LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3897 29.08.2013 Datum des Originals: 28.08.2013/Ausgegeben: 03.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1487 vom 23. Juli 2013 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/3692 Flugrouten und Flugverbotszone an der Urananreicherungsanlage Gronau Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 1487 mit Schreiben vom 28. August 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 19. Juni 2013 referierten Dr. Christian Bolle und Dipl. Ing. Kurt Hahn aus dem Landeswirtschaftsministerium sowie Dr. Christian Götz und Dr. Lars Schnelzer vom Bundesumweltministerium vor dem Gronauer Stadtrat über die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung und des Stresstests zur Urananreicherungsanlage Gronau. Dabei ging es auch um die Sicherung der Urananreicherungsanlage Gronau gegen Flugzeugabstürze sowie um die möglichen Konsequenzen einer Inbetriebnahme des nur wenige Kilometer entfernt liegenden Flughafens Twente für die Sicherheit der Urananreicherungsanlage Gronau. Vertreter beider Ministerien bestätigten auf Nachfrage seitens der Ratsmitglieder, dass die Urananreicherungsanlage Gronau nicht gegen Flugzeugabstürze ausgelegt ist. Das hatte auch die GRS am 7. März 2013 in ihrer Stellungnahme zur Sicherheitsüberprüfung bereits vermerkt. Dr. Götz sagte jedoch, man habe „Maßnahmen ergriffen, die einen Absturz unwahrscheinlicher machen“. Und der Chef von Urenco Deutschland, Dr. Joachim Ohnemus, ergänzte, man habe Maßnahmen ergriffen, die „die Anfliegbarkeit der Anlage deutlich erschweren“. Dr. Bolle sagte zudem mit Bezug auf die Urananreicherungsanlage Gronau und das Thema Flugrouten/Flugzeugabstürze, wenn der Flughafen Twente in Betrieb gehe, „müssen wir uns das angucken“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3897 2 Am selben Tag entschied das OVG Schleswig, dass die Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel rechtswidrig sei. Dabei hob das OVG insbesondere auf den mangelnden Schutz gegen Flugzeugabstürze durch (große) Passagierflugzeuge sowie auf die umfassende Geheimhaltung der relevanten Unterlagen durch die Genehmigungsbehörden ab. Am 21. Juni teilte das Landeswirtschaftsministerium in Bezug auf dieses Urteil laut Münsterscher Zeitung mit: „Wenn wir das Urteil haben, wird das intensiv geprüft.“ 1. Welche Informationen besitzt die Landesregierung zu den möglichen Flugrouten am Flughafen Twente in Bezug auf die Nähe zur Urananreicherungsanlage Gronau? Der Flughafen wird derzeit gelegentlich für zivilen Luftverkehr genutzt; der militärische Teil des Flughafens wurde im Dezember 2007 geschlossen. Die Urananreicherungsanlage Gronau befindet sich noch innerhalb der Kontrollzone Twente. Die Obergrenze der Kontrollzone beträgt 3.000 ft (900 m). Einflüge in die Kontrollzone bedürfen einer Flugverkehrskontrollfreigabe. Die Landesregierung hat keine Informationen über die zukünftigen Flugrouten. Nach diesseitiger Kenntnis müssen diese noch erarbeitet bzw. festgelegt werden. Sollte deutscher Luftraum benötigt werden, so ist dies nur in Absprache mit dem Bund möglich. 2. In welcher Weise hat der Schutz der Urananreicherungsanlage Gronau bei den Kontakten der Landesregierung bzw. nachgeordneter Landes- und Bezirksbehörden mit niederländischen Behörden in Bezug auf den möglichen zivilen Flugbetrieb am Flughafen Twente bereits eine Rolle gespielt? Die Luftraumfestlegung über dem deutschen Hoheitsgebiet obliegt dem Bund. Fragen zum möglichen Flugbetrieb haben daher keine Rolle gespielt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 942, Landtagsdrucksache 16/2583, verwiesen. 3. In welcher Weise wird die Landesregierung eine Überprüfung der möglichen Flugrouten für den Flughafen Twente in Bezug auf die Sicherheit der Urananreicherungsanlage Gronau vornehmen (lassen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Eine Überprüfung der verkehrstechnischen Verhältnisse, zu denen auch der Luftverkehr zählt, erfolgte im Zuge der Sicherheitsüberprüfung. Sofern in der Zukunft Informationen zu neuen möglichen Flugrouten für den Flughafen Twente vorliegen, sind diese in Bezug auf die Sicherheit der Anlage zu bewerten. 4. Auf welche „Maßnahmen“ zum Schutz der Urananreicherungsanlage Gronau vor Flugzeugabstürzen, die „einen Absturz unwahrscheinlicher machen“ bzw. „die Anfliegbarkeit der Anlage deutlich erschweren“, spielt Dr. Götz und Dr. Ohnemus in ihren Statements vor dem Gronauer Stadtrat konkret an? Die konkret angesprochenen Maßnahmen sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftig und daher als Verschlusssachen eingestuft. Naheliegend dürfen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3897 3 diese daher nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Im Übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 719, Landtagsdrucksache 16/1832, verwiesen. 5. Wie bewertet die Landesregierung das Urteil den OVG Schleswig vor dem Hintergrund, dass weder die Urananreicherungsanlage Gronau noch das Zwischenlager Ahaus, die Atommüllkonditionierungsanlage Duisburg oder das Forschungszentrum Jülich gegen Flugzeugabstürze gesichert sind? Das Urteil des OVG Schleswig ist noch nicht rechtskräftig. Die hier vorliegenden Informationen über das Urteil des OVG enthalten keine Hinweise für die in Rede stehenden Anlagen, durch die sich die Landesregierung veranlasst sähe, derzeit Maßnahmen zu ergreifen.