LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3827 20.08.2013 Datum des Originals: 19.08.2013/Ausgegeben: 23.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1464 vom 24. Juli 2013 der Abgeordneten Ingola Schmitz FDP Drucksache 16/3636 Will Rot-Grün mit dem Haushalt 2014 368 Fachleiterinnen- und Fachleiterstellen in der Lehrerausbildung einsparen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1464 mit Schreiben vom 19. August 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einer Pressekonferenz am 10.07.2013 hat der Finanzminister, Herr Dr. Walter-Borjans, zur Personalentwicklung im Haushaltsentwurf 2014 der rot-grünen Landesregierung vorgetragen. Der Haushaltsentwurf liegt den Oppositionsfraktionen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. Laut Teilnehmerberichten sprach der Minister hierbei insbesondere auch vom Abbau von Lehrerstellen, so z.B. von 1.150 Stellen für Vorgriffsstunden oder auch der Streichung von weiteren 229 Stellen an Berufskollegs mit dem kommenden rot-grünen Landeshaushalt. Diese Zahlen finden sich sowohl in der zur Verfügung gestellten „Zusatzinformation“ als auch in entsprechenden Presseberichten. Laut Teilnehmern soll der Minister demnach auch von der Einsparung von 368 Stellen für Fachleiterinnen und Fachleiter in der Lehrerausbildung gesprochen haben. Diese Information findet sich jedoch nicht in der „Zusatzinformation“ des Finanzministeriums. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/3594) nach den Ermäßigungsstunden für die Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern wurde die Frage nach der Anzahl der Fachleiterinnen und Fachleiter gestellt, die zusätzlich zu ihrem regulären Schuldienst in Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung tätig sind. Laut angeführter Antwort gibt es zurzeit für die unterschiedlichen Lehrämter in den unterschiedlichen Bezirken 2.674 solche Fachleiterinnen und Fachleiter. Eine Streichung von 386 dieser Stellen entspräche demnach rund 14 Prozent. Im Ausschuss für Schule und Weiterbildung war unlängst ein Erlassentwurf zu den "Anrechnungsstunden der Lehrkräfte als Fachleiterin oder Fachleiter an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung" auf die Tagesordnung gesetzt worden. Vielfach wurde die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3827 2 Sorge geäußert, dass die Neufassung des Erlasses zu einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen der Lehrerausbildung führen würde. Hierbei wurde z.B. auf Streichungen im Bereich der Grundermäßigungsvorgaben verwiesen. Zwar wurde der Tagesordnungspunkt aus zeitlichen Gründen noch nicht diskutiert, jedoch hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung hierzu einen schriftlichen Bericht vorgelegt. Laut dieses Berichts solle der veränderte Erlass der „Bereinigung der Rechtslage und damit der haushaltskonformen Vergabe der Anrechnungsstunden dienen“. Über die Jahre hätten Strukturveränderungen zur Auflösung der Passung von Haushaltsansatz und Fachleitererlass geführt, so dass die Anrechnungsstunden den Haushaltsansatz überstiegen. Somit würden nach dem bestehenden Fachleitererlass mehr Anrechnungsstunden für die schulpraktische Lehrerausbildung vergeben, als durch den Landeshaushalt tatsächlich gedeckt seien. Diese Stunden müssten bisher die Schulen bereitstellen. Die Ausführungen des Berichts der Landesregierung lassen bereits vermuten, dass es sich hierbei offenkundig um Ressourcenminimierung zu handeln scheint. Selbstverständlich dürfen die Schulen nicht die Leidtragenden sein, sondern das Land muss eine angemessene Lehrerausbildung ermöglichen. Die Ausführungen, wonach die bestehende Praxis mit dem Haushaltsansatz in Einklang gebracht werden müsse, erwecken jedoch nicht den Eindruck, dass es hier in umfangreichem Maße um die Einsparung von Fachleiterstellen ginge. Sollte Minister Walter-Borjans tatsächlich eine Einsparung von 368 Stellen(-äquivalenten) für Fachleiterinnen und Fachleiter für den Haushalt 2014 angekündigt haben, wäre es interessant zu erfahren, ob ein Zusammenhang zwischen diesen Einsparungen und dem genannten Erlassentwurf besteht. 1. Ist es zutreffend, dass Rot-Grün mit dem Haushalt 2014 368 Stellen für Fachleiterinnen und Fachleiter in der Lehrerausbildung einsparen will? 2. Wenn nein, welche Aussage zu den Fachleiterinnen und Fachleitern in der Lehrerausbildung hat der Finanzminister in der genannten Pressekonferenz getroffen? 3. Wenn ja, wie kommt diese Einsparung von 368 Stellen zustande? 4. Wenn eine solche Einsparung von 368 Stellen geplant ist: Sollte diese Einsparung mit dem oben genannten von Rot-Grün angedachten neuen Erlass in Verbindung stehen, warum wurde auf diesen Effekt in dem Bericht der Landesregierung nicht hingewiesen? 5. Wenn eine solche Einsparung von 368 Stellen geplant ist: Inwiefern würden Schulen durch eine Streichung von 368 Stellen als Folge eines neues Erlasses entlastet, wie der Bericht anzudeuten scheint? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen eins bis fünf zusammen beantwortet: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3827 3 Mit dem Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG) wurde im Jahr 2009 die Lehrerausbildung novelliert. Damit wurde auch die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter von 24 auf 18 Monate beschlossen. Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP) sieht hierzu unter § 7 „Dauer des Vorbereitungsdienstes“ in Absatz 1 folgendes vor: „Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate.“ Aufgrund dieser Regelung ist folglich die durchschnittliche Verweildauer einer jeden einzelnen Anwärterin und eines jeden einzelnen Anwärters am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung um sechs Monate reduziert. Dadurch bedingt sinkt im Jahr 2014 die Belegungszahl an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung von durchschnittlich 17.600 im Jahr 2013 auf voraussichtlich rund 14.000 im Jahr 2014. Die Belegungszahl ist dabei die Rechengröße, die zugrunde gelegt wird, um den Bedarf an Fachleiterinnen und Fachleitern im jeweiligen Haushaltsjahr zu ermitteln. Diese reduzierte Belegungszahl ergibt einen geringeren Bedarf an Fachleitungen in der Lehrerausbildung, sodass mit dem Haushaltsentwurf 2014 368 Stellen abgebaut werden. Dieses Szenario ist bereits mit der Begründung des Gesetzes zur Reform der Lehrerausbildung dargestellt worden. In der entsprechenden Vorlage (Landtags-Drucksache 14/7961) heißt es hierzu unter Punkt D Kosten unter anderem: „… Dem stehen Minderbedarfe für den Zeitraum 2010 bis 2015 in folgender Höhe gegenüber: … - Durch die Absenkung der Zahl der Lehramtsanwärter sinkt der Bedarf an Fachleiterinnen und Fachleitern ab 2013, was sich einen Minderbedarf im Jahr 2013 von 15,3 Mio. EUR, im Jahr 2014 von 16.7 Mio. EUR und im Jahr 2015 von minus 16,7 Mio. EUR ausmacht.“ Diese Maßnahme hängt nicht mit dem im Ausschuss für Schule und Weiterbildung vorliegenden Erlassentwurf zu den "Anrechnungsstunden der Lehrkräfte als Fachleiterin oder Fachleiter an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung“ zusammen. Dieser Erlassentwurf beinhaltet eine Anpassung der Regelungen an die tatsächlichen Gegebenheiten für die Gewährung von Anrechnungsstunden. Eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen der Lehrerausbildung ist schon insbesondere deshalb nicht gegeben, weil die Fachleiterrelation mit dem Haushalt 2013 von 10,5 auf 9,9 verbessert wurde. Darüber hinaus ist mit dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land NordrheinWestfalen die Fachleiterzulage von 95,53 € auf 150,00 € erhöht worden.