dass weitere Belastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuerund Gebührenerhöhungen vermieden werden sollen, plant die Stadt für das Jahr mit dem Verkauf von RWE-Anteilen im Jahr 2021. Zudem wird erwartet, dass das Land die Kürzungen der Stadt Oberhausen abmildere, so dass die Einbußen bis zum Jahr 2021 anstatt bei 76 Millionen Euro nur bei 23 Millionen Euro liegen würden. Der Kämmerer erklärte dazu, dass ansonsten der vom Land geforderte Haushaltsausgleich ohne neue Schulden und ohne Stärkungspaktmittel im Jahr 2021 nicht gelingen werden. Im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Stärkungspaktes selbst ist eine solche Abmilderung nicht vorgesehen worden. Mit dem Verweis auf eine mögliche Ausnahmeregelung vom Gesetzesziel, den Haushaltsausgleich mit Stärkungspaktmitteln im Jahr 2016 zu erreichen , können die Bezirksregierungen für eine gewisse Milderung sorgen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3812 2 1. Wie bewertet die Landesregierung die Erwartung des Kämmerers der Stadt Oberhausen , dass das Land den Verlieren der sog. Neuberechnung eine Art Abmilderungshilfe zur Verfügung stellt? Im Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes vom 16. Juli 2013 ist keine Abmilderungshilfe vorgesehen. In der Begründung des Gesetzes wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf auf Regelungen verzichte, die solchen Gemeinden eine Anpassung ihrer Sanierungsplanung erleichtern würden, die künftig mit geringeren Konsolidierungshilfen auskommen müssen als bisher vorgesehen. Das Gesetz gebe in § 6 Absatz 2 den Aufsichtsbehörden schon jetzt die Möglichkeit, unter Abweichung vom Regelfall als Ausnahme einen längeren Zeitraum für das Erreichen des erstmaligen Haushaltsausgleichs als bis 2016 (pflichtig teilnehmende Gemeinden) oder 2018 (auf Antrag teilnehmende Gemeinden) zu akzeptieren. 2. Liegen der Landesregierung bereits Vorgänge aus den 26 betroffenen Kommunen vor, die weniger Zuweisungen erhalten, und eine Fristverlängerung für den Haushaltsausgleich erbeten? Ob einer Gemeinde ein längerer Zeitraum für das Erreichen des erstmaligen Haushaltsausgleichs eingeräumt werden kann, ist im Rahmen zukünftiger Genehmigungsverfahren zu entscheiden. Gemäß § 6 Absatz 3 Stärkungspaktgesetz sind die Stärkungspaktkommunen verpflichtet, spätestens am 1. Dezember 2013 die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes vorzulegen. 3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass alle 26 betroffenen Stärkungspakt- kommunen durch die Bezirksregierungen bei dem o.g. Ausnahmetatbestand gleich behandelt werden? Das Gesetz ist seit dem 27. Juli 2013 in Kraft. Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme zu der Situation in den einzelnen Stärkungspaktkommunen wird zu entscheiden sein, welcher Regelungen es bedarf, um eine einheitliche Verwaltungspraxis in den Genehmigungsverfahren sicherzustellen. 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über zusätzliche „Sparmaßnahmen“ in den betroffenen 26 Stärkungspakt-kommunen, die weniger Zuweisungen nach dem Stärkungspaktgesetz erhalten? Es liegt in der Verantwortung der Stärkungspaktkommunen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen , um die gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Fortschreibung ihres Haushaltssanierungsplanes zu erfüllen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3812 3 5. Sind die Haushaltssanierungspläne aller Kommunen genehmigt worden, inkl. aktueller Fortschreibung – vor dem Hintergrund des Sparkommissars in Nideggen und der bislang ungeklärten Situation in Oer-Erkenschwick? Die Genehmigungsverfahren für die Haushaltssanierungspläne für das Jahr 2012 sind abgeschlossen (61 Genehmigungen). Nach dem Stand vom 01.08.2013 sind von den Bezirksregierungen 56 Genehmigungen zu den fortgeschriebenen Haushaltssanierungs-pläne für das Jahr 2013 erteilt worden. Für die folgenden Stärkungspaktkommunen ist das Genehmigungsverfahren zur Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Jahr 2013 noch nicht abgeschlossen: Altena, Marsberg, Nideggen, Werdohl und Werl.