LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3846 22.08.2013 Datum des Originals: 22.08.2013/Ausgegeben: 27.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1498 vom 24. Juli 2013 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/3703 Landesreiterstaffeln der Polizei Nordrhein-Westfalen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1498 mit Schreiben vom 22. August 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Wiedereinführung der Polizei-Reiterstaffeln im Jahre 2006 hat die damalige schwarzgelbe Landesregierung eine Fehlentscheidung der Vorgängerregierung Steinbrück rückgängig gemacht. Die drei Landesreiterstaffeln sind inzwischen nicht nur ein Sympathieträger in der Bevölkerung. Sie stärken vor allem auch das Sicherheitsgefühl der Menschen und verbessern die polizeiliche Präsenz bei Demonstrationen, Fankrawallen und im Streifendienst vor Ort (vgl. dazu etwa den Bericht „Reiterstaffel: Neugründung ist ein großer Erfolg“, Derwesten.de vom 10.12.2010). Vorbemerkungen der Landesregierung Die Entscheidung, die Polizeireiterstaffeln im Jahre 2003 aufzulösen, wurde nach Beratung mit den Behördenleitungen durch das Innenministerium am 16.12.2002 getroffen. Die Entscheidung ist nach intensiver Diskussion mit den damals davon betroffenen Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten in großem Einvernehmen getroffen worden. Ausschlaggebend hierfür waren neben wirtschaftlichen Aspekten (Kosteneinsparungen von bis zu zwei Millionen Euro jährlich) die mit der Entscheidung der Auflösung der Reiterstaffeln beabsichtigte Effizienzsteigerung des Personaleinsatzes im Wachdienst bzw. den Ermittlungsdiensten in den Kreispolizeibehörden. Zum 01.10.2002 waren noch in zehn Kreispolizeibehörden Reiterstaffeln organisatorisch vorhanden. Insgesamt waren hierfür 136,43 Planstellen für Beamtinnen und Beamte ausgewiesen und 121 Dienstpferde wurden vorgehalten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3846 2 1. Wie viele Polizeibeamten/Polizeipferde versehen derzeit ihr- en Dienst in den drei Landesreiterstaffeln der Polizei Nordrhein-Westfalen? Die beiden Landesreiterstaffeln sind in Nordrhein-Westfalen den Polizeipräsidien Dortmund und Düsseldorf angegliedert. Die Sollstärke bzw. die Sollausstattung beträgt je Standort 25 Polizeireiterinnen und Polizeireiter und 20 Polizeidienstpferde. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Landesreiterstaffeln der Polizei Nordrhein-Westfalen seit deren Wiedereinführung im Jahr 2006? Während der (Unterstützungs-)Einsatz der Landesreiterstaffeln im Rahmen von Besonderen Aufbauorganisationen (z.B. Fußball, Demonstrationsgeschehen) durch die Polizeiführer und benachbarte Kräfte besonders positiv bewertet wird, bestehen Zweifel im Hinblick auf Effektivität und Effizienz von Reiterstreifen im Rahmen des täglichen Dienstes. Die vorliegenden Controllingdaten 2012 zeigen ein ungünstiges Verhältnis zwischen Ausbildungs-/Fortbildungs-/Krankheitstagen und tatsächlichen Einsatztagen auf. 3. In welchen Einsatzlagen haben sich die Landesreiterstaffeln nach Ansicht der Landesregierung besonders bewährt? Siehe Frage 2. 4. Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Auflösung der Landesreiterstaffeln durch die Regierung Steinbrück im Jahr 2004? Siehe Vorbemerkungen 5. Kann die Landesregierung den Bestand der Landesreiterstaffeln der Polizei Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2017 zusichern? Der Koalitionsvertrag der Landesregierung aus dem Jahr 2010 beinhaltet unter anderem das Ziel der Optimierung der Organisation der Polizei. Optimierungsuntersuchungen beinhalten hierbei nicht nur aufbau- und ablauforganisatorische Aspekte, sondern erfordern darüber hinaus grundsätzlich auch die Betrachtung der Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs der Organisation. Das Vorhalten sowie der Einsatz von Dienstpferden erfordern eine umfangreiche Logistik, einen entsprechenden Personaleinsatz sowie einen nicht unerheblichen Haushaltsmittelansatz. Mit Erlass vom 15.07.2013 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales eine Arbeitsgruppe beauftragt, das Vorhalten und den Einsatz der Landesreiterstaffeln zu evaluieren. Die Arbeitsgruppe entwickelt - an einsatztaktischen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten orientierte - Parameter für den Einsatz von Landesreiterstaffeln. Mit dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe ist Ende des Jahres 2013 zu rechnen. Erst nach Auswertung des Arbeitsgruppenberichtes können valide Aussagen zu gegebenenfalls notwendigen organisatorischen Veränderungen bei den Landesreiterstaffeln gemacht werden.