LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3824 20.08.2013 Datum des Originals: 19.08.2013/Ausgegeben: 23.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1422 vom 11. Juli 2013 der Abgeordneten Ina Scharrenbach und Dr. Stefan Berger CDU Drucksache 16/3554 Inflation von Spitzenzeugnissen in NRW? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1422 mit Schreiben vom 19. August 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bis vor einigen Jahren konnten Abiturienten mit einer Abiturnote von 1,0 beispielsweise problemlos Medizin studieren. Seit einiger Zeit reicht diese „Traumnote“ allerdings nicht mehr unbedingt für das Wunschstudium aus. Kritische Stimmen aus dem Hochschulbereich äußern, dass die drastische Zunahme der absoluten Zahl an Kandidaten, die ein solches Ergebnis vorweisen können, für einen inflationären Umgang mit dieser Schulnote sprechen. An einigen Universitätsstandorten werden die Studienplätze im AdH-Verfahren ausschließlich an Bewerber in dieser Notenkategorie vergeben, was letztlich auch eine entsprechende Einstufung des Numerus clausus nach sich zieht. Diese Kleine Anfrage schließt an die Kleine Anfrage mit der Drs.-Nr. 16/1453 bzw. die Beantwortung durch die Landesregierung mit der Drs.-Nr. 16/1752 an. Vorbemerkung der Landesregierung Die Erhebung der Daten des Abiturjahrgangs 2013 wird erst im Rahmen der Amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2013/14 vorgenommen. Diese Daten liegen daher noch nicht vor. Zur Evaluation des Zentralabiturs werden die Schulen vorab jedoch um eine OnlineEingabe der Ergebnisse gebeten. Die hier vorliegenden Daten sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt unvollständig und können nur einen vorläufigen Stand beschreiben. Sie sind daher nur bedingt aussagekräftig. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3824 2 1. Wie hoch ist die Anzahl der Schulabgänger mit einer Abiturnote von 1,0 im aktuellen Schuljahr (aufgeteilt nach Regierungsbezirken und Schulform)? Die nachfolgenden Angaben basieren auf der Eingabe von 563 der 620 beteiligten Gymnasien und von 180 der 204 Gesamtschulen. Bez.-Reg. Gymnasien Gesamtschulen Anzahl 1,0 Anteil in % Anzahl 1,0 Anteil in % Arnsberg 260 1,4 5 0,2 Detmold 178 1,5 4 0,4 Düsseldorf 478 1,8 16 0,3 Köln 454 1,9 7 0,3 Münster 249 1,7 8 0,6 2. Wie begründet die Landesregierung diese Entwicklung unter Berücksichtigung der Drs.-Nr. 16/1752? Zu den Gründen für den Anstieg der Zahl der Absolventinnen und Absolventen mit der Abiturdurchschnittsnote 1,0 gibt es auch weiterhin keine empirischen Untersuchungen, die zu gesicherten Erkenntnissen führen könnten. Auch vor dem Hintergrund der Vorläufigkeit der oben aufgeführten Daten sind daher keine anderslautenden Erklärungsansätze zu nennen, als die bereits in der Drs.-Nr. 16/1752 genannten. 3. Wie hoch ist die Anzahl der Übergänge von SchülerInnen vom Gymnasium auf eine Gesamtschule im aktuellen Schuljahr (aufgeteilt nach Regierungsbezirken)? Die Zahl der Übergänge vom Gymnasium zur Gesamtschule im aktuellen Schuljahr kann, gegliedert nach Regierungsbezirken, der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Nordrhein-Westfalen 1 464 Reg.-Bez. Arnsberg ............. 272 Reg.-Bez. Detmold .............. 217 Reg.-Bez. Düsseldorf ............. 495 Reg.-Bez. Köln ................. 321 Reg.-Bez. Münster .............. 159 Anzahl der Übergänge vom Gymnasium zur Gesamtschule - Schuljahr 2012/13 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3824 3 4. Wie begründet die Landesregierung diese Entwicklung? Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der Sekundarstufe I vom Gymnasium zur Gesamtschule gewechselt haben, ist gemessen an der jeweiligen Gesamtschülerzahl in den letzten Jahren im Wesentlichen konstant geblieben (vergl. „Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen 2012/13“, Kapitel 8.8, S. 196). Rückschlüsse können daraus auch weiterhin nicht gezogen werden.