LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3859 26.08.2013 Datum des Originals: 26.08.2013/Ausgegeben: 29.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1474 vom 23. Juli 2013 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/3649 Zukunft für ehemalige „Hertie“-Standorte in unseren Kommunen in NordrheinWestfalen Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1474 mit Schreiben vom 26. August 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und der Ministerpräsidentin beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 12. April 2012 meldete die Immobilien-Zeitung: „Hoffnung für Hertie-Städte“. Ausweislich des Artikels gab es im Frühjahr 2012 noch mehr als 15 leerstehende Hertie-Immobilien in Nordrhein-Westfalen. Inzwischen ist wieder Bewegung in die Zukunft für die „Hertie-Städte“ gekommen. Mehrere Häuser konnten veräußert werden, bei anderen steht die Veräußerung an. Das Unternehmen CR Investment ist mit der Vermarktung der ehemaligen Hertie-Standorte beauftragt. Kommunen können für die Wiederbelebung von ehemaligen „Hertie“-Standorten unter anderem Mittel aus der Städtebauförderung beantragen. Hierzu ist die Vorlage eines Integrierten Handlungskonzeptes erforderlich. 1. Welche finanziellen Fördermöglichkeiten erhalten Kommunen von Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen, wenn eine ehemalige „Hertie“-Immobilie nach- bzw. neugenutzt werden soll? Auf Antrag können die Kommunen die Finanzierungsinstrumente der Städtebauförderung in Anspruch nehmen, wenn sie die Voraus-setzungen für eine Förderung erfüllen. Aus den fünf verschiedenen Schwerpunktprogrammen wären insbesondere die Programme „Aktive Stadt- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3859 2 und Ortsteilzentren“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ in den Innenstädten und historischen Stadt- und Ortskernen sowie „Stadtumbau West“ denkbar. 2. Welche Kommunen haben Fördermittel zur Wiederbelebung von ehemaligen „Hertie“-Standorten beantragt (bitte nach Stadt, Höhe und Förderprogramm differenzieren)? Kamen, 1,6 Mio. €, Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren; Lünen, 2,276 Mio. €, Programm Stadtumbau West. 3. Wenn der Standort des ehemaligen „Hertie“-Gebäudes nicht in einem kommunalen Sanierungsgebiet gem. Baugesetzbuch liegt und damit das städtische Integrierte Handlungskonzept diesen Standort nicht umfasst, führt dies zu einem Versagen von Förderanträgen? Ja. 4. Welche Möglichkeiten haben Kommunen, wenn die ehemalige „Hertie“-Immobilie nicht in einem Sanierungsgebiet liegt, trotzdem einen Zugang zu Fördermitteln zu erhalten? Um Zugang zu Fördermitteln zu erhalten müssen die Kommunen ein Stadterneuerungsgebiet nach BauGB beschließen und ein Integriertes Handlungskonzept aufstellen, das der Rat beschließt, weil eine leergefallene „Hertie“-Immobilie i.d.R. nicht der einzige städtebauliche Missstand ist, der systematisch anzugehen ist. 5. Welche Auswirkungen hat der soeben verabschiedete sachliche Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen auf die Revitalisierungsbemühungen der Kommunen für ehemalige „Hertie“- Immobilien (z.B. im Hinblick auf das Beeinträchtigungsverbot)? Soweit bei den Revitalisierungsbemühungen Bauleitplanung (zum Beispiel durch Änderung eines vorhandenen Bebauungsplans) erforderlich wird, sind dabei gemäß § 1 Absatz 4 des Baugesetzbuches die Ziele der Raumordnung und damit auch die Ziele des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel – zu beachten. Ob sich daraus Auswirkungen auf die einzelnen „Hertie“-Standorte ergeben, kann im Rahmen der Kleinen Anfrage nicht für jeden Einzelfall geklärt werden.