LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3834 20.08.2013 Datum des Originals: 19.08.2013/Ausgegeben: 23.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1467 vom 18. Juli 2013 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/3642 Ermittlungspannen bei der Festnahme des Salafisten Marco G. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1467 mit Schreiben vom 19. August 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im März d. J. wurde in Bonn Marco G. festgenommen, der in Verdacht steht mit drei weiteren Islamisten einen Anschlag geplant zu haben sowie am gescheiterten Bombenattentat auf dem Bonner Hauptbahnhof beteiligt gewesen zu sein. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in seiner Ausgabe 25/2013 berichtet, sollen der Polizei bei den Ermittlungen offenbar mehr Pannen unterlaufen sein als bisher bekannt. Die Wohnung des 26-Jährigen wurde zweimal durchsucht. Erst nach einigen Wochen wurde in dem beschlagnahmten Staubsauger eine geladene Beretta gefunden. Ebenso wurde weiterer Sprengstoff, der im Kühlschrank deponiert war, erst nach einem Hinweis des Inhaftierten sichergestellt. 1. Wie erklärt der Innenminister die in der Berichterstattung aufgeführten Pannen bei der Ermittlungsarbeit der Polizei / des LKA des Landes NRW in diesem Fall? Im Zusammenhang mit der Festnahme von vier Personen wegen des Verdachts der Bildung einer inländischen terroristischen Vereinigung radikal-islamistischer Prägung (§ 129 a Abs. 1 StGB) wurde, neben weiteren Objekten, am 15.03.2013 die Wohnung eines der Beschuldigten in Bonn durchsucht. Zweck der Durchsuchung war die Auffindung von sprengfähigen Substanzen, wobei nicht auszuschließen war, dass ggf. selbst äußerst kleine Mengen von Rückständen zuvor zubereiteter Sprengstoffe bei einer anschließenden Reinigung der Wohnung durch Tatbeteiligte mittels Staubsauger aufgenommen waren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3834 2 Um eine Kontamination der Stoffe im Staubsauger mit fremder DNA zu vermeiden und die Verflüchtigung von Kleinstmengen beweiserheblicher Stoffe zu verhindern, wurde der Staubsauger ohne vorherige Öffnung und Durchsuchung sichergestellt. Die weitere Untersuchung sollte erst durch die ermittlungsführende Dienststelle unter Gewährleistung der hierfür erforderlichen kriminaltechnischen Rahmenbedingungen erfolgen. Zur Auffindung von sprengfähigen Substanzen im Kühlschrank des Beschuldigten wird auf die Landtagsvorlage 16/779 vom 05.04.2013 verwiesen. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat das Ermittlungsverfahren am 18.03.2013 übernommen und zugleich das Bundeskriminalamt mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen beauftragt. Zu den weiteren Ermittlungen, auch im Zusammenhang mit dem Staubsauger, sind an dieser Stelle daher keine Ausführungen möglich. 2. Wie viele Durchsuchungen gab es jährlich seit dem Jahr 2000 in NRW? 3. Wie viel Zeit wird für eine Hausdurchsuchung durchschnittlich angesetzt? 4. Wie viele Polizeikräfte werden pro Durchsuchung durchschnittlich benötigt? Die vorgenannten Fragen sind nicht zu beantworten. Polizeiliche Durchsuchungen werden statistisch nicht erfasst. Konzeption und Durchführung von Durchsuchungen sind jeweils abhängig von den Anforderungen des Einzelfalles, z.B. von der Größe des zu durchsuchenden Objektes und von Art und Anzahl der gesuchten Sachen oder Personen. Zudem sind Aspekte der Eigensicherung, der Gefahrenabwehr sowie der polizeilichen Taktik dabei zu berücksichtigen. Diese wirken sich sowohl auf den Kräfteansatz als auch auf die Dauer der Maßnahme aus. 5. Was unternimmt der Innenminister, damit sichergestellt ist, dass geeignetes Personal die Durchsuchungen durchführt? Die polizeiliche Standardmaßnahme der Durchsuchung ist wesentlicher Teil der Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen und wird über die gesamte Ausbildungsdauer von drei Jahren sowohl unter rechtlichen als auch unter taktischen Gesichtspunkten in Theorie, Training und Praxis behandelt. In der Praxis erfahrene Tutorinnen und Tutoren begleiten die praktischen Studienanteile in den Polizeibehörden. Im Rahmen der Fortbildung sind alle operativen Kräfte der nordrhein-westfälischen Polizei verpflichtet, jährlich am Einsatztraining NRW teilzunehmen. Das Einsatztraining NRW fördert durch Festlegung und Vermittlung von Standards professionelles polizeiliches Einschreiten. Es ist ein am konkreten polizeilichen Einsatzanlass orientiertes, integratives, ganzheitliches Training, mit denen vielfältige Durchsuchungsanlässe und -situationen realitätsnah sowie bedarfsgerecht trainiert werden. Darüber hinaus werden in speziellen Einführungsfortbildungen, die für alle Ermittlungsbeamtinnen und -beamten verpflichtend vorgesehen sind, rechtliche und kriminaltaktische Erfordernisse von Durchsuchungen, Sicherstellungen und Beschlagnahmen sowie Protokollierungen von Durchsuchungsergebnissen bedarfsgerecht behandelt.