LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3881 28.08.2013 Datum des Originals: 27.08.2013/Ausgegeben: 02.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1492 vom 25. Juli 2013 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/3697 Mehrkosten von 40 Millionen Euro für die Stadt Essen durch schulische Inklusion – Welche fachliche Konzeption verfolgt die Landesregierung zur Sicherstellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs bei Schülern der Stadt Essen angesichts des aktuellen Gutachtens der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1492 mit Schreiben vom 27. August 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Inklusion könnte Essen etwa 40 Millionen Euro kosten“ überschreibt die WAZ am 16. Juli 2013 einen Artikel, der die Ergebnisse eines Gutachtens vorstellt, das der Städtetag, der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben haben. Damit ist nun auch belegt, was seitens der FDP-Landtagsfraktion bereits seit langem vorgetragen worden ist: Die ohnehin finanziell angeschlagenen nordrheinwestfälischen Kommunen werden sich die hohen Investitionen für die von der Landesregierung geplante schulische Inklusion kaum leisten können, wenn sie dafür nicht gravierende Einschnitte an zahlreichen anderen Stellen der kommunalen Daseinsvorsorge hinnehmen wollen. Im Fall der Stadt Essen müssten laut Information der WAZ allein „für den Bau, den Umbau und die Ausstattung der erforderlichen Klassen- und Differenzierungsräume, der Fach- und Therapieräume sowie für die Herstellung von barrierefreien Zugängen zu den Schulgebäuden“ bis zum Jahr 2019/2020 mindestens 18 Millionen Euro investiert werden. Damit wären jedoch nur die Grundlagen geschaffen. Flankiert man diese Maßnahmen noch durch notwendige pädagogische Standards, wie beispielsweise verkleinerte Klassengrößen, sind allein für Essen Investitionen in Höhe von über 40 Millionen Euro einzuplanen. Hinzu kämen in den Jahren danach laufende Kosten für die Inklusion in Höhe von zwölf Millionen Euro pro Jahr für die Ganztagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf, für Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter, Integrationshelfer sowie Lehr- und Lernmittel. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3881 2 Die Gutachter bemängeln ferner, dass das Land bislang keine verbindlichen Standards benannt und festgelegt habe, die jedoch eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems seien, wenn die Qualität der sonderpädagogischen Förderung nicht völlig außer acht gelassen werden solle. Fest steht: Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bedürfen einer professionellen, verlässlichen und zielgerichteten Unterstützung. Die bestmögliche Förderung dieser Kinder und Jugendlichen stellt eine der zentralen Herausforderungen der Politik dar. Die Umsetzung dieses Anspruchs muss mit dem Ziel erfolgen, höchste Qualitätsstandards zu wahren. Die Herausforderung besteht daher darin, für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf qualitativ hochwertige Förderbedingungen zu entwickeln. Dies gilt auch dann, wenn Schüler an allgemeinen Schulen betreut werden. Die Kommunen dürfen vom Land nicht bei dieser Mammutaufgabe alleingelassen werden. Das Schulministerium legt in seiner Veröffentlichung zur sonderpädagogischen Förderung in Nordrhein-Westfalen (Vorlage 16/420) umfangreiches Zahlenmaterial vor, das allerdings keine direkten Rückschlüsse auf die Situation in den einzelnen Städten und Gemeinden zulässt. Eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation in den Schulen vor Ort ist aber für die Schulplanung zwingend notwendig. 1. Wie viele Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind im zurückliegenden Schuljahr in den namentlich jeweils einzelnen Schulen der Stadt Essen unterrichtet worden? (bitte aufschlüsseln für alle allgemeinen Schulen und Förderschulen) 2. Um jeweils welche Förderschwerpunkte der Schüler handelt es sich bei den in Frage 1 angesprochenen Schulstandorten in der Stadt Essen? (Fallzahl der Förderschwerpunkte bitte schulscharf ausweisen) Die Fragen 1 und 2 werden aus Gründen des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Die Daten können der Tabelle im Anhang entnommen werden. Aus datenschutzrechlichen Gründen werden Zellen, die weniger als 5 Schülerinnen und Schüler beinhalten, mit einem „X“ ausgewiesen. Diese Schülerzahlen werden in den Fällen bei den Randsummen nicht berücksichtigt, in denen anhand der Randsummen eine Rückrechnung auf die nicht ausgewiesenen Schülerdaten erfolgen könnte. 3. Wie viele der insgesamt gestellten Anträge auf Eröffnung eines AO-SF- Verfahrens sind während des zurückliegenden Schuljahres in der Stadt Essen abgelehnt worden? (bitte Quote und absolute Zahlen benennen) Informationen zur Anzahl der Anträge auf Eröffnung eines AO-SF-Verfahrens und der Zahl der Ablehnungen liegen dem MSW nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3881 3 4. Wie hat sich in den letzten fünf Schuljahren in der Stadt Essen die Zahl der Sonderpädagogen absolut und im Verhältnis zur Zahl der Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf entwickelt? (bitte schuljahresbezogene Darstellung) Die entsprechenden Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Als Sonderpädagogin bzw. Sonderpädagoge werden Lehrkräfte erfasst, die eines oder mehrere der folgenden Lehrämter erworben haben:  Sonderpädagogische Förderung  Sonderpädagogik  Sonderschulen – altes Lehramt –  Sonderpädagogik und Primarstufe  Sonderpädagogik und Sekundarstufe I  Sonderpädagogik LPO 03  Sekundarstufe II und Sonderpädagogik oder über eine sonderpädagogische Zusatzausbildung als Sozialarbeiter/-in, Erzieher/-in bzw. sonstige pädagogische Unterrichtshilfe verfügen. 5. Welchen Anteil der für die Stadt Essen nach den Gutachtenergebnissen des Städtetags, Landkreistags sowie des Städte- und Gemeindebunds sich vor Ort ergebenden Kosten ist die Landesregierung bereit, der Stadt Essen durch zusätzliche Mittelzuweisung zur Verfügung zu stellen, falls diese zur Ausweitung ihrer schulischen Inklusionsplätze zukünftig schulgesetzlich verpflichtet werden sollte? Die Landesregierung wird sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Ersten Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz), LT-Drs. 16/2432, gegenüber dem Landtag dazu äußern, wie sie das Gutachten bewertet. Sie wird damit auch der Bitte der FDP-Fraktion des Landtags nachkommen, für die Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 13. September 2013 eine schriftliche Stellungnahme vorzulegen. 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen 669 686 673 676 682 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf 5.477 5.448 5.513 5.321 5.350 Schülerinnen und Schüler mit sonderpäd. Förderb. je Sonderpädagin/-pädagoge 8,2 7,9 8,2 7,9 7,8 Krfr. Stadt Essen Schuljahr Kleine Anfrage 1492 - Drucksache 16/3697 Anlage zu den Fragen 1 und 2 Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Hören und Kommunikation Körperliche und motorische Entwicklung Lernen Sehen Sprache zusammen allgemeine Schule Essen, BK West - - - - 96 - - 96 Essen, EG Käthe-Kollwitz-Schule X X - X X - X 10 Essen, EG Theodor-Heuss - - X - X - X X Essen, FW Schellstraße 75 71 - - 59 - - 205 Essen, GE Bockmühle 13 X - X 21 X - 42 Essen, GE Erich-Kästner-Schule 17 - - X - X X 25 Essen, GE Holsterhausen 9 - X 11 21 - X 45 Essen, GE Süd X - - - - - X X Essen, GG Adolf-Reichwein-Schule - - X - - - - X Essen, GG am Wasserturm X X X - 5 - X 5 Essen, GG an der Rahmstraße 15 - - X 9 - 5 29 Essen, GG an der Ruhr - - X - - - - X Essen, GG an der Waldlehne - - X - - - - X Essen, GG Ardey - - - - X - X X Essen, GG Astrid Lindgren 10 - - X 14 - 5 29 Essen, GG Berliner Schule X X - - 6 - - 10 Essen, GG Bonifacius 7 - - - - - - 7 Essen, GG Bückmannshof 8 X - - 9 - 5 22 Essen, GG Cranach X - X - - - - X Essen, GG Dürer X - X - X - - X Essen, GG Emscherschule X - - - - - X X Essen, GG Gerschede 9 - X X 14 X X 30 Essen, GG Herbartschule - - - X - X X X Essen, GG Hövelschule - - - - X - - X Essen, GG Hüttmann 6 7 - - 12 - X 25 Essen, GG Im Steeler Rott - - - - - - X X Essen, GG Karlschule - - - X X - - X Essen, GG Leither X X - X 7 - X 14 Essen, GG Ludgerusschule 5 - - X X X - 5 Essen, GG Maria-Kunigunda 10 X - X X - X 20 Essen, GG Neuessener - - - - X - - X Essen, GG Nordviertel - - - X X - X 5 Essen, GG Schiller - - - - X - - X Essen, GG Schule am Lönsberg 5 5 - 8 5 - - 23 Essen, GG Schwanenbuschstr. X - - - X - - X Essen, GG Stadthafen 17 - - - 5 - X 22 Essen, GG Stifts - - X - - - - X Essen, GG Tiegelschule 9 - - X 8 - X 21 Essen, GG Viktoriastr. 5 8 - X 23 - X 36 Essen, GH an der Bischoffstraße 15 - - - 20 - - 35 Essen, GH an der Wächterstraße 18 - - - 22 - - 40 Essen, GH Bochold 5 - - - 11 - - 16 Essen, Gym Alfred-Krupp X - - - 8 - - 8 Essen, KG Am Krausen Bäumchen - X - - - - - X Essen, KG Christophorus X X - X 7 - X 13 Essen, KG Eichendorffschule X - - - - - - X Essen, KH Am Stoppenberg 13 - - X X - - 18 Essen, RS Bertha-von-Suttner - - - - - - X X Essen, RS Franz-Dinnendahl-Realschule X - - - - - - X Essen, RS Helene-Lange - - X - 8 - - 8 Essen, RS Theodor Goldschmidt mit Aufbau 9 - X - - - X 13 Essen, SK am Stoppenberg X - - - - - - X Förderschule Essen, FÖ BK HK Rheinisch-Westfälisches - - 942 - - - - 942 Essen, FÖ ES Jakob-Muth 100 - - - - - - 100 Essen, FÖ ES Nelli-Neumann-Schule 191 - - - - - - 191 Essen, FÖ GG Comenius-Schule - 134 - - - - - 134 Essen, FÖ GG Pestalozzi-Schule - 146 - - - - - 146 Essen, FÖ GG Traugott-Weise-Schule - 165 - - - - - 165 Essen, FÖ HK LVR-Förderschule (P) - - 202 - - - - 202 Essen, FÖ KM Helen-Keller-Schule - - - 217 - - - 217 Essen, FÖ LE, ES Bernetalschule 29 - - - 61 - - 90 Essen, FÖ LE, ES Carl-Meyer-Schule 49 - - - 89 - - 138 Essen, FÖ LE, ES Friedrich-Fröbel-Schule 38 - - - 62 - - 100 Essen, FÖ LE, ES Möllhovenschule 52 - - - 78 - - 130 Essen, FÖ LE, ES Parkschule 59 10 - - 122 - - 191 Essen, FÖ LE, ES Ruhrtalschule 37 - - - 66 - - 103 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Schulart, Schule und Förderschwerpunkt Krfr. Stadt Essen – Schuljahr 2012/13 Schule Förderschwerpunkt Kleine Anfrage 1492 - Drucksache 16/3697 Anlage zu den Fragen 1 und 2 Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Hören und Kommunikation Körperliche und motorische Entwicklung Lernen Sehen Sprache zusammen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Schulart, Schule und Förderschwerpunkt Krfr. Stadt Essen – Schuljahr 2012/13 Schule Förderschwerpunkt Essen, FÖ LE, ES Salzmannschule 33 8 - - 86 - - 127 Essen, FÖ LE, ES Schule am Hellweg 58 25 - - 102 - - 185 Essen, FÖ LE, ES Theodor-Fliedner 32 - - - 104 - - 136 Essen, FÖ LE, ES, SQ am Steeler Tor 64 X - - 74 - 20 158 Essen, FÖ LE, GG Franz Sales - 108 - - - - - 108 Essen, FÖ SQ Albert-Liebmann-Schule - - - - - - 286 286 Essen, FÖ SQ Wilhelm-Körber-Schule - - - - - - 165 165 Essen,FÖ HK LVR-Förderschule (Sek.I) - - 151 - - - - 151 Esssen, FÖ BK LE, ES Adolph-Kolping 189 - - - 42 - - 231 Anmerkung: Waldorfschulen, die ausschließlich von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht werden, sind bei den Förderschulen aufgeführt. Waldorfschulen, die sowohl von Schülerinnen und Schülern mit als auch ohne sonderpädagogischen Förderbedarf besucht werden, sind bei den allgemeinen Schulen aufgeführt. 3881 Anlage.pdf Fragen 1 und 2