LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3884 28.08.2013 Datum des Originals: 28.08.2013/Ausgegeben: 02.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1499 vom 31. Juli 2013 des Abgeordneten Thomas Nückel FDP Drucksache 16/3705 Causa Eumann – „Bis repetita non placent …!”1 Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien hat die Kleine Anfrage 1499 mit Schreiben vom 28. August 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am Freitag, dem 19. Juli 2013 teilte die Technische Universität Dortmund mit, dass gegen den Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann ein Verfahren zur Aberkennung seines Doktortitels eingeleitet werden solle. In einem entsprechenden Beschluss des Rektorats der Technischen Universität Dortmund vom 18. Juli 2013 heißt es hierzu: „In Würdigung des Kommissionsberichts und des externen Rechtsgutachtens stellt das Rektorat erhebliches wissenschaftliches Fehlverhalten des Herrn Dr. Eumann fest und beschließt daher, die Angelegenheit dem Fakultätsrat der Fakultät 15 zur Einleitung eines Verfahrens zur Aberkennung des Doktorgrads gem. § 19 der ‚Promotionsordnung der Universität Dortmund der Fakultät Kulturwissenschaften vom 06.12.2001‘ zuständigkeitshalber zuzuleiten.“ Angaben dazu, welches Fehlverhalten ihm vorgeworfen werde, wurden nicht konkretisiert. Bisherigen Verlautbarungen zufolge soll insbesondere der Verdacht des Eigenplagiats bestehen. Staatssekretär Eumann habe Inhalte aus seiner Magisterarbeit aus dem Jahre 1991 verwendet, ohne dies deutlich und wissenschaftlich korrekt zu kennzeichnen. Darüber hinaus wird aktuell auch die behauptete „inhaltlich-substantielle Erweiterung“ des ursprünglichen Themas der Magisterarbeit hin zur Dissertation bestritten. Der Medienstaatssekretär weist die Vorwürfe bisher zurück. Problematisch erweist sich in diesem Fall auch, dass in der Diskussion um den Doktortitel des Medienstaatssekretärs Eumann immer noch die Bewilligung von Landesfördermitteln in Höhe von 200.000 Euro für das Institut für Journalistik an der TU Dortmund eine Rolle spielt. Zwar hat die Landesregierung betont, der Staatssekretär habe sich aus 1 Julius Cäsar in "Asterix und der Arvernerschild", S. 46 (frei nach Horaz, Ars Poetica (365)). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3884 2 Befangenheitsgründen nicht an der Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel beteiligt, jedoch scheint dies die allseitigen Bedenken, die insbesondere der aktuellen Presseberichterstattung zu entnehmen sind, nicht ausgeräumt zu haben. Der Rheinischen Post vom 22. Juli 2013 war unterdessen sogar zu entnehmen, dass Medienstaatssekretär Eumann gerüchteweise für eine Aufgabe in Brüssel im Gespräch sei. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Frage, ob Medienstaatssekretär Eumann vor dem Hintergrund des aktuell laufenden Aberkennungsverfahrens hinsichtlich seines Doktortitels und der damit verbundenen öffentlichen Diskussion seine Tätigkeit für das Land noch hinreichend ausüben kann? Die Amtsgeschäfte werden weiterhin in vollem Umfang ausgeübt. 2. Inwieweit würde die Landesregierung es für angemessen halten, dass Medienstaatssekretär Eumann sein Amt während des laufenden Verfahrens ruhen lässt? Vgl. Antwort zu Frage 1. Die Landesregierung hat keine Veranlassung zu weitergehenden Erwägungen. 3. Welche Konsequenzen wird die Landesregierung im Falle der Aberkennung des Doktortitels von Medienstaatssekretär Eumann ziehen? Die Landesregierung äußert sich nicht zu einem laufenden Verfahren. 4. Inwieweit stimmen die Gerüchte über einen möglichen Wechsel des Medienstaatssekretärs Eumann nach Brüssel? Die Gerüchte entbehren jeglicher Grundlage. 5. Was unternimmt die Landesregierung, um die Vorwürfe, die Promotion des Medienstaatssekretärs Eumann stehe in Verbindung mit der Vergabe von Fördermitteln an das Institut für Journalistik der TU Dortmund, endgültig auszuräumen? Die Landesregierung hat hierzu in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 17. Januar 2013 ausführlich Stellung bezogen. Die dort gemachten Ausführungen bedürfen keiner Ergänzung.