LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3860 26.08.2013 Datum des Originals: 26.08.2013/Ausgegeben: 29.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1490 vom 31. Juli 2013 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/3695 Ausbau der L766/L771: Welche Informationen kann die Landesregierung zur Baumaßnahme bei der Ortsdurchfahrt in Espelkamp-Frotheim geben? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1490 mit Schreiben vom 26. August 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Rat und Verwaltung der Stadt Espelkamp sowie der Landesbetrieb Straßen NRW beschäftigen sich bereits seit längerer Zeit mit der Erneuerung der Ortsdurchfahrt im Ortsteil Frotheim der Stadt Espelkamp im Kreis Minden-Lübbecke. Medienberichten zum Beispiel der Neuen Westfälischen vom 18.07.2013 zufolge soll diese Maßnahme derzeit noch in der Bedarfsplanung stehen. Das Westfalenblatt berichtete am selben Tage, dass der Landesbetrieb Straßen NRW mitgeteilt habe, dass für dieses Projekt „keine Mittel im Haushaltsplan 2014 bereitgestellt werden“. Diese Mitteilungen haben vor Ort zu großem Unmut geführt, warten doch die beteiligten Akteure auf einen Ausbau der Ortsdurchfahrt seit vielen Jahren. Ebenso ist aus Gründen der Verbesserung der Verkehrssicherung die Realisierung dieser Maßnahme geboten. 1. Welche Haushaltsmittel werden für die in der Kleinen Anfrage angesprochene Maßnahme im Haushalt 2014 bereitgestellt? 2. Wenn die Frage zu 1. dergestalt beantwortet wird, dass keine Haushaltsmittel im Haushalt 2014 bereitgestellt werden: Wann können die beteiligten Akteure vor Ort verlässlich damit rechnen, dass die für die Realisierung dieser Maßnahme notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3860 2 Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Das Projekt ist im Landesstraßenbauprogramm 2013 enthalten. Die Vorbereitungen zur Aufstellung des Landeshaushaltes 2014 laufen, die parlamentarischen Beratungen stehen bevor. Deshalb können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Angaben zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die angesprochene Maßnahme im Jahr 2014 oder in den Folgejahren gemacht werden. 3. Wie hoch sind die für die Realisierung dieser Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel zu veranschlagen? Die Kosten für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Espelkamp-Frotheim als Teil der gesamten Landesstraßenbedarfsplanmaßnahme belaufen sich auf ca. 1,0 Mio. €. 4. Beabsichtigt die Landesregierung an der bestehenden Bedarfsplanung im Hinblick auf die Einstufung der in Rede stehenden Baumaßnahme Änderungen vorzunehmen? Nein. 5. Welche planerischen und sonstigen Umsetzungsschritte sind noch zu leisten, damit mit der Maßnahme begonnen werden kann? Die Entwurfsplanung für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Espelkamp-Frotheim ist bereits abgeschlossen. Vor einem Baubeginn ist zunächst das Baurecht auf geeignete Weise zu erlangen. Die Arbeiten hierzu laufen, ein konkreter Zeitpunkt für den Abschluss kann derzeit aufgrund des aktuellen Sachstands nicht genannt werden.