LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3873 27.08.2013 Datum des Originals: 26.08.2013/Ausgegeben: 30.08.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1493 vom 25. Juli 2013 der Abgeordneten Dr. Ingo Wolf und Thomas Nückel FDP Drucksache 16/3698 Netzneutralität – Vorhaben der EU-Kommissarin Kroes Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 1493 mit Schreiben vom 26. August 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Prinzip der Netzneutralität ist unabdingbar für die Innovationsfähigkeit des Internets. Dies beinhaltet auch die Sicherung der Ansprüche seiner Nutzer. Durch eine Bevorzugung bestimmter Inhalte würden andere Angebote benachteiligt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Bevorzugung einzelner Inhalte auf erzwungenen Kooperationen von Inhalte-Anbietern mit den bereitstellenden Telekommunikationsunternehmen gründet. Dies trifft an letzter, aber entscheidender Stelle immer den Verbraucher, ohne dass dieser Einfluss auf das Geschehen nehmen könnte, ohne von seiner Teilhabemöglichkeit abgeschnitten zu werden. Nach aktuellen Medienberichten liegt der EU-Kommission ein Papier der EU-Kommissiarin Neelie Kroes vor, dass dem bisher propagierten Gleichbehandlungsgrundsatz von Inhalten im Internet zuwider läuft, indem formuliert wird: „Inhalteanbieter und Provider sollten in den Vereinbarungen frei sein, die sie für Volumentarife und Datenübertragungen mit unterschiedlicher Qualität abschließen. Diese Freiheiten für die Anbieter sollten überdies nicht durch nationales Recht begrenzt werden.“ (Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/ netzneutralitaet -netzaktivisten-kritisieren-entwurf-der-eu-kommission-a-911542.html) Die Bundesregierung hat bereits ihre ablehnende Haltung bezüglich des Vorhabens der EUKommissarin unter Bezug auf die Sicherung und Wahrung der Netzneutralität demonstriert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3873 2 1. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorhaben der EU-Kommissarin Kroes? 2. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Sicherung der Netzneut- ralität gegenüber den EU-Plänen? 3. Inwieweit unterstützt die Landesregierung die ablehnende Haltung der Bundesre- gierung gegenüber den EU-Plänen? Frau Ministerpräsidentin hat sich ausdrücklich für eine gesetzliche Regelung der Netzneutralität ausgesprochen. Bereits die aktuellen Diskussionen im Rahmen des vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Verordnungsentwurfs zu § 41 a TKG verdeutlichen allerdings erneut die Komplexität des Themas und die Heterogenität der Interessenlagen. Von daher ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass auch auf EU-Ebene Überlegungen zur rechtlichen Regelung angestellt werden. Im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens werden alle Möglichkeiten genutzt, nationalstaatliche Vorstellungen zum Thema einzubringen . Eine abschließende juristische Bewertung zu den Aktivitäten der Europäischen Union setzt aber voraus, dass ein autorisierter Verordnungsentwurf zur Diskussion steht. Die Fraktion der SPD und die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN haben mit der LTDrucksache 16/2888 einen Antrag zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität eingebracht , der nach der Sommerpause beraten wird. Die Landesregierung hat zu diesem Antrag in der 32. Plenumssitzung des Landtags am 16.05.2013 umfangreich Stellung genommen . Es ist nun sachgerecht, in die weitere rechtliche Positionierung der Landesregierung das Ergebnis der für den 10.10.2013 angesetzten Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien einzubeziehen. Unabhängig von den Aktivitäten auf EU-Ebene bleibt den Ländern die Möglichkeit (ausschließlich oder ergänzend) per Bundesratsinitiative eine gesetzliche Regelung zu initiieren.