LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3843 22.08.2013 Datum des Originals: 22.08.2013/Ausgegeben: 27.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1518 vom 6. August 2013 der Abgeordneten Angela Freimuth und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/3740 Einnahmesituation der Hochschulen – Welche Verschlechterungen zieht die rot-grüne Verteilungsverordnung im dritten Jahr nach dem Wegfall der Studienbeiträge nach sich? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 1518 mit Schreiben vom 22. August 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Februar 2011 beschloss das Parlament mit rot-rot-grüner Mehrheit, den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit zur Erhebung sozialverträglicher Studienbeiträge für Qualitätsverbesserungen an den Hochschulen ab Wintersemester 2011/2012 zu nehmen. Rot-Grün hatte seinerzeit zugesichert, die Einnahmeverluste der Hochschulen aus dem Landeshaushalt auszugleichen. Bereits bei der Verabschiedung dieses Gesetzes und insbesondere in der Folge wurde diese Zusage jedoch nicht erfüllt. Die Einnahmeverluste der Hochschulen durch den Wegfall der Studienbeiträge werden nicht umfassend und verteilungsgerecht kompensiert. Denn die Summe der sog. „Kompensationsmittel“ ist gedeckelt. Sie beträgt statisch 249 Millionen Euro – eine Anpassung an die Studierendenzahlen erfolgt nicht. Diese Summe reicht nicht, um die erreichten Verbesserungen der Studienbedingungen zu erhalten, geschweige denn, weitere notwendige Qualitätsverbesserungen zu erreichen. Einige Hochschulen mussten bislang Einnahmeverluste von bis zu 20 Prozent verkraften. Bei den wegen des doppelten Abiturjahrgangs weiter ansteigenden Studierendenzahlen werden sich die derzeit abzeichnenden Qualitätseinbußen leider verfestigen und die Planungssicherheit für die Hochschulen wird weiter abnehmen. Nach Einschätzung der Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz, Ursula Gather, könnte die Finanzierungslücke in diesem Jahr auf 50 Millionen Euro anwachsen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3843 2 Gemäß § 3 Absatz 3 der Verteilungsverordnung für die „Ausgleichsmittel“ erfolgt die Auszahlung in zwei monatlichen Raten und hat am 1. August 2011 begonnen. Die Festsetzung der Raten, die zum 1. Februar, 1. April und 1. Juni eines jeden Jahres ausgezahlt werden, soll im Januar eines Jahres auf Basis der amtlichen Studierendenzahlen aus dem vorhergehenden Wintersemester erfolgen und ist insofern vorläufig. Die endgültige Festsetzung erfolgt nach Veröffentlichung der amtlichen Studierendenzahlen aus dem letzten Wintersemester. Nach der endgültigen Festsetzung festgestellte Über- oder Unterzahlungen, die aufgrund der vorläufigen Festsetzung nach Satz 2 in den Auszahlungen zum 1. Februar, zum 1. April und zum 1. Juni erfolgt sind, werden im Wege der Verrechnung mit den Auszahlungen zum 1. August, 1. Oktober und 1. Dezember eines Jahres in drei Schritten ausgeglichen. Die Summe der Auszahlungen eines Jahres entspricht dann der Ableitung des Hochschulanteils aus den amtlichen Daten des letzten Wintersemesters. Da am 1. August 2013 nun mittlerweile das dritte Jahr der „Ausgleichszahlungen“ im Zuge des Wegfalls der Studienbeiträge begonnen hat, stellt sich die Frage, wie die Abschlussbilanz auf der Basis der amtlichen Studierendenzahlen des Wintersemesters 2012/2013 für die Hochschulen aussieht. Zudem sollte die Landesregierung auch beziffern können, wie sich die Einnahmesituation der Hochschulen im dritten Jahr nach dem Wegfall der Studienbeiträge darstellt. Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung und Hochschulen in Nordrhein-Westfalen eint das gemeinsame Anliegen, allen Studierwilligen ein erfolgreiches Studium zu ermöglichen. Dies erfordert von allen Beteiligten vor allem einen großen finanziellen Kraftakt: So hat die Landesregierung mit der "Hochschulvereinbarung 2015" die Voraussetzungen für eine finanzielle Planungssicherheit der Hochschulen geschaffen. Sie garantiert den Hochschulen und Universitätskliniken bis 2015 eine Grundfinanzierung von mindestens 4 Milliarden Euro pro Jahr. Für den doppelten Abiturjahrgang investiert das Land NRW im Rahmen des Hochschulpaktes nunmehr zusätzlich 2,2 Mrd. Euro. Mit dem Studiumsqualitätsgesetz investiert die Landesregierung jährlich zusätzlich 249 Millionen Euro in die Verbesserung der Qualität der Lehre an den Hochschulen. Das Gesetz trägt wesentlich dazu bei, jedem interessierten jungen Menschen ein Studium an einer nordrhein-westfälischen Hochschule seiner Wahl ohne Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Elternhauses zu ermöglichen. Der Verteilungsmodus der Qualitätsverbesserungsmittel nach dem Anteil der Hochschulen an den Studierenden in der 1,5fachen Regelstudienzeit normiert den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Studierenden. Mit dem in der Rechtsverordnung zum Studiumsqualitätsgesetz beschriebenen zweistufigen Festsetzungsverfahren wird der Anspruch der Hochschulen auf Berechnung ihres Anteils auf Basis der amtlichen Studierendenzahlen des letzten Wintersemesters operationalisiert. Dementsprechend sind auch alle Hochschulen von der verfahrensimmanenten Nachjustierung der Zweimonatsrate betroffen. 1. Wie sieht die Abschlussbilanz des zweiten Jahres nach dem Wegfall der Möglichkeit zur Erhebung von Studienbeiträgen gemäß der Verteilungsordnung aus? In 2012 und 2013 standen bzw. stehen jeweils 249 Mio. Euro zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3843 3 Zur Verteilung der Mittel siehe Antwort zu Frage 4. 2. Welche Hochschulen haben im zweiten Jahr nach dem Wegfall der Möglichkeit zur Erhebung von Studienbeiträgen Über- bzw. Unterzahlungen verzeichnet, die im Wege des Verrechnungsmodus ausgeglichen werden müssen (bitte mit Auflistung der Hochschule und der Höhe der jeweiligen Über- bzw. Unterzahlung)? Über- bzw. Unterzahlungen sind verfahrensimmanent: Die Hochschulanteile werden zunächst auf Basis der "alten" Zahlen fortgeschrieben, da die für die endgültige Festsetzung der Hochschulanteile benötigten aktuellen amtlichen Studierendenzahlen frühestens Ende Mai eines jeden Jahres bekanntgegeben werden. 3. Wie stellt sich die Einnahmesituation der Hochschulen, die den Höchstsatz der Studienbeiträge erhoben haben, aufgrund des Verteilungsmechanismus der "Ausgleichsmittel" im Vergleich zu den Einnahmen aus den Studienbeiträgen im dritten Jahr nach dem Wegfall der Studienbeiträge dar (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Hochschulen, orientiert an den Brutto- und Nettoeinnahmen aus den Studienbeiträgen im Jahr 2009)? Siehe Antwort zu Frage 4. Die Hochschulen mit einem ehemaligen Studienbeitragssatz von 500 Euro sind in der Tabelle mittels Fettdruck hervorgehoben. 4. Wie stellt sich die Einnahmesituation der Hochschulen, die keine Studienbeiträge oder nicht den Höchstsatz erhoben haben, aufgrund des Verteilungsmechanismus der "Ausgleichsmittel" im Vergleich zu den Einnahmen aus den Studienbeiträgen im dritten Jahr nach dem Wegfall der Studienbeiträge dar (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Hochschulen, orientiert an den Brutto- und Nettoeinnahmen aus den Studienbeiträgen im Jahr 2009)? Verteilung der Qualitätsverbesserungsmittel (QVM) 2012 und 2013 Empfänger Parameter Parameter Studienbeitragseinnahmen 2009 (StBAG) QVM 2012 QVM 2013 Hochschulen Studierende bis 1,5-fache der RSZ Studierende bis 1,5-fache der RSZ Nettoeinnahmen endgültige Festsetzung 2012 endgültige Festsetzung 2013 WS 2011/12 WS 2012/13 Euro Euro Euro TH Aachen 28.427 29.664 21.859.480 17.779.951 17.305.344 U Bielefeld 14.841 15.633 9.689.664 9.282.452 9.119.958 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3843 4 U Bochum 28.694 29.695 19.483.706 17.946.949 17.323.428 U Bonn 22.443 23.835 16.720.120 14.037.199 13.904.830 DSH Köln 3.703 3.757 3.340.055 2.316.078 2.191.754 TU Dortmund 22.045 23.563 13.295.461 13.788.265 13.746.151 U Duisburg-Essen 31.149 32.500 19.835.928 19.482.453 18.959.805 U Düsseldorf 16.946 19.877 8.398.430 10.599.045 11.595.817 U Köln 36.322 39.274 26.126.050 22.717.958 22.911.612 U Münster 28.573 29.734 12.740.911 17.871.268 17.346.180 U Paderborn 14.990 15.995 11.292.796 9.375.645 9.331.141 U Siegen 13.578 15.067 7.998.000 8.492.496 8.789.766 U Wuppertal 13.491 13.696 9.756.333 8.438.081 7.989.954 FH Aachen 9.459 10.204 6.428.070 5.916.226 5.952.796 FH Bielefeld 7.795 8.158 4.085.361 4.875.461 4.759.203 FH Bochum 5.281 5.762 2.974.998 3.303.054 3.361.428 FH Bonn-Rhein-Sieg 5.690 6.055 3.644.664 3.558.867 3.532.358 FH für Gesundheitsb. 333 491 0 208.278 286.439 FH Dortmund 8.968 10.016 4.881.974 5.609.125 5.843.120 FH Düsseldorf 7.230 7.612 0 4.522.076 4.440.678 FH Gelsenkirchen 7.689 7.624 3.356.598 4.809.162 4.447.679 FH Hamm-Lippstadt 1.111 1.829 0 694.886 1.067.000 FH Köln 17.200 18.479 11.050.498 10.757.912 10.780.254 FH Münster 10.290 11.111 6.763.049 6.435.983 6.481.920 FH Niederrhein 10.653 11.282 7.010.950 6.663.025 6.581.678 FH Ostwestfalen-Lippe 5.733 6.040 2.530.159 3.585.762 3.523.607 FH Rhein-Waal 1.538 2.453 43.968 961.957 1.431.028 FH Südwestfalen 9.780 11.072 4.640.973 6.116.999 6.459.168 FH Ruhr-West 850 1.762 0 531.641 1.027.913 KA Düsseldorf 478 493 0 298.970 287.606 KH Folkwang Essen 1.356 1.313 863.150 848.124 765.976 HfM Köln 1.404 1.439 958.349 878.146 839.482 HfM Detmold 546 561 481.929 341.501 327.275 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3843 5 KHM Köln 295 279 0 184.511 162.763 KA Münster 266 281 158.835 166.372 163.929 RSH Düsseldorf 609 614 638.336 380.905 358.194 Evangelische FH 1.743 1.860 924.577 1.090.177 1.085.084 Katholische FH 3.486 3.797 1.543.765 2.180.354 2.215.089 Rheinische FH 1.205 1.980 1.796.726 753.679 1.155.090 TFH Bochum 1.917 1.967 1.115.400 1.199.007 1.147.506 5. Wie haben sich die Studierendenzahlen an den einzelnen Hochschulen, die nach der Verteilungsordnung "Ausgleichsmittel" erhalten, entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach WS 2009/2010, WS 2010/2011, WS 2011/2012, WS 2012/2013, Prognose WS 2013/14)? Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Studierendenzahlen seit dem WS 2009/10. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 301 vom 31.7.2012 (Drucksache 16/467). Entwicklung der Studierendenzahlen bis zur 1,5 fachen Regelstudienzeit Hochschulen WS 2009/10 WS 2010/11 WS 2011/12 WS 2012/13 TH Aachen 24.919 25.409 28.427 29.664 U Bielefeld 14.234 14.061 14.841 15.633 U Bochum 25.439 26.773 28.694 29.695 U Bonn 20.580 20.011 22.443 23.835 DSH Köln 3.732 3.705 3.703 3.757 TU Dortmund 19.686 19.809 22.045 23.563 U Duisburg-Essen 26.364 28.321 31.149 32.500 U Düsseldorf 13.726 13.874 16.946 19.877 U Köln 31.660 31.882 36.322 39.274 U Münster 28.006 27.321 28.573 29.734 U Paderborn 12.344 12.864 14.990 15.995 U Siegen 11.297 12.148 13.578 15.067 U Wuppertal 11.482 11.320 13.491 13.696 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3843 6 FH Aachen 8.148 8.418 9.459 10.204 FH Bielefeld 6.437 7.119 7.795 8.158 FH Bochum 4.322 4.693 5.281 5.762 FH Bonn-Rhein-Sieg 4.889 5.183 5.690 6.055 FH für Gesundheitsb. 196 194 333 491 FH Dortmund 7.273 7.555 8.968 10.016 FH Düsseldorf 6.943 7.187 7.230 7.612 FH Gelsenkirchen 6.572 6.833 7.689 7.624 FH Hamm-Lippstadt 423 425 1.111 1.829 FH Köln 13.840 14.895 17.200 18.479 FH Münster 8.923 9.177 10.290 11.111 FH Niederrhein 9.529 9.644 10.653 11.282 FH Ostwestfalen-Lippe 4.816 4.911 5.733 6.040 FH Rhein-Waal 571 620 1.538 2.453 FH Südwestfalen 7.813 8.160 9.780 11.072 FH Ruhr-West 315 320 850 1.762 KA Düsseldorf 389 436 478 493 KH Folkwang Essen 1.185 1.317 1.356 1.313 HfM Köln 1.350 1.388 1.404 1.439 HfM Detmold 569 562 546 561 KHM Köln 332 318 295 279 KA Münster 257 249 266 281 RSH Düsseldorf 578 587 609 614 Evangelische FH 1.827 1.813 1.743 1.860 Katholische FH 3.098 3.171 3.486 3.797 Rheinische FH 1.779 1.727 1.205 1.980 TFH Bochum 1.631 1.724 1.917 1.967