LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3887 28.08.2013 Datum des Originals: 27.08.2013/Ausgegeben: 02.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1347 vom 18. Juni 2013 des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN Drucksache 16/3316 Outsourcing von wichtigen Aufgaben der Landesbehörden Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1347 mit Schreiben vom 27. August 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Entwürfe für Gesetzestexte und Verordnungen werden in der Regel von den zuständigen Ministerien formuliert, die dazu über einen leistungsfähigen Apparat mit Beamten und Fachleuten verfügen. Die Erstellung von Gesetzentwürfen und Verordnungen ist damit originäre Aufgabe der beteiligten Ministerien. Jedoch ist – zumindest auf Bundesebene – bekannt geworden, dass Entwürfe für Gesetze und Verordnungen teilweise außerhalb der Ministerien erstellt werden. Teils wurden Anwaltskanzleien mit dem Erstellen von Gesetzesvorlagen beauftragt. Darüber hinaus sollen „externe Mitarbeiter“ an der Erarbeitung von Gesetzesentwürfen beteiligt worden sein. Dabei handelt es sich laut Wikipedia nicht um klassische Freie Mitarbeiter, die von den Behörden finanziert werden, sondern um Personal aus der Privatwirtschaft, aus Verbänden und Interessengruppen, das bei seinem eigentlichen Arbeitgeber angestellt bleibt und, von diesem bezahlt, zeitweilig in Ministerien tätig ist. Es stellt sich die Frage, warum Ministerien externe und privatwirtschaftliche Unterstützung für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben benötigen, die eigentlich Sache der zuständigen Beamten sein sollte. Zudem stellt sich die Frage, ob auch NRW von einem solchen Outsourcing wichtiger behördlicher Aufgaben betroffen ist. Besonders kritisch ist es jedenfalls, wenn Verbände, Unternehmen, Interessengruppen oder Organisationen direkt oder indirekt an Gesetzen arbeiten, die ihre eigenen Interessen berühren, oder deren Anwendungsbereich im Spannungsfeld der durch den Verband vertretenen Interessen liegt. Es besteht die unmittelbare Gefahr der einseitigen Beeinflussung der Gesetzgebung durch Lobbygruppen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3887 2 Vorbemerkungen der Landesregierung Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage 1347 hält die Landesregierung an ihrer grundsätzlichen Auffassung fest, dass natürliche Personen aus Gründen des Datenschutzes im Kontext der Beantwortung parlamentarischer Anfragen u. a. zum Outsourcing von wichtigen Aufgaben der Landesbehörden nicht genannt werden dürfen. 1. In welchen Ministerien oder oberen Landesbehörden1 wurden in welchem Umfang seit dem Jahr 2005 so genannte „externe Mitarbeiter“2 eingesetzt, also Mitarbeiter von Verbänden, Unternehmen, Interessengruppen oder sonstigen externen Organisationen? Nach der Regierungsneubildung 2010 sind keine externen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Ministerien oder oberen Landesbehörden eingesetzt worden. Für den Zeitraum 2005 bis 2009 kann bedingt durch den Zeitablauf und die damit verbundenen organisatorischen und personellen Veränderungen in Folge von Neuressortierungen für die Vollständigkeit und die Richtigkeit (Einsatzdauer) der Meldungen keine abschließende Gewähr übernommen werden. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vor 2010 in den Bereichen Gesundheit und Internationales eingesetzt worden. 2. Welche Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Landesregierung, Antworten auf Kleine Anfragen sowie Redemanuskripte für die Hausspitzen der Landesministerien wurden seit der Regierungsübernahme im Jahr 2010 bis zum heutigen Tag nicht ausschließlich von Beamten und Angestellten des Landes, sondern ganz oder teilweise von „externen Mitarbeitern“ oder sonstigen Beteiligten3 außerhalb der Landesregierung erstellt? Bitte schlüsseln Sie die Vorgänge nach zuständiger Behörde und Kalenderjahr auf. 3. Welche Verbände4, Unternehmen, Interessengruppen oder sonstigen externen Organisationen bzw. Mitarbeiter, die diesen zuzuordnen sind, waren an jedem einzelnen der in Antwort auf Frage 2 genannten Vorgänge beteiligt? 1 „Obere Landesbehörden“ sind in § 6 Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes (LOG NRW) definiert. 2 Der Begriff „externer Mitarbeiter“ in Frage 1 interpretiert sich aus Sicht der Landesregierung über Absatz 2 der Kleinen Anfrage. Gemeint sind daher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus der Privatwirtschaft, aus Verbänden und Interessengruppen seit 2005 in Ministerien und oberen Landesbehörden tätig waren/sind, ohne von den Ministerien und oberen Landesbehörden finanziert worden zu sein. 3 Bei Fragen 2 bis 4 der Kleinen Anfrage ist hingegen nach Interpretation der Landesregierung nach „freien Mitarbeitern“ aus der Privatwirtschaft, aus Verbänden und Interessengruppen gefragt, die (auf Honorarbasis) ab 2010 bei Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, Antworten auf Kleine Anfragen sowie Redeentwürfen für die Hausspitze (mit-)gearbeitet haben. 4 Aus Sicht der Landesregierung sind weder kommunale Spitzenverbände noch sonstige Verbände, die im Rahmen der vorgezogenen Verbändeanhörung nach § 84 Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien (GGO) im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren angehört werden, als „Verbände“ im Sinne der Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage zu werten. Bei der vorgezogenen Verbändeanhörung handelt es sich um ein transparentes gesetzliches Verfahren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3887 3 4. Kosten in welcher Höhe (gezahlte Honorare, Gehälter, Aufwendungsersatz, Spesen etc.) wurden, unter Angabe der in Rechnung gestellten Arbeitstage, für jeden einzelnen der in Antwort auf Frage 2 genannten Vorgänge beglichen? Die Antworten zu den Fragen 2 bis 4 der Kleinen Anfrage ergeben sich aus der jeweiligen Spalte der als Anlage beigefügten Tabelle 2. 5. Wie bewertet die Landesregierung solche externen Einsätze? Die Landesregierung verfügt über hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist in der Lage, ihre Aufgaben sachgerecht zu erfüllen und insbesondere Gesetz- und Verordnungsentwürfe selbst zu erstellen. Sofern im Einzelfall besonderes Wissen für spezielle, fachlich hochkomplexe Sachverhalte benötigt wird, hält die Landesregierung die Beteiligung externer Dritter für unbedenklich. Keinesfalls ist mit dem Einsatz externer Dritter die Verlagerung originärer Landesaufgaben auf Dritte verbunden. Sachherrschaft und Entscheidungskompetenz der Landesregierung bleiben jederzeit gewahrt und Interessenkollisionen werden durch das Auswahlverfahren ausgeschlossen. Anlage zur Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 1347, LT-Drs. 16/3316 – Tabelle 1 Ministerium/obere Landesbehörde Jahr Anzahl der Personen Einsatzdauer in Arbeitstagen (aller Personen insgesamt) damalige MGSFF/MAGS (Prävention, Selbsthilfe) 2005 1 ca. 60 Arbeitstage damalige MGSFF/MAGS (Gesundheitswirtschaft, Telematik) 2004 - 2005 1 ca. 290 Arbeitstage damaliges MAGS (Prävention, Selbsthilfe) 2006 1 ca. 200 Arbeitstage damaliges MAGS (GKV, Kassenarztrecht) 2006 - 2007 1 ca. 158 Arbeitstage damaliges MAGS (Gesundheitswirtschaft, Telematik) 2006 - 2007 1 ca. 310 Arbeitstage damaliges MAGS (Prävention, Selbsthilfe) 2006 - 2008 1 ca. 617 Arbeitstage damaliges MAGS (Krankenhauswesen) 2008 - 2009 1 ca. 285 Arbeitstage damaliges MAGS (Grundsatzfragen der sozialen Sicherung, Bundesangelegenheiten, Europapolitik, Internationales ) 2009 1 ca. 55 Arbeitstage damaliges MAGS (Aufsicht über die Sozialversicherungsträger /Prüfdienst) 2008 1 ca. 110 Arbeitstage damaliges MAGS (Aufsicht über die Sozialversicherungsträger /Prüfdienst) 2008 1 ca. 55 Arbeitstage damaliges MAGS (Aufsicht über die Sozialversicherungsträger /Prüfdienst) 2009 - 2010 1 ca. 280 Arbeitstage damaliges MGFFI (Internationale Zusammenarbeit) 2009 1 ca. 160 Arbeitstage Anlage zur Beantwortung der Fragen 2 bis 4 der Kleinen Anfrage 1347, LT-Drs. 16/3316 – Tabelle 2 – (Seite 1 von 2) Ressort Jahr Gesetzes- und Verordnungsentwürfe beteiligte Externe (Verbände, Unternehmen, Interessengruppen oder sonstige externe Organisationen) Anzahl der Personen Einsatzdauer in Arbeitstagen (aller Personen insgesamt) Kosten (Bruttobeträge in €) FM 2011 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011) (Analyse der Wirtschaftslage) Natürliche Person 1 Pauschalpreis 2.500 € (netto) MFKJKS 2012 Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (AG SchKG) vom 04.12.2012 Anwaltssozietät Dolde Mayen & Partner, Bonn 1 ca. 4 7.496 € (in 2011 und 2012) Ressort Jahr Antworten auf Kleine Anfragen beteiligte Externe (Verbände, Unternehmen, Interessengruppen oder sonstige externe Organisationen) Anzahl der Personen Einsatzdauer in Arbeitstagen (aller Personen insgesamt) Kosten (Bruttobeträge in €) FEHLANZEIGE Anlage zur Beantwortung der Fragen 2 bis 4 der Kleinen Anfrage 1347, LT-Drs. 16/3316 – Tabelle 2 – (Seite 2 von 2) Ressort Jahr Redemanuskripte Hausspitze beteiligte Externe (Verbände, Unternehmen, Interessengruppen oder sonstige externe Organisationen) Anzahl der Personen Einsatzdauer in Arbeitstagen (aller Personen insgesamt) Kosten (Bruttobeträge in €) FM 2011 Erstellung von Grußworten und Reden für verschiedene repräsentative Termine des Finanzministers natürliche Person 1 ca. 15 6.436 € FM 2012 Erstellung von Grußworten und Reden für verschiedene repräsentative Termine des Finanzministers natürliche Person 1 ca. 6 2.495 € MWEIMH 2012 Erstellung eines Konzeptes zur Optimierung des PRund Medienbereichs Firma Fomedia 1 ca. 79 23.800 € FM 2013 Erstellung von Grußworten und Reden für verschiedene repräsentative Termine des Finanzministers natürliche Person 1 ca. 2 708 €