LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3842 22.08.2013 Datum des Originals: 22.08.2013/Ausgegeben: 27.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1479 vom 23. Juli 2013 der Abgeordneten Angela Freimuth, Ingola Schmitz und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/3654 Wie sehen die Perspektiven für die Lehrbeauftragten an den Musikhochschulen in NRW aus? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 1479 mit Schreiben vom 22. August 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit vielen Jahren wird sowohl an den 5 Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen, aber auch an den gesamten 24 Musikhochschulen in der Bundesrepublik, die Situation der dort tätigen Lehrbeauftragten diskutiert. Im Rahmen eines Aktionstages an der Musikhochschule in Detmold am 5. Mai 2011 wiesen die Lehrbeauftragten darauf hin, dass der Unterricht der Lehrbeauftragten mittlerweile nicht mehr, wie es das Gesetz ursprünglich vorsehe, in ergänzender Funktion erfolge, sondern seit Jahrzehnten schon zur Sicherstellung des Lehrangebots an sich diene. Problematisch sei hier insbesondere, dass die freiberuflichen Lehrbeauftragten die gleichen Aufgaben wie Professoren übernehmen, jedoch finanziell wesentlich schlechter gestellt und abgesichert seien. Derzeit erreichen den Landtag Informationen, dass nach Auffassung der Lehrbeauftragten die Arbeitssituation trotz der im letzten Jahr erfolgten Erhöhung der Bezüge um 12,3 Prozent weiterhin prekär sei. Die Lehrbeauftragten kritisieren, dass es ansonsten keinerlei Veränderungen – insbesondere rechtlich – gegeben habe, die von der Landesregierung in diesem Jahr zugesagte zweite Erhöhung der Bezüge um 2,7 Prozent noch nicht erfolgt sei und dass die Landesregierung an der den Lehrbeauftragten in Aussicht gestellten regelmäßigen jährlichen Anpassung der Bezüge nicht mehr festhalten wolle. Zudem wird beanstandet, dass es zum Wintersemester 2013/2014 an den Musikhochschulen in NRW Kürzungen beim Deputat vieler Lehrbeauftragter geben werde. Die Lehrbeauftragten fordern: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3842 2  gleiche Arbeit zu gleichen Bedingungen – Arbeitsverträge in Form eines Dienstverhältnisses für alle, die den Kernbereich der Lehre abdecken, vergleichbare Aufgaben wie hauptamtliche Dozenten wahrnehmen und seit Jahren an den Hochschulen unterrichten;  die Abschaffung einer Obergrenze der Unterrichtsdeputate;  gleicher Lohn für gleiche Arbeit – eine sofortige deutliche Erhöhung der Bezüge als Ausgleich für die fehlenden Tariferhöhungen der letzten Jahrzehnte;  eine jährliche Anpassung der Honorare in Anlehnung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst;  vergleichbare Honorarsätze für Lehraufträge, die weiterhin zur flexiblen Handhabung des Lehrangebots erforderlich sind. Vorbemerkung der Landesregierung Die künstlerischen Lehrbeauftragten erbringen an den Musikhochschulen des Landes wertvolle Aufgaben. Ihr Einsatz und die mit der Beauftragung verbundene flexible Erfüllung der Lehraufgaben (u.a. Einzelunterricht, Korrepetition) sind für die Musikhochschulen unverzichtbar. Das KunstHG regelt, dass Lehraufträge für einen durch hauptberufliche Kräfte nicht gedeckten Lehrbedarf erteilt werden können. Danach sind Lehraufträge ein öffentlichrechtliches Rechtsverhältnis eigener Art, das kein Dienstverhältnis begründet. Im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben sind die in der Anfrage genannten Forderungen in NordrheinWestfalen so weit wie möglich erfüllt. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen im Einzelnen wie folgt: 1. Wie bewertet die Landesregierung die genannten Forderungen der Lehrbeauftragten an den Musikhochschulen in NRW? Die zentrale Forderung der Lehrbeauftragten zielt auf eine Umwandlung der Lehraufträge in Dienstverhältnisse. Dies ist aus vielerlei Gründen, insbesondere im Hinblick auf die an den Musikhochschulen erforderliche Flexibilität des Lehrangebotes, nicht möglich. Vor diesem Hintergrund ist die Obergrenze der Stundendeputate, die unterhalb der Hälfte der Pflichtstundenzahl hauptberuflich Lehrender liegt, im Hinblick auf die rechtlich notwendige und für die überwiegende Zahl der Lehrbeauftragten gegebene Nebenberuflichkeit der Lehraufträge nicht verzichtbar. Die Forderung nach einer Anpassung der Richtsätze für die Honorierung von Lehraufträgen war berechtigt, weil diese seit dem Jahre 2002 nicht mehr erhöht worden waren. Die Landesregierung hat deshalb Ende vergangenen Jahres die Richtsätze – angepasst an die seitdem erfolgte tarifliche Entwicklung - rückwirkend zum 1. Januar 2012 entsprechend erhöht. Die Richtsätze orientieren sich an den Besoldungen vergleichbarer hauptamtlicher Lehrkräfte. Für die Zukunft wird eine regelmäßige Anpassung der Sätze parallel zur allgemeinen tariflichen Entwicklung angestrebt (s. Antwort zu Frage 5). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3842 3 2. Inwieweit hat die Landesregierung den Lehrbeauftragten zugesichert, eine jährliche Anpassung der Bezüge – insbesondere die diesjährig in Aussicht gestellte Erhöhung um weitere 2,7 % - vorzunehmen? Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat in einer Presseinformation am 17. Dezember 2012 mitgeteilt, dass die Vergütungssätze rückwirkend zum 1. Januar 2012 um 12, 3% angehoben worden sind. Zugleich wurde darüber informiert, dass ab dem 1. Januar 2013 eine weitere Steigerung um 2, 7% auf eine Erhöhung von dann insgesamt 15% vorgesehen ist. Die dazu erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2013 etatisiert. Die Umsetzung wird kurzfristig – nach der abschließenden Klärung noch offener dienstrechtlicher Fragen – realisiert. 3. Inwiefern sollen die Deputate für Lehrbeauftragte an Musikhochschulen in NRW zum WS 2013/14 gekürzt werden (bitte mit Begründung und Darstellung der Kürzungshöhe)? Eine allgemeine Kürzung der Deputate für Lehrbeauftragte ist an den Musikhochschulen des Landes nicht vorgesehen. Im Einzelnen kann es im Rahmen des jährlichen Abgleichs zwischen der Lehrnachfrage und den Lehrverpflichtungen zu individuellen Kürzungen, aber auch zu Aufstockungen der Lehraufträge kommen. 4. Wie hat sich der Unterricht im Verhältnis von Lehrbeauftragten und Professoren an den Musikhochschulen in NRW von 2000 bis heute entwickelt (bitte nach den jeweiligen Hochschulen aufschlüsseln)? Die Entwicklung des Anteils der von Lehrbeauftragten erbrachten Lehre stellt sich in den Musikhochschulen des Landes wie folgt dar: Musikhochschule Anteil der von Lehrbeauftragten erbrachten Lehre (in Prozent v.H.) WS 2000/2001 WS 2005/2006 WS 2010/2011 WS 2012/2013 Detmold Daten liegen nicht aufbereitet vor 41 50 46 Düsseldorf 58 57 63 66 Essen Daten liegen nicht aufbereitet vor 35 42 35 Köln Daten liegen nicht aufbereitet vor 51 (WS 2006/7) 52 51 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3842 4 Im Zusammenhang mit der Umstellung der Studiengänge in die BA-/MA-Struktur sind die Anteile der von Lehrbeauftragten erbrachten Lehre kurzfristig angestiegen. Die Neujustierung der Studiengänge auf der Basis der Erfahrungen lässt diese Anteile wieder sinken. 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Situation der Lehrbeauftragten an den nordrhein-westfälischen Musikhochschulen weiter zu verbessern? Im Rahmen der zweiten Stufe der Dienstrechtsreform überprüft die Landesregierung das bei den verschiedenen Beschäftigtengruppen derzeit bestehende Nebeneinander von statischen und dynamischen Vergütungsbestandteilen. In diese Überlegungen sind auch die Richtsätze für die Honorierung der Lehrbeauftragten einbezogen.