LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3872 26.08.2013 Datum des Originals: 22.08.2013/Ausgegeben: 29.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1473 vom 19. Juli 2013 der Abgeordneten Andrea Milz CDU Drucksache 16/3648 Beteiligung des Landes am „Haus der Sicherheit“ in Bonn? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1473 mit Schreiben vom 22. August 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut einer Pressemitteilung der Stadt Bonn vom 06.03.2013 soll das geplante „Haus der Sicherheit“ ein „Modellprojekt für Deutschland“ werden. Weiterhin heißt es dort: „(…) Nördlich des Hauptbahnhofs sollen in einem Neubau der DB Station & Service AG die Bundespolizei sowie die Gemeinsame Anlaufstelle Bonn Innenstadt (GABI) der Bundesstadt und der Bonner Polizei untergebracht werden. An den Planungskosten für das ‚Haus der Sicherheit‘ beteiligt sich die Stadt gemäß Beschluss des Stadtrates vom 5. März an einem Drittel der Planungskosten und stellt 125.000 Euro bereit. (…) Die Polizei (Land Nordrhein-Westfalen) und die Bundespolizei sind derzeit dabei, in ihren Fachministerien die erforderliche Zustimmung für dieses Projekt zu erwirken. Der Neubau soll 4,9 Millionen Euro kosten, dementsprechend belaufen sich die Planungskosten auf 375.000 Euro (netto), die zwischen Bundespolizei, Landespolizei und Stadt Bonn gedrittelt werden. (…)“ 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über das in Bonn geplante „Haus der Sicherheit“ vor? Das Polizeipräsidium Bonn und die Stadt Bonn beabsichtigen, die gemeinsame Ordnungspartnerschaft "Gemeinsame Anlaufstelle Bonner Innenstadt (G.A.B.I)" um einen weiteren Netzwerkpartner, hier Bundespolizei, mit dem Ziel der Einrichtung eines "Hauses der Sicherheit" zu erweitern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3872 2 Mit der "Gemeinsamen Anlaufstelle Bonner Innenstadt (G.A.B.I.)" haben die Stadt Bonn und die Polizei Bonn ein vielbeachtetes Beispiel einer erfolgreichen Ordnungspartnerschaft entwickelt. Um den miteinander korrespondierenden sozialen, ordnungs- und sicherheitsrechtlichen Problemen in der Bonner Innenstadt ganzheitlich zu begegnen, wird eine Erweiterung dieser Kooperation um die Bundespolizei angestrebt. Die Liegenschaft, in der die Ordnungspartnerschaft von Stadt und Landespolizei untergebracht ist, ist seit Jahren Gegenstand einer städtebaulichen Planung. Ob, wann und in welchem Umfang sich diese Planungen umsetzen lassen, wird derzeit geprüft. 2. Inwieweit ist die Beteiligung des Land Nordrhein-Westfalen an dem „Haus der Sicherheit“ in Bonn gesichert? Die Beteiligung der Polizei des Landes NRW am "Haus der Sicherheit" ist noch offen. Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung der erweiterten Ordnungspartnerschaft sind wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen, die auf der Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen noch nicht abschließend bewertet werden können. 3. Welche Kosten resultieren daraus ggfs. für den Landeshaushalt? Die für den Landeshaushalt ggf. entstehenden Kosten können noch nicht abschließend beziffert werden. 4. Von wem ging die Initiative für die Errichtung des „Haus der Sicherheit“ in Bonn aus? Der erweiterten Ordnungspartnerschaft liegt eine gemeinsame Idee des PP Bonn, Vertretern der Stadt und der Bundespolizei zugrunde. 5. Plant die Landesregierung, das Modellprojekt „Haus der Sicherheit“ auch auf andere Städte/Regionen auszuweiten? Ordnungspartnerschaften wurden in vielen Gemeinden Nordrhein-Westfalens entwickelt und sind aus polizeifachlicher Sicht effektiv. In zahlreichen konkreten Projekten wird an der Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gearbeitet. Ein Zusammenfinden von Verantwortungsträgern in Ordnungspartnerschaften wird auch in Zukunft begrüßt. Ob und inwieweit auch eine gemeinsame liegenschaftliche Unterbringung erfolgt, hängt jedoch von den örtlichen Voraussetzungen im Einzelfall ab.