LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3848 22.08.2013 Datum des Originals: 22.08.2013/Ausgegeben: 27.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1454 vom 22. Juli 2013 der Abgeordneten Ingola Schmitz FDP Drucksache 16/3626 Wie steht es um die Stellenbesetzung an beruflichen Schulen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1454 mit Schreiben vom 22. August 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Aachener Zeitung ist vor einiger Zeit ein Artikel erschienen, der den Lehrermangel an den beruflichen Schulen der Region näher beleuchtete. Hierin wurde die Frage nichtgelingender Stellenbesetzung aufgrund mangelnder Fachlehrer, aber auch die Sperrung von Vertretungsmitteln durch die rot-grüne Landesregierung thematisiert. In dem Artikel unter der Überschrift „Berufskollegs funken vor den Ferien SOS“ hieß es unter anderem: „Die Berufskollegs in der Region schlagen Alarm: Sie wissen nicht, wie viele Schüler auf sie zukommen, zudem fehlt es an Lehrern. Vor dem kommenden Schuljahr wurde zudem das Geld für die kurzfristige Einstellung von Vertretungslehrern vom Land halbiert. Diese werden in Berufsschulen eingesetzt, um Lücken im Kollegium zu schließen, wenn Lehrer längerfristig krank werden oder die Elternzeit nutzen. Ihre Verträge sind befristet. Soll ein Kontrakt verlängert werden, muss der jeweilige Schulleiter zunächst einen formalen Antrag stellen, ob noch Geld im Topf vorhanden ist. (…) Vertretungslehrer werden an allen Berufskollegs eingesetzt. In Eschweiler fehlen derzeit fünf Lehrer wegen Elternzeit oder Krankheit, die von 13 Lehrern vertreten werden. In Geilenkirchen werden auch Pensionäre eingesetzt, die zwischen sechs und acht Stunden in der Woche unterrichten. Finanziert werden diese Stellen von der Bezirksregierung. Das Antragsverfahren wurde jedoch nun erschwert. Es sei bürokratischer geworden, so Gurdon. „Im Zuge des Sparzwangs sind die Schulleiter nun angehalten, sich vor jeder Ausschreibung bei der Bezirksregierung zu vergewissern, dass der Vertrag abgeschlossen werden darf“, räumt die Bezirksregierung ein. Was passiert, wenn der Bedarf nach wie vor da ist, aber der Geldtopf leer, weiß man nicht. Eine Zahl, wie viele Vertretungslehrer im Regierungsbezirk eingesetzt werden, liegt in Köln nicht vor. Laut Stellenplan sind sämtliche Stellen an den Berufskollegs besetzt. Er berücksichtigt allerdings nicht die Stellen, die nach mehreren Verfahren LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3848 2 unbesetzt blieben und deswegen nicht mehr ausgeschrieben werden. Dies gilt besonders für die Mangelfächer im technischen Bereich.“ In der Beantwortung der Mündlichen Fragestunde hatte Ministerin Löhrmann auf Nachfrage darüber hinaus – allerdings aufgrund der Fragesituation verständlicherweise unter Vorbehalt – erklärt, dass zu Beginn des Schulhalbjahres etwa 300 Stellen nicht besetzt gewesen seien. Hierbei bezog sich die Frage des Fragestellers offensichtlich auf alle unbesetzten Stellen. In der Schuljahresauftaktpressekonferenz am 17. August 2012 hatte Schulministerin Löhrmann laut Sprechzettel davon gesprochen, dass „nur“ 462 Stellen nicht besetzt werden konnten. Vorbemerkung der Landesregierung In dem angeführten Artikel der Aachener Zeitung „Berufskollegs funken SOS“ wird u.a. auf den Lehrermangel an den Berufskollegs in technischen Fachrichtungen hingewiesen. Der Lehrerarbeitsmarkt an den Berufskollegs im Land Nordrhein-Westfalen ist dadurch geprägt, dass den Schulen insbesondere in den gewerblich-technischen Fachrichtungen in den vergangenen Jahren nicht genügend ausgebildete Bewerberinnen und Bewerber mit einer entsprechenden Lehramtsbefähigung zur Verfügung standen und auch aktuell nicht zur Verfügung stehen. Dies ist kein nordrhein-westfälisches Phänomen, sondern trifft alle Bundesländer. Für Nordrhein-Westfalen wurde die Möglichkeit geschaffen, Universitätsabsolventinnen und - absolventen einzustellen, wenn sie sich bereit erklären, den Vorbereitungsdienst berufsbegleitend zu absolvieren. Darüber hinaus wird Fachhochschulabsolventinnen und - absolventen für die beruflichen Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik und Fahrzeugtechnik eine Einstellungsmöglichkeit geboten, wenn sie sich bereit erklären, ein Aufbaustudium zum Master of Science oder Master of Engineering und anschließend einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zu absolvieren. Mit diesen Maßnahmen wird gewährleistet, dass der Unterricht längerfristig durch Lehrkräfte mit entsprechender Lehramtsbefähigung erteilt und gleichzeitig kurzfristig auch eine stärkere Deckung des fachspezifischen Bedarfs an Schulen erreicht wird. 1. Wie wird sich die Halbierung der zur Verfügung stehenden Flexiblen Vertretungsmittel auf die beruflichen Schulen auswirken? Im Verlauf des Jahres haben sich zwischenzeitlich finanzielle Spielräume bei den Sachausgaben und Förderprogrammen ergeben, die dazu beitragen, dass ein Teil der Sperrung der Flexiblen Mittel für Vertretungsunterricht wieder aufgehoben werden konnte. Zum kommenden Schuljahr 2013/2014 sind mit Erlass vom 18. Juli 2013 zusätzliche Mittel im Umfang von 9,5 Mio. EUR freigegeben worden. Insgesamt stehen im Jahr 2013 damit 34,35 Millionen EUR Flexible Mittel für Vertretungsunterricht zur Verfügung. Darüber hinaus besteht unverändert die Möglichkeit, freie und besetzbare Lehrerstellen für die befristete Einstellung von Vertretungslehrkräften zu nutzen. Die Schulaufsichtsbehörden werden bemüht sein, im Rahmen der haushaltsmäßigen Gegebenheiten weiterhin befristete Beschäftigungen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall zu ermöglichen und dabei gemeinsam mit den Schulleitungen nach zielführenden Lösungen suchen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3848 3 2. Ist die Aussage in dem genannten Artikel zutreffend, dass die Schulverwaltung Stellen, die in mehreren Verfahren mangels Fachlehrer nicht besetzt werden konnten und daher nicht mehr ausgeschrieben werden, nicht als unbesetzte Stellen wertet? Stellen, die im Rahmen eines Lehrereinstellungsverfahrens nicht besetzt werden können, werden nach Abschluss des Verfahrens als unbesetzte Stellen gewertet. 3. Wie viele Stellen an den beruflichen Schulen sind im Regierungsbezirk Köln in diesem Jahr ausgeschrieben worden, konnten jedoch nicht besetzt werden? 4. Um wie viele Stellen, die an beruflichen Schulen nicht besetzt werden konnten, handelt es sich in ganz NRW gegenwärtig? Die Fragen 3 und 4 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Einstellungsverfahren zum Beginn des Schuljahres 2013/14 ist noch nicht abgeschlossen, so dass zurzeit keine verlässlichen Zahlen zur Verfügung stehen. Die Bezirksregierungen sind aufgefordert, statistische Daten zum Ende der Sommerferien zu übermitteln. 5. Wie verhalten sich die von Frau Löhrmann öffentlich genannten Zahlen nicht besetzter Stellen zu dem in dem Artikel beschriebenen Vorgehen der Schulverwaltung, wonach Stellen, die nach mehreren Verfahren mangels Fachlehrer nicht besetzt werden konnten und daher nicht mehr ausgeschrieben werden, nicht als „unbesetzt“ berücksichtigt werden? Die im Rahmen der Schuljahresauftaktpressekonferenz genannte Zahl an unbesetzten Stellen (462) ist das Ergebnis des Einstellungsverfahrens zum Schuljahresbeginn 2012/13. Es handelt sich um Stellen, die im Rahmen des Einstellungsverfahrens zur Verfügung standen und zum Stand 15.8.2012 noch nicht besetzt werden konnten.