LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3849 22.08.2013 Datum des Originals: 22.08.2013/Ausgegeben: 27.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1469 vom 23. Juli 2013 der Abgeordneten Petra Vogt CDU Drucksache 16/3644 Wie erklärt die Landesregierung den „rasanten Anstieg“ der Zahlen von arbeitslosen Lehrerinnen und Lehrern zu Beginn der Sommerferien? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1469 mit Schreiben vom 22. August 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Medienberichten, die sich auf Angaben der Bundesagentur für Arbeit berufen, ist die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer, die sich in NRW zu Beginn der Schulferien arbeitslos melden, in diesem Jahr im Vergleich zum Juni des vorigen Jahres um 80,7 Prozent gestiegen. In absoluten Zahlen: Traten im Juni 2012 noch 820 Pädagogen den Gang zum Arbeitsamt an, so sind es in diesem Jahr 1482. Die Bundesagentur für Arbeit wertet das zu Recht als einen „rasanten Anstieg“. Die Arbeitslosigkeit über die Sommerferien hinweg betrifft besonders Pädagogen und Pädagoginnen mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Dabei ist die Erlasslage seit 2009 eindeutig. Am 22. Mai 2009 hatte das damals von der nordrhein-westfälischen Ministerin Barbara Sommer (CDU) geführte Schulministerium verfügt: „Die Entscheidung über eine mögliche Anschlussverwendung lässt sich bei Vertretungskräften häufig erst im Laufe der Ferien oder unmittelbar danach treffen. Dies führt zu einer beschäftigungslosen Zeit während der Ferien und entsprechend zu einem Ansteigen der Zahl der sich beschäftigungslos meldenden Lehrkräfte bei der Arbeitsverwaltung. Vor diesem Hintergrund bitte ich in Fällen, in denen Vertretungslehrkräfte spätestens am 01. Februar 2009 eingestellt wurden und das Beschäftigungsverhältnis bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien terminiert war, den Beendigungszeitpunkt nachträglich auf den letzten Ferientag zu ändern. Die Einbeziehung der Ferien dient der Nachbereitung des Unterrichts (Abschlussarbeiten). Diese Regelung ist nicht auf das laufende Schuljahr beschränkt.“ Gleiches gelte für aufeinanderfolgende Zeitverträge, wenn zwischen ihnen die Ferien liegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3849 2 Allerdings scheint das Schulministerium heute nicht zu wissen, wie oft befristete Beschäftigungsverhältnisse aufeinanderfolgen. Und es scheint auch kein Interesse daran zu haben, diese Zahlen zu ermitteln. Denn in einer Vorlage an den Unterausschuss Personal (Drs. 16/978) berichtete das Schulministerium am 27. Juni 2013: „Die Anzahl der auf eine Person bezogenen befristeten Beschäftigungsverhältnisse wird von der zuständigen Schulaufsicht (Bezirksregierung und Schulämter) elektronisch nicht erfasst. Um die Frage zu beantworten, wäre eine Durchsicht der Personalakte jeder im Landesdienst befristet beschäftigten Lehrkraft erforderlich. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Nachprüfung wegen der engen Personalsituation der Schulaufsichtsbehörden nicht zu leisten ist.“ 1. Wie viele Lehrkräfte an nordrhein-westfälischen Schulen hatten einen bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013 befristeten Arbeitsvertrag? In 1 072 Fällen endete das befristete Beschäftigungsverhältnis spätestens am 21. Juli 2013 (Stand: 28. Juli 2013). 2. Auf wie viele bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013 befristet angestellte Lehrerinnen und Lehrer an nordrhein-westfälischen Schulen hat das Schulministerium den Erlass vom 22. Mai 2009 angewendet? In 8 309 Fällen ist als Enddatum für die Befristung der 3. September 2013 (letzter Ferientag) vorgesehen (Stand: 28. Juli 2013). 3. Wie erklärt sich die nordrhein-westfälische Landesregierung den rasanten Anstieg von arbeitslos gemeldeten Lehrerinnen und Lehrern in NRW zum Ende des Schuljahres 2012/2013? Die Bundesagentur für Arbeit hat die Gesamtzahl der Lehrkräfte ermittelt, die zu Beginn der Sommerferien in der Arbeitslosenstatistik erfasst waren. Der dabei festgestellte „rasante Anstieg“ gegenüber dem Vorjahr erklärt sich daraus, dass viele Lehrkräfte, die im April 2013 die Lehramtsprüfung abgelegt haben, kein Einstellungsangebot vor den Ferien mehr erhielten. Sie wurden im Rahmen des Lehrereinstellungsverfahrens auf den Einstellungstermin 30. August 2013 verwiesen. Insoweit hat der Anstieg nichts mit der sogenannten Ferienregelung zu tun, die nach wie vor unverändert in Nordrhein-Westfalen praktiziert wird. 4. Wie will die nordrhein-westfälische Landesregierung sicherstellen, dass der Erlass vom 22. Mai 2009 auf befristet beschäftigte Lehrkräfte mit einem Folgevertrag angewendet wird, wo sie laut Selbstauskunft weder willens noch in der Lage zu sein scheint, diesen Personenkreis zu ermitteln? Im Zusammenhang mit der Mittelzuweisung im Haushaltsjahr 2013 sind die Bezirksregierungen mit Erlassen vom 27. März und 18. Juli 2013 aktuell erneut gebeten worden, aus Gründen der Fürsorge gegenüber den Vertretungskräften auch künftig möglichst dafür Sorge zu tragen, dass bei der Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse die sich aus den Erlassen des MSW ergebenden Grundsätze Beachtung finden und die Sommerferien einbezogen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3849 3 Der vor den Ferien befristet beschäftigte Personenkreis, dem nach den Ferien ein weiteres Beschäftigungsangebot gemacht wird, ist den Personal bearbeitenden Dienststellen in der Regel bekannt. Hier wird in jedem Einzelfall geprüft, ob nach den Vorgaben der Erlassregelungen eine Einbeziehung der Ferien möglich ist. Die in der Fragestellung erwähnte Auskunft gegenüber dem Unterausschuss Personal vom 27. Juni 2013 bezog sich auf einen anderen Sachverhalt. Vor dem Hintergrund der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zu sogenannten Kettenbefristungen ging es dabei um die Anzahl der mit einer Person abgeschlossenen befristeten Verträge, die statistisch nicht erfasst wird und im Zusammenhang mit der „Ferienregelung“ keine Rolle spielt.