LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3890 28.08.2013 Datum des Originals: 28.08.2013/Ausgegeben: 02.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1516 vom 5. August 2013 des Abgeordneten Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/3738 Rechtssicherheit der Sanktionspraxis Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 1516 mit Schreiben vom 28. August 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 14. März 2003 hielt Bundeskanzler Gerhard Schröder im Deutschen Bundestag eine Rede zur Einführung der Agenda 2010. Am 1. Januar 2005 traten die dort genannten Reformen in Kraft. Unter anderem ist in dieser Reform das so genannte Konzept "Fördern und Fordern" mit der in Unterabschnitt 5 des SGB II geregelten Praxis der Sanktionierung. Diese sehr umstrittene Praxis gilt es zu evaluieren. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in mehreren Urteilen auf den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums hingewiesen, am deutlichsten in seinem Urteil [1] vom 09.02.2010 in dem es heißt: "Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Quellen: [1]https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3890 2 Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat." 1. Wie viele Fälle von Sanktionen nach §§ 31, 32 SGB II und § 39a SGB XII wurden, seit Inkrafttreten der Agenda 2010 am 1. Januar 2005, an den Sozialgerichten in NRW verhandelt? Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und, so vorhanden, Urteilen nach Schlüssel "abgewiesen", "Aufhebung der Sanktion", "Sanktion rechtskräftig", "eingestellt". Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Rahmen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik) werden entsprechende Daten nicht erhoben, vielmehr werden lediglich Daten über Verfahren in "Angelegenheiten nach dem SGB II" und "Angelegenheiten nach dem SGB XII" insgesamt erfasst. 2. Welche Kosten sind, seit Inkrafttreten der Agenda 2010 am 1. Januar 2005, durch die Behandlung von Sanktionen nach §§ 31, 32 SGB II und § 39a SGB XII an den Sozialgerichten in NRW entstanden? Bitte wie oben aufschlüsseln. Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da entsprechende Daten nicht statistisch erhoben werden. 3. Wie viele ALG II Empfänger in NRW sind, seit Inkrafttreten der Agenda 2010 am 1. Januar 2005, durch Sanktionen zu einem "arbeitsmarktgerechten" Verhalten motiviert worden? Eine Gesamtzahl von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in NRW, die seit Januar 2005 mit mindestens einer Sanktion belegt wurden, liegt nicht vor. Dieser Wert wird statistisch nicht erfasst. 4. Wie viele verschärfte Sanktionen für junge Erwachsene unter 25 Jahren wurden, seit Inkrafttreten des Fortentwicklungsgesetzes vom 01.01.2007, an den Sozialgerichten in NRW verhandelt? Antwort bitte wie bei Frage 1 aufschlüsseln. Der Landesregierung liegen hierzu ebenfalls keine Erkenntnisse vor. Auch insoweit werden statistische Daten nicht erhoben.